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Autor Andyxmas
 - 29. September 2020, 06:49:32
A12 / A13 werd ich nie erreichen ;)

Dankeschön dann weiß ich Bescheid..
Autor 2Cent
 - 28. September 2020, 19:53:32
Es geht nicht drum wer mehr verdient, das ist nur ein Teil.

Für dich als Soldat kann man ganz ganz vereinfacht sagen... Solange du unter der Jahresarbeitsentgeldgrenze liegst können die Kinder in der Familie Versicherung der Frau bleiben.
Die Grenze liegt irgendwo zwischen A12 und A13 erst ab da wird das ganz wirklich kompliziert.


Viel Erfolg
Autor Thomi35
 - 28. September 2020, 18:16:43
Die Krankenversicherung der Kinder richtet sich nicht nach dem Kindergeld. Vielmehr ist hier entscheidend, wer mehr verdient. Die Familienversicherung wird in § 10 SGB V geregelt, http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html . Der Ausschluß der Kinder findet sich dort im Absatz 3. Hier werden alle Kinder gleich behandelt, wenn es sich um dieselben Eltern handelt.
Autor Andyxmas
 - 28. September 2020, 14:49:55
Hallo werte Forengemeinde,

vielleicht kann mir jemand mal ein kleinen Anstoß geben wo ich eventuell zu folgendem Thema was zum Lesen finde.

Ausgangsituation (Ehepaar > 1x Soldat, 1x Angestellte im normalen zivilen Job):

Kind 1 > Kindergeld bezieht die Mutter/Ehefrau und Kind ist über Mutter/Ehefrau gesetzliche Krankenkasse mitversichert (damals eben kein 40h Woche beantragbar, nachträglich auch nicht da 40h Woche nur beantragbar wenn Kindergeld auch auf den Soldat geschrieben ist)

Kind 2 soll jetzt Kindergeld über Vater/Ehemann laufen (somit 40h Woche beantragbar) > Info im Flurgespräch > Kind 2 kann dann aber nicht mehr über Mutter/Ehefrau in die gesetzliche Krankenkasse...

Ist das jetzt wirklich so das Kind 2 wenn Kindergeld über BVA an Kindsvater ausgezahlt wird dann Kind 2 nicht in die gesetzliche Krankenversicherung der Kindsmutter kann?

Bitte keine Privatversicherung etc dazu bringen. Das ist nicht gewollt. Dann ist eher Verzicht auf 40h Woche.

Danke schon einmal vorab für den vielleicht zielführenden Denkanstoß bzw Link...