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Zusammenfassung

Autor slider
 - 16. September 2020, 22:10:40
Nachtrag

Natürlich meinte ich "grobe" Fahrlässigkeit und nicht "vorsätzliche" Fahrlässigkeit. Grober Unfug.
Autor Andi
 - 16. September 2020, 16:21:34
Zitat von: Dummi am 15. September 2020, 14:09:47
ist es möglich für mehrer unterschiedliche Fehlteile nur eine SSM zu schreiben.

Das ist sogar nicht nur "möglich", sondern zwingend, wenn es sich um das gleiche Schadensereignis handelt, die zur Schadenmeldung führen! Alles andere ist ein Dienstvergehen (je nach Sachverhalt auch eine Straftat) für das man als BS vor einem Truppendienstgericht schon mal den ein oder anderen Dienstgrad abgibt oder als SaZ fristlos entlassen wird.
Warum? Weil der Schaden eines Schadensereignisses zwingend gesamtheitlich betrachtet werden muss, da es bestimmte Schadensgrenzen für spezifische Folgen innerhalb der Bearbeitung (oder auch der Nichtigkeitsfeststellung) gibt (Entscheidungsebene, Erstellen Schadbericht, Absetzen vom Bestand, Einleiten Disziplinar-/Strafverfahren sofern erforderlich, Einfluss der Schadenhöhe auf die Bemessung in einem Straf-/Disziplinarverfahren, usw.). Wenn die Anzahl der vorgegebenen Zeilen im Vordruck nicht für alle Ausrüstungsteile reicht ist mit Anlage zu arbeiten.

Ist übrigens alles in der entsprechenden Vorschrift sehr einfach dargelegt.

Gruß Andi
Autor IcemanLw
 - 16. September 2020, 13:57:30
Zitat von: F_K am 16. September 2020, 12:46:47
Schriftlich geben lassen - so allgemein ist die Aussage rechtswidrig (entgegen der Vorschrift sowieso).
Passiert einem auch nur einmal und zum Glück nur mit 70ct.
Autor ulli76
 - 16. September 2020, 13:10:58
Zeug selber zu kaufen, weil das angeblich billiger als die offizielle Schadensbearbeitung ist, ist schlichtweg hanebüchener Blödsinn.
Das geht schon damit los, dass oft auf Nichthaftung entschieden wird, weil weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Wird auf Haftung entschieden, muss nur der Zeitwert ersetzt werden und das kommt eher billiger als der Kauf in den einschlägigen Händlern.
Und bei einer ordentlichen Schadensbearbeitung bekommt man ORIGINALTEILE wieder. Beim externen Kauf kommt dann halt beim Tausch oder Abgabe irgendwann das böse Erwachen.

Ja, der Spruch, dass auf Haftung entschieden wird, kommt oft. Einfach, damit die Soldaten besser auf ihren Kram achten. Aber 1. brauchts eben mindestes grobe Fahrlässigkeit und 2. gibt es die Bagatellgrenze nicht ohne Grund.
Autor KlausP
 - 16. September 2020, 12:57:37
Da hätte ich mich geweigert, zu zahlen. Soll doch der Vorgesetzte eine Schadensbericht schreiben und die Verwaltung sich mit meiner Duensthaftpflichtversicherung streiten. Schon beim Schadensbericht für 70 Cent macht der S4 garantiert einen Rückzieher.
Autor F_K
 - 16. September 2020, 12:46:47
Schriftlich geben lassen - so allgemein ist die Aussage rechtswidrig (entgegen der Vorschrift sowieso).
Autor IcemanLw
 - 16. September 2020, 09:10:47
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 16. September 2020, 00:21:25
Es ist ja nicht Zufall, dass nach Übungen/Ausbildungsvorhaben usw. den Soldaten die Prüfung der Ausrüstung und Bekleidung nahegelegt wird und Verluste zu melden. Ist es noch immer so, dass unterhalb 6 € Beschaffungswert die Schadensbearbeitung aus Gründen der Aufwände eingestellt wird?
Ich hab auf einer Übung an der OSLw wo wir 5 Tage draußen waren mein Handtuch verloren und dürfte dann 70 Cent bezahlen weil die Ansage von oben war, dass wir alles was wir verlieren selbst zahlen müssen...
Autor Schweinepriester
 - 16. September 2020, 09:04:04
Zitat von: ulli76 am 15. September 2020, 15:04:53
Ach Schweinepriester- erzähl doch nicht so einen Mist.

Ja, man kann mehrere Gegenstände auf einer SSM melden. Dafür gibt es doch mehrere Zeilen für die Sachschadensbearbeitung.

Mir war nicht bewusst dass deine BW Erfahrungen, deine Ansichten als die einzige Möglichkeit (hier) gelten.
Ich habe nur geschrieben was ich gesehen/erlebt habe.
Ich habe gesehen das bei sehr vielen Dingen sogar Kompanien innerhalb eines Bataillon völlig verschiedene Arbeits/Bearbeitungsmethoden haben.

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 16. September 2020, 00:21:25
Der Chef entscheidet doch auf Haftung oder Nichthaftung und wozu soll sich da jemand selber belasten bzw. freiwillig Schuld bekennen? Im Fall der Haftung wird ja meist auch nur der Zeitwert angerechnet und nicht der Neupreis bzw. Wiederbeschaffungswert.

Es ist ja nicht Zufall, dass nach Übungen/Ausbildungsvorhaben usw. den Soldaten die Prüfung der Ausrüstung und Bekleidung nahegelegt wird und Verluste zu melden. Ist es noch immer so, dass unterhalb 6 € Beschaffungswert die Schadensbearbeitung aus Gründen der Aufwände eingestellt wird?

Genauso kenn ich das u.a. auch.
Was auf Übungen so alles verloren gegangen ist...
;) ;D
Autor InstUffzSEAKlima
 - 16. September 2020, 00:21:25
Der Chef entscheidet doch auf Haftung oder Nichthaftung und wozu soll sich da jemand selber belasten bzw. freiwillig Schuld bekennen? Im Fall der Haftung wird ja meist auch nur der Zeitwert angerechnet und nicht der Neupreis bzw. Wiederbeschaffungswert.

Es ist ja nicht Zufall, dass nach Übungen/Ausbildungsvorhaben usw. den Soldaten die Prüfung der Ausrüstung und Bekleidung nahegelegt wird und Verluste zu melden. Ist es noch immer so, dass unterhalb 6 € Beschaffungswert die Schadensbearbeitung aus Gründen der Aufwände eingestellt wird?
Autor KlausP
 - 15. September 2020, 18:19:09
Zitat... Was soll denn eigentich "vorsätzlicher Fahrlässigkeit" sein? ...

Das war mir auch aufgestoßen. Der Soldat haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Beides zusammen gibt es nun mal nicht.

Richtig ist der Ratschlag, niemals ,,bin bereit zu zahlen" reinzuschreiben und sich auch nicht dazu drängen zu lassen! Dann übernimmt nämlich keine Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Autor DeltaEcho
 - 15. September 2020, 17:39:59
Zitat von: slider am 15. September 2020, 15:55:22
Ich war mal als Bearbeiter SSM eingesetzt. Natürlich geht es mit einer Meldung, unter der Voraussetzung wie von F_K angemerkt.
Und ich persönlich habe auch keine einzige SSM über persönliche Ausrüstung gesehen, die dem meldenden Soldaten finanziell zur Last gelegt wurde. Der Nachweis von mindestens vorsätzlicher Fahrlässigkeit ist nämlich alles Andere als einfach und oft schlicht nicht robust genug möglich. Deshalb bloß nicht auf das Geschwätz hören von wegen verlorenen Dinge privat zu ersetzen oder gleich reinzuschreiben, dass man bereit ist zu zahlen.

Ich schon und ich war lange als DV eingesetzt. Deine Meinung in allen Ehren, die Vorschriftenlage sieht dies aber deutlich anders.

Was soll denn eigentich "vorsätzlicher Fahrlässigkeit" sein?
Autor bayern bazi
 - 15. September 2020, 17:30:48
je "Vorfall" eine Meldung - da können dann allerdings auch mehrere Teile draufstehen

wobei wir damals noch "unterschieden" haben ob es sich um

- gebuchte Teile (NVG-Liste)
- ausgegebene Teile (MatAusgListe)
- PersAusstattung (Stammkarte)

handelte - da jeweils eine eigene SSM
Autor slider
 - 15. September 2020, 15:55:22
Ich war mal als Bearbeiter SSM eingesetzt. Natürlich geht es mit einer Meldung, unter der Voraussetzung wie von F_K angemerkt.
Und ich persönlich habe auch keine einzige SSM über persönliche Ausrüstung gesehen, die dem meldenden Soldaten finanziell zur Last gelegt wurde. Der Nachweis von mindestens vorsätzlicher Fahrlässigkeit ist nämlich alles Andere als einfach und oft schlicht nicht robust genug möglich. Deshalb bloß nicht auf das Geschwätz hören von wegen verlorenen Dinge privat zu ersetzen oder gleich reinzuschreiben, dass man bereit ist zu zahlen.
Autor F_K
 - 15. September 2020, 15:32:40
@ Ulli:

.. sofern es ein Sachverhalt ist, bei dem mehrere Dinge verloren wurden, kein Problem.

Und üblicherweise ist, insbesondere mit Abnutzung, das Zeugs eher günstig ...
Autor ulli76
 - 15. September 2020, 15:04:53
Ach Schweinepriester- erzähl doch nicht so einen Mist.

Ja, man kann mehrere Gegenstände auf einer SSM melden. Dafür gibt es doch mehrere Zeilen für die Sachschadensbearbeitung.