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Zitat von: Dummi am 15. September 2020, 14:09:47
ist es möglich für mehrer unterschiedliche Fehlteile nur eine SSM zu schreiben.
Zitat von: F_K am 16. September 2020, 12:46:47Passiert einem auch nur einmal und zum Glück nur mit 70ct.
Schriftlich geben lassen - so allgemein ist die Aussage rechtswidrig (entgegen der Vorschrift sowieso).
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 16. September 2020, 00:21:25Ich hab auf einer Übung an der OSLw wo wir 5 Tage draußen waren mein Handtuch verloren und dürfte dann 70 Cent bezahlen weil die Ansage von oben war, dass wir alles was wir verlieren selbst zahlen müssen...
Es ist ja nicht Zufall, dass nach Übungen/Ausbildungsvorhaben usw. den Soldaten die Prüfung der Ausrüstung und Bekleidung nahegelegt wird und Verluste zu melden. Ist es noch immer so, dass unterhalb 6 € Beschaffungswert die Schadensbearbeitung aus Gründen der Aufwände eingestellt wird?
Zitat von: ulli76 am 15. September 2020, 15:04:53
Ach Schweinepriester- erzähl doch nicht so einen Mist.
Ja, man kann mehrere Gegenstände auf einer SSM melden. Dafür gibt es doch mehrere Zeilen für die Sachschadensbearbeitung.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 16. September 2020, 00:21:25
Der Chef entscheidet doch auf Haftung oder Nichthaftung und wozu soll sich da jemand selber belasten bzw. freiwillig Schuld bekennen? Im Fall der Haftung wird ja meist auch nur der Zeitwert angerechnet und nicht der Neupreis bzw. Wiederbeschaffungswert.
Es ist ja nicht Zufall, dass nach Übungen/Ausbildungsvorhaben usw. den Soldaten die Prüfung der Ausrüstung und Bekleidung nahegelegt wird und Verluste zu melden. Ist es noch immer so, dass unterhalb 6 € Beschaffungswert die Schadensbearbeitung aus Gründen der Aufwände eingestellt wird?
Zitat... Was soll denn eigentich "vorsätzlicher Fahrlässigkeit" sein? ...
Zitat von: slider am 15. September 2020, 15:55:22
Ich war mal als Bearbeiter SSM eingesetzt. Natürlich geht es mit einer Meldung, unter der Voraussetzung wie von F_K angemerkt.
Und ich persönlich habe auch keine einzige SSM über persönliche Ausrüstung gesehen, die dem meldenden Soldaten finanziell zur Last gelegt wurde. Der Nachweis von mindestens vorsätzlicher Fahrlässigkeit ist nämlich alles Andere als einfach und oft schlicht nicht robust genug möglich. Deshalb bloß nicht auf das Geschwätz hören von wegen verlorenen Dinge privat zu ersetzen oder gleich reinzuschreiben, dass man bereit ist zu zahlen.