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ZitatDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 hat das Ziel, Benachteiligungen von Personen wegen ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Insbesondere im Fall des Geschlechts sowie des Alters gibt es allerdings versicherungsmathematisch-statistische Gründe für eine unterschiedliche Behandlung, was die Kalkulation von Versicherungen angeht. Dies hat nichts mit einer absichtlichen Diskriminierung eines Geschlechts zu tun, sondern mit einer objektiven Feststellung unterschiedlicher Schadenbedarfe.
Das AGG lässt deshalb grundsätzlich Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz für die unterschiedliche Kalkulation von Versicherungen nach den Merkmalen Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität zu. Dafür müssen relevante, genaue versicherungsmathematische und statistische Daten vorliegen. Kosten der Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen allerdings nicht geschlechtsspezifisch behandelt werden, sondern müssen gleichmäßig auf die Geschlechter verteilt werden.
Zitat von: Phony am 10. Dezember 2020, 11:26:54Was hat das mit dem AGG zu tun?
Es lohnt sich immer eine Rechnung, ich bin momentan in einem Anwärterverhältnis, aufgrnd meines höheren Alters als 30 Jahre, bekomme ich nicht den Anwärtertarif(in meinen Augen ein Verstoß gegen das AGG seitens der Krankenkasse, aber andere Baustelle) durch meine 2 Kinder ist mein Restbetrag der zu versichern ist, ebenfalls 30%, die Kinder sind bei der Mutter gesetzlich mitversichert, aber nachrangig beihilfeberechtigt.
Zitat von: Simulacron-1 am 13. November 2020, 10:26:58Zitat von: Simulacron-1 am 13. November 2020, 10:21:10Vergiss auch nicht, dass dein Anspruch auf Beihilfe im Alter 80% beträgt.Entschuldigung, da habe ich mich, glaube ich, vertan. 80% sind die Kinder, wenn diese aus dem Haus sind, beträgt die Beihilfe für einen selbst wieder 50% (statt 70% mit Kindern).
Zitat von: Vuki am 22. August 2020, 22:39:13
Natürlich sind das nur die Anwärtertarife. Danach kostet es rund 100 € mehr. Also genau 168 €
Meine beiden Kinder könnte ich für je 45 € pro Kind mit reinnehmen, aber die bleiben halt erstmal beim Papa in der GV/Familienversicherung mit drin.
ABER das ist der Tarif, den ich bekomme, kann ja bei jedem anders aussehen.
Zitat von: Simulacron-1 am 13. November 2020, 10:21:10Vergiss auch nicht, dass dein Anspruch auf Beihilfe im Alter 80% beträgt.Entschuldigung, da habe ich mich, glaube ich, vertan. 80% sind die Kinder, wenn diese aus dem Haus sind, beträgt die Beihilfe für einen selbst wieder 50% (statt 70% mit Kindern).
Zitat von: Anwärter111 am 21. August 2020, 07:26:41Morgen! Zuerst einmal: Man kann auch nach der Laufbahnausbildung noch in die PKV wechseln. Habe ich auch überlegt, am Ende ist die Frage ab: Warum? Die Anwärterbezüge im Mittleren Dienst betragen 1.268,99 € monatlich, macht bei 14,6% für die GKV 185 € monatlich. Nimm die Differenz zur PKV mal 36, dann weißt du, was du sparst. Bedenke aber, dass der Einstieg in die PKV drei Jahre später schon wieder höher ist (und sich dann auch entsprechend anders entwickelt in der Zukunft, Stichwort "Zinseszins"). Drei Jahre können was ausmachen.
Guten Morgen zusammen,
Kann ich während der zivilen Laufbahnausbildung im mittleren Dienst gesetzlich versichert bleiben und danach erst in die PKV wechseln? Oder steht mir die Beihilfe nicht mehr zu, wenn ich die Beihilfe nicht sofort in Anspruch nehme? Auch überlege ich nach der Ausbildung gesetzlich versichert zu bleiben, da sich die Suche nach einer PKV in meinem Fall schwierig gestaltet.
Zitat von: Vuki am 22. August 2020, 18:03:23
Zahle da als Anwärter ...