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Autor Ralf
 - 10. September 2020, 07:28:59
Zitat von: slider am 09. September 2020, 12:08:15
Normalerweise geht man bei Sowas den "umgekehrten" Weg. Wirklich klare Aussagen zur Gültigkeit bekommt man nur bei der Stelle, die das Dokument anerkennen soll und nicht dort, wo es ausgestellt wurde.
Im Fall eines Meistertitels wären da wohl die IHKs der richtige Ansprechpartner (mal so als hauptsächlich Laie geraten).
Das ist vollkommen korreckt, da aber die Schulen zusammen mit den IHK o.ä. die Lehrpläne erstellen und akreditieren lassen (und somit dieses mE wissen müüssen), habe ich erst einmal den internen Weg vorgeschlagen.
Autor Opa Marco
 - 10. September 2020, 06:43:16
Guten Morgen,

vielen Dank für Eure Antworten.
Dann werde ich mal beim AusbZTLS in Aachen nach fragen. Ich hatte gedacht, das es da irgendeine Vorschrift gibt, wo das geregelt ist.

KG
Marco
Autor slider
 - 09. September 2020, 12:08:15
Normalerweise geht man bei Sowas den "umgekehrten" Weg. Wirklich klare Aussagen zur Gültigkeit bekommt man nur bei der Stelle, die das Dokument anerkennen soll und nicht dort, wo es ausgestellt wurde.
Im Fall eines Meistertitels wären da wohl die IHKs der richtige Ansprechpartner (mal so als hauptsächlich Laie geraten).
Autor Ralf
 - 09. September 2020, 06:58:14
Über die zeugnisausstellende Schule?!"
Autor Opa Marco
 - 09. September 2020, 06:27:00
Guten Morgen,

wo kann ich Informationen zur Fortbildungsstufe A finden?
Mir geht es im Speziellen darum, ob die Fortbildungsstufe A mit einer Meisterausbildung gleich zu setzen ist. Falls ja, wo ist dies schriftlich festgehalten?
Falls es Unterschiede bei den verschiedenen Fortbildungen gibt:
Ich habe eine Ausbildung zum Feuerwerker an der Schule in Aachen gemacht und dort auch eine Urkunde bekommen, auf der steht, das ich die Fortbildungsstufe A erfolgreich abgeschlossen habe.

Vielen Dank schon jetzt für die Infos.

KG
Marco