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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 19. September 2020, 15:12:48
Passend dazu aus "Die Reserve" A2-1300/0-0-2
"2068. Personen, deren Dienst- oder Verwendungsfähigkeit nach der A1-831/0-4000 nicht gegeben
ist, können herangezogen werden, wenn die betroffene Reservistin oder der betroffene Reservist
zustimmt und das BAPersBw II Abteilung Zentrale Angelegenheiten (ZA) 3 Ärztlicher Dienst eine
ärztliche Ausnahmegenehmigung erteilt.
2069. Die Dienstleistungsdienststelle stellt dazu unverzüglich einen Antrag mit Belastungsbeschreibung
und Einverständniserklärung des oder der RDL beim zuständigen KarrC Bw und beteiligt
nachrichtlich BAPersBw II ZA 3 Ärztlicher Dienst und II 1.5 (Wehrersatz).
Nur so kann sichergestellt werden, dass noch rechtzeitig vor Beginn des Wehrdienstverhältnisses über eine Ausnahmegenehmigung entschieden werden kann."
Zitat von: FlaBongo am 19. September 2020, 13:22:46
...Jedes Kind will mal auf den Spielplatz![]()
Ich warte dann mal, bis der Kommandeur von der Übung und der S1-Feldwebel vom Lehrgang zurück sind. Dann machen wir einen Plan und setzen ihn um.
Zitat von: FlaBongo am 19. September 2020, 12:20:28
Guten Tag zusammen,
Zunächst vielen Dank für die Antworten.
Hier einige Anmerkungen:
- Ich bin Reservist und habe Wehrdienst W15 und eine Wehrübung geleistet. Gibt es im Falle einer Schwerbehinderung einen Unterschied zu Ungedienten? ich ver mute mal nein.
- Die Untersuchung war für deutlich früher geplant. Aber wenn das KC in Düsseldorf den Vorgang 6 Wochen liegen lässt und dann das KC in Mainz wegen Umzug zuständig ist, geht Zeit verloren. Die Kameraden in Mainz haben sich schier überschlagen, um mir die Übung zu ermöglichen und das auf einen Freitag! Dafür bin ich trotz des negativen Egebnisses sehr dankbar.
- Wenn sich erfahrene Architekten oder Bauingenieure finden, die T1 oder T2 sind, wird das den Kommandeur des sPiBtl 901 sicher sehr freuen. Bisher hat er die nicht in ausreichendem Maß.
Alles in allem scheint mir der Versuch, mit Hilfe der Battalions eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen am aussichtsreichen. Ich werde weiter berichten.
Zitat von: F_K am 19. September 2020, 07:37:02
Je nach Art der Behinderung und der Dienstleistung ( z. B. nur Stsbsdienst ohne Sport im "Büro) kann man prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung möglich ist.
Dies geht natürlich nur mit größeren zeitlichen Vorlauf und Unterstützung seitens S1 und der anfordernden Dienststelle.
Daher allgemein: Tauglichkeit mit zeitlichem Vorlauf feststellen lassen.
ZitatDie Übung sollte bereits am nächsten Werktag beginnen.