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Autor ulli76
 - 27. August 2020, 18:08:37
Das Geld verfährst du aber auch locker
Autor alpha_de
 - 27. August 2020, 11:23:12
Die Mietwohnung ist eher ein (wenn möglich) möbliertes Zimmer... zumindest habe ich derzeit genau so etwas, weil ich eben keinen 2. Satz Möbel usw. brauche. 
Autor BauAlex
 - 27. August 2020, 10:18:18
Zitat von: Phantomphlyer am 27. August 2020, 08:40:59
Aus der Praxis:
Ich habe 110km einfachen Weg. Fahrtdauer lt.Google Maps 1:07h.
Ich fahre täglich und bekomme TG nach §6.
Sind bei 20 Arbeitstagen ca. 880 Euro im Monat (je nachdem, wie die Anzahl der Tage über 12 Stunden Abwesenheit von der Wohnung ist - dafür gibt es noch mal ein paar Euro).

Viele Grüße

Danke für den Tipp. Ja, ich werde es wohl auch so ausprobieren. LG
Autor BauAlex
 - 27. August 2020, 10:16:46
Zitat von: Al Terego am 27. August 2020, 08:32:55
Also so ganz verstehe ich Dein Anliegen nicht. Du wärst also bereit in der Kaserne zu schlafen aber eine Pendlerwohnung möchtest Du nicht - warum?

Ja, ist richtig. Weil es mir lieber wäre einen Betrag X für die Autofahrten aus eigener Tasche zu zahlen, anstatt mir eine Mietwohnung zu suchen, auszustatten, extra Sachen dafür zu kaufen etc. In der Gegend "glaube" ich zumindest nicht, etwas möbeliertes zu finden, werde aber im Falle in Erfahrung bringen müssen.
Autor BauAlex
 - 27. August 2020, 10:14:09
Zitat von: RefüPerser d.R. am 27. August 2020, 07:29:51
Reichen Sie einen Antrag auf TG nach §6 ein. Wird bei der Antragsbearbeitung festgestellt, dass eine tägliche Heimfahrt nicht "zumutbar" ist, können sie trotzdem jeden Tag nach Hause fahren. In diesem Fall wird ihnen jedoch höchstens der Betrag gezahlt der Ihnen nach § 3 (verbleiben am Dienstort) zustehen würde.

Auch hier gilt, wie so oft, Versuch macht klug.

Ok, werde ich so machen müssen
Autor BauAlex
 - 27. August 2020, 10:13:38
Zitat von: alpha_de am 27. August 2020, 07:22:30
Das "Lesen" der TGV wird dem unerfahrenen Erstempfänger von TG kaum weiter helfen, die| juristische Fachsprache ist ja selbst für den einen oder anderen Bearbeiter unverständlich. Und ohne die VwV und die erläuternden Vorschriften in der Bw nutzt es auch nichts.
Auch für die Suchfunktion muss man erstmal die richtigen Schlüsselwörter kennen, dann kennt man sich auch schon aus.

Nein, wenn Sie täglich pendeln und deswegen kein Zimmer anmieten, dann gibt es auch den entsprechenden Zuschuss nicht, der erfordert den Abschluss und die Vorlage des Mietvertrages. Sprich die Kosten müssen tatsächlich anfallen.

Bei der Vergleichsberechnung ist das auch nicht nötig, da die Kosten ihrer täglichen Heimfahrt mit den Kosten bei Verbleib verglichen werden.

Den Rest können Sie zumindest steuerlich geltend machen.

Vielen Dank, das mit dem Mietvertrag war mir neu, jetzt bin ich schlauer
Autor Phantomphlyer
 - 27. August 2020, 08:40:59
Aus der Praxis:
Ich habe 110km einfachen Weg. Fahrtdauer lt.Google Maps 1:07h.
Ich fahre täglich und bekomme TG nach §6.
Sind bei 20 Arbeitstagen ca. 880 Euro im Monat (je nachdem, wie die Anzahl der Tage über 12 Stunden Abwesenheit von der Wohnung ist - dafür gibt es noch mal ein paar Euro).

Viele Grüße
Autor Al Terego
 - 27. August 2020, 08:32:55
Also so ganz verstehe ich Dein Anliegen nicht. Du wärst also bereit in der Kaserne zu schlafen aber eine Pendlerwohnung möchtest Du nicht - warum?
Autor RefüPerser d.R.
 - 27. August 2020, 07:29:51
Reichen Sie einen Antrag auf TG nach §6 ein. Wird bei der Antragsbearbeitung festgestellt, dass eine tägliche Heimfahrt nicht "zumutbar" ist, können sie trotzdem jeden Tag nach Hause fahren. In diesem Fall wird ihnen jedoch höchstens der Betrag gezahlt der Ihnen nach § 3 (verbleiben am Dienstort) zustehen würde.

Auch hier gilt, wie so oft, Versuch macht klug.
Autor alpha_de
 - 27. August 2020, 07:22:30
Das "Lesen" der TGV wird dem unerfahrenen Erstempfänger von TG kaum weiter helfen, die| juristische Fachsprache ist ja selbst für den einen oder anderen Bearbeiter unverständlich. Und ohne die VwV und die erläuternden Vorschriften in der Bw nutzt es auch nichts.
Auch für die Suchfunktion muss man erstmal die richtigen Schlüsselwörter kennen, dann kennt man sich auch schon aus.

Nein, wenn Sie täglich pendeln und deswegen kein Zimmer anmieten, dann gibt es auch den entsprechenden Zuschuss nicht, der erfordert den Abschluss und die Vorlage des Mietvertrages. Sprich die Kosten müssen tatsächlich anfallen.

Bei der Vergleichsberechnung ist das auch nicht nötig, da die Kosten ihrer täglichen Heimfahrt mit den Kosten bei Verbleib verglichen werden.

Den Rest können Sie zumindest steuerlich geltend machen.
Autor Tommie
 - 27. August 2020, 06:41:08
Zitat von: BauAlex am 26. August 2020, 20:45:32... besteht die Möglichkeit trotzdem "täglich zu fahren" und den Betrag für "Mietwohnung/Zimmer" zu erhalten? Vielen Dank

Na klar können Sie den Zuschuss erhalten, aber nur, wenn Sie einen entsprechenden Mietvertrag vorlegen! Ob Sie dann trotzdem fahren, interessiert dann niemanden und ist einzig und alleine Ihr Problem ;) !
Autor Andi8111
 - 26. August 2020, 20:46:31
Lesen Sie doch einfach mal die Trennungsgeldverordnung. Oder Suchen Sie hier mal Trennungsgeld und lesen die Beiträge. Diese Frage ist gefühlt die tausendste in dieser Richtung.
Autor BauAlex
 - 26. August 2020, 20:45:32
Zitat von: LwPersFw am 26. August 2020, 19:41:53
Zum Thema Zumutbarkeit etc. siehe hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62676.msg664952.html#msg664952


Zur 2. Frage

Wenn Sie TG-Empfänger nach § 3 TGV sind...

... haben Sie Anspruch auf Bereitstellung einer angemessenen unentgeltlichen Unterkunft.

Kann diese in der Liegenschaft nicht gestellt werden, bekommen Sie einen standortabhängigen Geldbetrag, für den Sie sich z.B. ein möbliertes Zimmer mieten können.


Und ... die Suchfunktion hilft weiter ...  ;)


Vielen Dank!
Das hat sehr weitergeholfen.
Nach meinen Berechnungen sieht es erst mal ziemlich knapp aus mit der Zumutbarkeit, wenn überhaupt... was nicht schlimm ist.
Falls ich jetzt nach nach TG 3 bekomme und die Kaserne keine Unterkünfte haben sollte, wovon ich nicht ausgehe, besser gesagt einfach hoffe... besteht die Möglichkeit trotzdem "täglich zu fahren" und den Betrag für "Mietwohnung/Zimmer" zu erhalten? Vielen Dank
Autor LwPersFw
 - 26. August 2020, 19:41:53
Zum Thema Zumutbarkeit etc. siehe hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62676.msg664952.html#msg664952


Zur 2. Frage

Wenn Sie TG-Empfänger nach § 3 TGV sind...

... haben Sie Anspruch auf Bereitstellung einer angemessenen unentgeltlichen Unterkunft.

Kann diese in der Liegenschaft nicht gestellt werden, bekommen Sie einen standortabhängigen Geldbetrag, für den Sie sich z.B. ein möbliertes Zimmer mieten können.


Und ... die Suchfunktion hilft weiter ...  ;)
Autor BauAlex
 - 26. August 2020, 19:33:53
Zitat von: Tommie am 26. August 2020, 18:38:47
Na ja, es ist mehr eine Vergleichsrechnung, denn es wird das TG nach § 3 TGV gegen das TG nach § 6 TGV verglichen ;) ! Und das nach § 6 TGV ausgezahlte Trennungsgeld wird auf den nach § 3 errechneten Betrag gekappt!

Das hört sich für mich auch neu an, obwohl ich schon viele PDF's zu dem Thema gelesen habe. Gibt es da vllt eine Quelle oder wie komme ich an solche Infos? Vielen Dank:-)