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Zusammenfassung

Autor Holgi33
 - 20. August 2020, 13:10:34
F_K
Ein Beispiel im Heer sind Mannschafter mit abgeschlossenen Scharfschützenlehrgang.
Autor KlausP
 - 20. August 2020, 08:18:38
Zitat von: RefüPerser d.R. am 20. August 2020, 08:04:58
Zitat von: F_K am 19. August 2020, 18:07:06
Die Zuordnung der TA in den TSK ist aber zu Personalbegriffen, die nunmehr die Ausbildungshöhe enthalten.

Fehler passieren.

Hier empfehle ich mal die Suchfunktion ;)

Wozu das denn, wenn man doch immer alles weiß ...
Autor RefüPerser d.R.
 - 20. August 2020, 08:04:58
Zitat von: F_K am 19. August 2020, 18:07:06
Die Zuordnung der TA in den TSK ist aber zu Personalbegriffen, die nunmehr die Ausbildungshöhe enthalten.

Fehler passieren.

Hier empfehle ich mal die Suchfunktion ;)
Autor LwPersFw
 - 20. August 2020, 06:45:32
Zunächst gelten die Ausführungen der A1-2630/0-9804.

Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die

• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung (als Teil einer Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID sowie
• eine diesbezügliche fachbezogene Verwendung

ergänzt durch weitere, z.B. zeitliche Vorgaben.

Die weitere Ausgestaltung obliegt:

Heer: Bereichsrichtlinie C2-2630/0-0-2810
Luftwaffe: Bereichsvorschrift C1-2630/0-2001
Marine: Regelung in Vorbereitung - Übergangsfassung siehe Anlage 7.3
BAIUDBw: Bereichsvorschrift C1-2042/0-6029





Ergänzend für das Heer ist dann die C2-2630/0-0-2810 "Tätigkeitsabzeichen im Uniformträgerbereich Heer" , Version 2, vom 29.07.2020 maßgeblich.

Version 2

"Änderungsschwerpunkt zur Vorversion

Zusammenfassung der Werdegangskennungen für die Dienstgradgruppen Mannschaften, Unteroffiziere, Unteroffiziere mit Portepee und Offiziere."




Die C2... führt u.a. aus:

"Die Allgemeine Regelung ,,Anzugsordnung für die Soldatinnen und -Soldaten der Bundeswehr" A1-2630/0-9804 bestimmt
die Grundsätze für die Zuerkennung und das Tragen von Tätigkeitsabzeichen."


"Für Heeresuniformträger und -trägerinnen gelten als Voraussetzung eine nachgewiesene Ausbildung in der jeweiligen Fachtätigkeit
und das Erlangen der jeweiligen Tätigkeits- und Informationsverfahren Identifikator (TIV-ID)."



D.h. für Mannschaften Heer ist die Ausbildungs-/Verwendungshöhe Mannschaften relevant.


Und z.B. auch in der Lw können Mannschaften - entgegen zu "früher" - ein Tätigkeitsabzeichen erhalten... wenn die o.g. C1... dies vorsieht.




Dies :

"Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die Zuerkennung mindestens der Tätigkeitsstufe/Ausbildungshöhe 7
und eine fachbezogene Verwendung in der Bundeswehr..."


war "früher" und gilt nicht mehr...
Autor F_K
 - 19. August 2020, 18:07:06
Die Zuordnung der TA in den TSK ist aber zu Personalbegriffen, die nunmehr die Ausbildungshöhe enthalten.

Fehler passieren.
Autor Pintax64
 - 19. August 2020, 17:46:01
Die Ausbildungshöhe scheint aus der ZDv 37/10 zu stammen, welche meines Wissens nach außer Kraft ist und durch die A1-2630/0-9804 ersetzt wurde, in welcher eine Ausbildungshöhe nicht mehr als Kriterium angegeben ist.
Autor Pintax64
 - 19. August 2020, 17:41:03
Ist dann aber sehr eigenartig, dass ich schon mehrere Msch mit diesem Tätigkeitsabzeichen habe rumlaufen sehen. Also in der A1-2630/0-9804 kann ich dazu nichts finden. Auch nicht unter dem Punkt "Ausbildungs- und Verwendungsvoraussetzungen" steht nichts zu einer Ausbildungshöhe. In welche Vorschrift muss ich mich einlesen, um an die Information zu kommen?

Danke für die Antwort
Autor F_K
 - 19. August 2020, 17:11:36
Kein Tätigkeitsabzeichen, da die Ausbildungshöhe 6 (Unteroffizier) fehlt - sollten die Kameraden aber ohne Rätseln wissen.

Ist hier auch schon oft erklärt worden - mit Zitaten / Belegen der Vorschrift.
Autor Pintax64
 - 19. August 2020, 16:54:02
Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich des Tätigkeitsabzeichen Führungsdienstpersonal.

In der Vorschrift "Tätigkeitabzeichen im Uniformträgerbeteich Heer" ist unter dem trageberechtigten Personenkreis ein sogenannter "Fernmelder" mit der dazugehörigen Nummer 35030 angegeben.

Ich selbst bin IT-Sdt gewesen und habe auch die IT-Sdt SK ATN erworben. Diese führt in SAP dieselbe Nummer, 35030.
Meines Wissens nach, wurden alle FmSdt zu IT-Sdt umgeschrieben, daher vermute ich die "doppelt Belegung" .

Wir sind nun zusammen mit S3 am rätseln, ob mir das Tätigkeitsabzeichen nun verliehen werden kann oder nicht.

Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit diesem Tätigkeitsabzeichen und kann mir weiterhelfen?