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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 28. September 2020, 17:00:00
Wenn du in deinen Antrag geschrieben hast, was das Problem ist, dann sollte das reichen. Es liegt ja nicht wirklich eine Krankheit vor, die eine Versetzung im Sinne eines Härtefalls begründen würde.

"Nur gegen Ersatzgestellung" hat weniger mit der Bewertung deiner Situation zu tun, sondern mit der Bewertung deines Chefs zu seiner Personalsituation. VIele kreuzen pauschal "nur mit Ersatzgestellung" an, damit man nicht denkt, sie hätten zu viel Personal und dann freie Stellen nicht nachbesetzt werden.

Vor meiner letzten Versetzung meinte meine Chefin auch, mich unter Druck zu setzen von wegen "Sie wissen aber schon, dass Sie ohne Tauschpartner hier nicht wegkommen." 3 Monate nach meinem Versetzungantrag war ich weg. In der Einheit, in die ich versetzt wurde, war der Mangel noch größer als in meiner alten Einheit.
Autor KlausP
 - 28. September 2020, 14:53:21
Zitat... Dies mindert natürlich die Chance versetzt zu werden erheblich. ...

Nö. Das ist das legitime Recht des DV, das in seiner Stellungnahme (und mehr ist das nun mal nicht) so zu formulieren. Ausschlaggebend für die Entscheidung des BAPersBw ist aber nicht alleine die Stellungnahme sondern Ihre Begründung. Da kann das BAPers durchaus anderer Ansicht sein als Ihr Chef und alle evtl. weiter Stellung nehmenden Vorgesetzten.
Autor Lukas!
 - 28. September 2020, 14:41:12
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich habe nun eine Versetzung zur ITSBw gestellt. MAD kommt eben erst nach abgeschlossener Ausbildung und planmäßiger Beurteilung in Betracht.
Nun habe ich die Stellungname des Chefs vorliegen, dort wird aufgezeigt, dass eine Versetzung nur gegen Ersatzgestellung möglich ist. Dies mindert natürlich die Chance versetzt zu werden erheblich. Daher überlege ich nach Rücksprache mit dem Sozialdienst, zum Truppenarzt zu gehen und dort meine Probleme aufzuzeigen. Jetzt zur Frage: Kann man mit entsprechendem ärztlichen Bescheid die Versetzung beschleunigen? Und wird dadurch überhaupt die Chance auf eine Versetzung erhöht?

Viele Grüße!
Autor LwPersFw
 - 16. September 2020, 18:22:19
Ich kann @Ulli nur zustimmen.

Für eine Verwendung im MAD ist eine MAD-Verwendungsfähigkeit zwingende Voraussetzung.

Ich wage einmal zu behaupten, dass insbesondere bei einem Geheimdienst Kandidaten mit psychischen Problemen nicht Prio1 sind.

Zum Personellen hat sich ja @Ralf schon geäußert.
Autor ulli76
 - 16. September 2020, 15:00:58
Nein, so funktioniert das nicht, wie du es dir vorstellst.
Es gibt keinen Grund, dich frühzeitig gehen zu lassen und wenn es nicht klappt, ist dir eigentlich auch der Weg der Versetzung aufgrund der psychischen Belastung verbaut (eine Begründung dich zum MAD gehen zu lassen, ist es nicht, ganz im Gegenteil).

Deswegen- Versetzung, Laufbahnausbildung abschließen, in der Zeit psychisch stabilisieren und dann Versetzungsantrag zum MAD.
Autor Ralf
 - 15. September 2020, 19:14:38
Dann macht wie du denkst, wir haben dir die Regularien aufgezeigt.
Ich war "nur" 7 Jahre lang PersFhr und habe keinen einzigen Fall ohne abgeschlossene Ausbildung dorthin versetzt.

Wenn die Versetzung wirklich dein Schwerpunkt ist, solltest du das angehen, denn das Risiko, dass du nun noch über ein Jahr am alten StO bleibst, um eine BU abzugreifen, ist natürlich da. Ob es anschl. zu einer Versetzung MAD/AMK kommt, ist ja auch nicht sicher.
Viele malen sich das großes Abenteuer aus, ähnlich wie KSK, sind dann aber ernüchtert, dass es nicht super-Schlapphut-Agenten-Thrill ist.
Autor Lukas!
 - 15. September 2020, 18:49:01
@SolSim, ich bezweifle, dass ich ein Pflegefall bin, denn ich kann mich sehr wohl noch selbst versorgen und bin klaren Verstandes. Aber das ist ja anscheinend Ansichtssache.

@Ralf Soweit ich weis, gibt es beim MAD ebenso IT-Verwendungsmöglichkeiten, diese schreiben Sie ja auch offiziell auf deren Website aus.

@ulli76
Ja primär geht es um einen Standortwechsel, aber nicht in irgendeine beliebige Einheit. Ich möchte "zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen" und am liebsten direkt in meiner Wunschverwendung landen.

Des Weiteren ist es mir durchaus bewusst, dass ich meine erste planmäßige Beurteilung brauche, um überhaupt die Voraussetzungen zu erfüllen. Jedoch hindert mich dies nicht an einem Antrag zur Versetzung dort hin. Laut PersFhr gibt es Einzelfälle, wo Kameraden durchaus ohne
die geforderten Voraussetzungen in den MAD versetzt wurden. Das sind aber - wie schon erwähnt - EINZELFÄLLE.
Hauptsächlich geht es mir darum, ob solch ein Schicksalsfall mir dabei "helfen" kann in den MAD versetzt zu werden, oder ob ich diesen Aus -und Vor lassen soll.
Autor 200/3
 - 15. September 2020, 18:47:00
@Ralf:
Ok, ich hatte überlesen, dass der TE sich noch in der Ausbildung befindet. Dann sind die Voraussetzungen natürlich noch nicht erfüllt. Wenn diese jedoch abgehakt sind, dann ist die "Herkunftsverwendung" egal. Ob der PersFhr einen frei gibt und einer der Dienste einen auch haben will, steht dann natürlich nochmal auf einem anderen Blatt.
Autor SolSim
 - 15. September 2020, 18:27:13
Ohne abgeschlossene Feldwebelausbildung wird das nichts. Und ,,Pflegefälle als Härtefall"? Naja...
Autor Ralf
 - 15. September 2020, 17:45:21
@200/3: Nein, um in diese Bereiche zu gehen, muss man fertiig ausgebildet sein und einmal in dieser Verwendung mind. beurteilt worden sein.

Es geht ja hier vorrangig um einen StO Wechsel und wenn das Prio 1 ist, sollte das auch so verfolgt werden. Alles andere bekommt ansonsten ein "Geschmäckle", dass man einen Gund für einen Verwendungswechsel vorschiebt.
Es steht ja auch außer Frage, dass immense Ausbildungskosten bereits investiert wurden und ohne dienstl. Grund keine Änderung der Verwendung erfolgen kann und darf.
Autor 200/3
 - 15. September 2020, 17:29:09
@Ralf:
Ist nicht beim MAD, analog zum AMK, die ursprüngliche Verwendung egal?

@Lukas:
Einfach mal in die GAIP schauen, da sind die Voraussetzungen für eine Verwendung beim MAD und auch der Ablauf des Bewerbungs- bzw. Versetzungsprozesses detailiert aufgeführt.
Autor ulli76
 - 15. September 2020, 17:04:13
Wie wäre es, wenn du ERST mal einen Standortwechsel in deiner Verwendung beantragst- und ja mit genau DER Begründung. Und wenn es dir am neuen Standort besser geht und sich das Problem nicht ausgebreitet hat, DANN Bewerbung zum MAD.
Autor Ralf
 - 15. September 2020, 16:27:01
Du müsstest schon in deiner Fachlichkeit bleiben, MilNw passt nicht zu deiner ZAW und auch den anderen Fachlehrgängen; eine Versetzung kann auch im IT-Bereich erfolgen. Einen dienstl. Grund für einen Verwendungswechsel gibt es erst einmal nicht.
Autor slider
 - 15. September 2020, 16:09:38
Erstmal, mein Beileid.

Ich halte das für einen absolut validen Grund für einen Versetzungswunsch und würde dir aus meiner Sicht keine Steine in den Weg legen. Inwieweit du mit so einer Begründung das Risiko eingehst, dass ein Psychologe evtl. bei genauerem Hinsehen doch feststellen könnte, dass du über die Situation des Standortes hinaus belastet bist, das kann hier sicher keiner beurteilen. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass man dir das ohne fachliche Meinung einfach unterstellen wird.

Viel Erfolg.
Autor Lukas!
 - 15. September 2020, 15:58:05

Guten Tag miteinander,
vorerst, ich bin mitte 20 und UmP in einem GebJgBtl, wo ich mich auch lediglich 2km von meiner Wohnung entfernt befinde.
Ich bin noch in der Ausbildung zum S6-Fw, wobei mir hier lediglich noch ein Lehrgang fehlt um die Ausbildung abzuschließen.
Nun ist im Juni 2017 - in meinem Beisein - leider meine Freundin tödlich am Berg verunglückt. Seitdem war ich auf ZAW und diversen Lehrgängen und somit nie für einen längeren Zeitraum in meiner Stammeinheit. Seit längerem bin ich wieder in der Stamm aber merke, dass die Umgebung hier, wo auch eben meine Freundin verunglückt ist, mir nicht mehr gut tut und ich mich somit extrem unwohl fühle.
Da ich es hier schlicht einfach nicht mehr aushalte, will ich nun einen Versetzungsantrag schreiben. Aufgrund meiner früheren Verwendung im S2-Bereich und auch reichlich Interesse an einer nachrichtendienstlichen Verwendung ist meine Wunschvorstellung der MAD. Nun weis ich nicht wie ich vorgehen soll. Eine ausführliche Begründung ist ja gern gesehen in einem Versetzungsantrag, ich bin mir aber nicht sicher ob das Unglück und seine Folgen dort hineingehört oder einfach nur mehr Probleme macht, als es lösen würde.
Des Weiteren interessiert mich, ob dies ein Härtefall wäre und mir die Versetzung erleichtern würde. Ich weis aber eben nicht, wie eben der MAD auf solch eine Begründung reagieren würde bezüglich der Verwendungsfähigkeit.
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiter helfen.
Vielen Dank!