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Zitat von: LwPersFw am 29. August 2020, 09:08:55Schon kurios, wie jemand offenbar auf die Idee kommen kann, sein Kfz ohne Genehmigung kostenlos über die Bürosteckdose (o.Ä.) zu laden.
Zur ErgänzungZitat von: LwPersFw am 30. August 2016, 09:25:44
Ohne Genehmigung geht es nicht ... wer es ungenehmigt tut... :
"Ohne Rechtsfehler ist das Truppendienstgericht auch zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beschwerdeführer mit dem durch das Truppendienstgericht für den Senat bindend festgestellten Sachverhalt ein Dienstvergehen gem. § 23 Abs. 1 SG begangen hat. In dem er für die Aufladung seines privaten Kraftfahrzeugs ohne Genehmigung Strom in der Kaserne entnommen hat, hat er unerlaubt das Vermögen des Dienstherrn zumindest gefährdet und damit seine Pflicht zum treuen Dienen gemäß § 7 SG verletzt. Dazu gehört auch die Verpflichtung, das Vermögen des Dienstherrn zu schützen, d.h. alles zu unterlassen, was im weitesten Sinne das Vermögen des Dienstherrn schädigen oder auch nur gefährden könnte.
Auf das Vorliegen der mit der Beschwerdebegründung bestrittenen Bereicherungsabsicht kommt es dabei nicht an."
Folge : Disziplinarbuße von 200 €, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde
ABER ... es geht mit Genehmigung:
Wie ? >> durch einen Mitbenutzungsvertrag zwischen Soldat und BwDLZ
Wer also Genaues wissen will ... zum für die Liegenschaft zuständigen BwDLZ gehen und beraten lassen.
Zitat von: LwPersFw am 30. August 2016, 09:25:44
Ohne Genehmigung geht es nicht ... wer es ungenehmigt tut... :
"Ohne Rechtsfehler ist das Truppendienstgericht auch zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beschwerdeführer mit dem durch das Truppendienstgericht für den Senat bindend festgestellten Sachverhalt ein Dienstvergehen gem. § 23 Abs. 1 SG begangen hat. In dem er für die Aufladung seines privaten Kraftfahrzeugs ohne Genehmigung Strom in der Kaserne entnommen hat, hat er unerlaubt das Vermögen des Dienstherrn zumindest gefährdet und damit seine Pflicht zum treuen Dienen gemäß § 7 SG verletzt. Dazu gehört auch die Verpflichtung, das Vermögen des Dienstherrn zu schützen, d.h. alles zu unterlassen, was im weitesten Sinne das Vermögen des Dienstherrn schädigen oder auch nur gefährden könnte.
Auf das Vorliegen der mit der Beschwerdebegründung bestrittenen Bereicherungsabsicht kommt es dabei nicht an."
Folge : Disziplinarbuße von 200 €, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde
ABER ... es geht mit Genehmigung:
Wie ? >> durch einen Mitbenutzungsvertrag zwischen Soldat und BwDLZ
ZitatDazu gibt es eine eindeutige Erlasslage BMVg IUD. Habe ich selbst 3 Jahre lang gemacht.