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Zitat von: Oldfirm am 08. September 2020, 14:46:45
Das Kreuz ist bei: Die Wohnung ist bei der Entscheidung über die Zusage der Umzugskostenvergütung ab dem 04.09.2020 zu berücksichtigen gesetzt.
Das hieße jetzt, dass auf Lehrgängen, auch über 3 Monate, TG bezahlt wird?
Zitat von: Oldfirm am 03. September 2020, 10:34:20
Ja genau. Ich habe die Meldung beim PersFw gemacht und anschließend mit Ummeldebescheinigung der Stadt und Mietvertrag einen Antrag auf Anerkennung der Wohnung ausgefüllt, welcher abgeschickt wurde.
ZitatWenn es jetzt auf Lehrgänge geht, die über 3 Monate dauern, besteht dann Anspruch auf Trennungsgeld oder wird nur die UKV gewährt?