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Autor Ralf
 - 08. September 2020, 19:42:21
Wenn du in die GAIP schaust, findest du auch die Antwort, da wird es keine 6 Meinungen geben.
Umzug bei anerkannter/berücksichtigungsfähger Wohnung bleibt nach Anmeldung dieser Status bestehen. TG bis maximal zum vorherigen Betrag.
Autor frischgestrichen
 - 08. September 2020, 19:29:27
Jaja, ewig leidiges Thema bei dem 5 Personen etwa 6 Meinungen haben (und auch jeder Refü was anderes behauptet). Vielleicht weiß es hier einer besser.

Fiktives Szenario: Oberfeld Dosenkohl ist ledig und stationiert in Hamburg. Er mietet am 01.01 2021 eine Wohnung in Hamburg und diese wird anerkannt. Er wird zum 01.07.2021 nach Munster versetzt und ist damit TG-Empfänger. Am 01.10.2021 zieht er nach Köln. Sein Dienstort ist zu diesem Zeitpunkt immer noch Munster.

Wird die neue Wohnung anerkannt? Bleibt er TG-Empfänger? Wenn ja, wird das TG anhand der Entfernung HH-Munster (kürzer) berechnet oder anhand der neuen Entfernung Köln-Munster (länger)? Wie hoch ist das TG?