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Zusammenfassung

Autor Oldfirm
 - 10. September 2020, 07:27:22
Vielen Dank für den Hinweis  :)
Werde ich so anfragen.

Aktuelle Kommandierungen liegen noch keine vor. Geht wohl erst im Januar wieder auf Lehrgang.

Da die Frage beantwortet wurde, sage ich vielen Dank für die Hilfe und wegen mir könnte das Thema geschlossen werden.

Kameradschaftliche Grüße  :)
Autor LwPersFw
 - 08. September 2020, 18:18:28
Zitat von: Oldfirm am 08. September 2020, 14:46:45


Das Kreuz ist bei: Die Wohnung ist bei der Entscheidung über die Zusage der Umzugskostenvergütung ab dem 04.09.2020 zu berücksichtigen gesetzt.

Das hieße jetzt, dass auf Lehrgängen, auch über 3 Monate, TG bezahlt wird?

Ja ... der Pers hat dies hoffentlich gleich ins PersWiSys eingegeben.

Sollten schon Kom-Verfügungen für die Zukunft vorliegen, die noch die Zusage der UKV beinhalten... muss der Pers umgehend eine Korrektur - auf Nicht-Zusage der UKV - beim BAPersBw beantragen.
Autor Oldfirm
 - 08. September 2020, 14:46:45
Servus, heute gab es Post vom S1.

"Mitteilung über die Anerkennung einer Wohnung nach §10 Abs 3 BUKG"

Feststellung der Berücksichtigungsfähigkeit der o.a. Wohnung für umzugskosten- und trennungsgeldrechtliche Entscheidungen

Das Kreuz ist bei: Die Wohnung ist bei der Entscheidung über die Zusage der Umzugskostenvergütung ab dem 04.09.2020 zu berücksichtigen gesetzt.

Das hieße jetzt, dass auf Lehrgängen, auch über 3 Monate, TG bezahlt wird?
Autor Oldfirm
 - 03. September 2020, 13:31:47
Okay danke.

Ne das liegt noch nicht vor. Wir haben es letzte Woche ausgefüllt, es wurde mir aber gesagt, dass das i.d.R. paar Wochen dauern wird, ehe das bearbeitet ist.
Autor LwPersFw
 - 03. September 2020, 12:36:39
Zitat von: Oldfirm am 03. September 2020, 10:34:20
Ja genau. Ich habe die Meldung beim PersFw gemacht und anschließend mit Ummeldebescheinigung der Stadt und Mietvertrag einen Antrag auf Anerkennung der Wohnung ausgefüllt, welcher abgeschickt wurde.


Und liegt das Formular mit der Anerkennung des BAPersBw vor ?

Denn erst dann kann der Pers dies in PersWiSys eingeben ... und erst DANN wird das bei den Personalverfügungen berücksichtigt !

D.h. sollte z.B. eine Kommandierung schon geschrieben sein, wo der Beginn noch in der Zukunft liegt... bevor der Pers das
eingibt ... muss man beim zuständigen PersFhr die Korrektur der Verfügung beantragen...

Das geht aber nur vor dem Beginn der Kommandierung.
Autor Oldfirm
 - 03. September 2020, 10:34:20
Ja genau. Ich habe die Meldung beim PersFw gemacht und anschließend mit Ummeldebescheinigung der Stadt und Mietvertrag einen Antrag auf Anerkennung der Wohnung ausgefüllt, welcher abgeschickt wurde.

Die Wohnung ist 31,8km von der Dienststelle entfernt.
Autor LwPersFw
 - 03. September 2020, 10:09:21
Die Frage ist ...

... haben Sie nach der Meldung des Umzugs beim Pers ...

... auch beim BAPersBw die Anerkennung der Wohnung beantragt ... ?

... und wenn ja ... wurde die Wohnung als anerkannt und berücksichtigungsfähig eingestuft ?

Denn ... wenn die Wohnung als nicht berücksichtigungsfähig gilt ... hat Ihr Pers recht.

Wie weit ist denn die Wohnung von Ihrer Stammeinheit entfernt ?
Autor Oldfirm
 - 03. September 2020, 08:30:47
Merci für die schnelle Antwort.

Habe ich so eigentlich auch gedacht, mir wurde allerdings jetzt auf Nachfrage beim PersFw gesagt, dass er sich informiert hat und mir, wenn der Lehrgang über 3 Monate dauert, kein TG zusteht, sondern nur zu Lehrgangsbeginn und zu Lehrgangsende die UKV zustehen würde  ???

Autor Angemon84
 - 03. September 2020, 07:49:14
ZitatWenn es jetzt auf Lehrgänge geht, die über 3 Monate dauern, besteht dann Anspruch auf Trennungsgeld oder wird nur die UKV gewährt?

ja, du bist TG berechtigt.
Autor Oldfirm
 - 03. September 2020, 07:30:54
Servus und einen schönen Donnerstagmorgen :)

Ich hätte eine kurze Frage bzgl. Trennungsgeld.

Ich, 27 Jahre alt, ledig, hatte zum Dienstantritt keine eigene Wohnung gehabt, bin dann allerdings in meine neue Wohnung umgezogen. Die neue Wohnung läuft auf meinen Namen und wurde in SAP eingepflegt.

Wenn es jetzt auf Lehrgänge geht, die über 3 Monate dauern, besteht dann Anspruch auf Trennungsgeld oder wird nur die UKV gewährt?

Da ich seit meinem Dienstantritt keine Versetzung hatte, bin ich in der Stammeinheit kein TG-Empfänger.

Liebe Grüße :)