Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 24. September 2006, 20:19:41
Ein Praktikum beim RB/ WDA ist möglich (eigene Erfahrung) und Ansprechpartner ist der zuständige Leitende Rechtsberater/ Wehrdisziplinaranwalt des Divisions- oder Führungskommandos.

Wehrübung in diesem Bereich kenne ich nicht (da das eigentlich keine militärischen Stellen sind sondern Wehrverwaltung), jedoch könnte da etwas bei G1 Dez. InFüh/ Dienstrecht gehen, sofern dort ein Volljurist arbeitet, der das Zeignis erstellen kann.
Autor Brago
 - 24. September 2006, 17:11:42
Vielleicht ist es ne Saublöde Frage:

Aber kann man bei der Rechtsberatungsstelle zufällig ein Praktikum machen, dass sich anrechnen lässt?
Vielleicht sogar als WÜ? Wenn ja, wohin müsste ich mich wenden?
Autor wolverine
 - 24. September 2006, 16:47:56
Eben keine Rechtsberatung! Verfügungen in Personalsachen - hauptsächlich Statussachen. Also rein exekutiver Verwaltungsdienst. Die Beratung der Vorgesetzten z. B. in Disziplinarsachen ist typische Aufgabe RB/ WDA.
Autor Brago
 - 24. September 2006, 16:10:20
Zitat von: wolverine am 23. September 2006, 20:59:41
Es geht dort weniger um die Vertretungsbefugnis, da WehrrechtsStoffze bisher auch nicht vertreten.

Was wäre denn so eine typische Tätigkeit eines StOfz (R)?

Rechtsberatung, klar. Aber für wen und in welchen Fällen und in welchen Rechtsgebieten?

Kann man die Tätigkeit in etwa mit der in einer Rechtsabteilung eines Großunternehmens vergleichen?
Autor Simon
 - 24. September 2006, 13:37:47
@wadenbeisser

Vielleicht bin ich ja noch etwas muede, aber meiner Meinung nach ist diese Frage ueberfluessig. Entweder der Bewerber will eh nur eins von beidem, dann bewirbt er sich unbedacht der Chancen in der anderen Laufbahn oder er/sie wuerde mit beidem gut klarkommen, dann bewirbt er sich in beiden Laufbahnen gleichzeitig.
Autor wadenbeisser
 - 23. September 2006, 21:40:33
Dein Wort in Deinem und Gottes (PersABw's) Gehörgang.....

P.S.: Bin ja selber kein Jurist, nur S1, also  von daher...  ;)
Autor wolverine
 - 23. September 2006, 21:39:05
Im Moment bei der Bw! Das zu wissen ist mir ziemlich wichtig!
Autor wadenbeisser
 - 23. September 2006, 21:34:04
Und nun stellen wir uns mal die wesentliche Frage.......

Wo sind die möglichen Berufs-/ >Einstellungschancen wohl grösser?
Bei der WBV oder als RbStOffz direkt bei der Bw....  ;)
Autor wolverine
 - 23. September 2006, 21:31:18
Das ist so richtig (die Einstellung erfolgt durch das Bundesamt für Wehrverwaltung), jedoch stellt "die Bundeswehr" selbst durchaus Volljuristen als Wehrrechtsstabsoffiziere (StOffz "R") im Dienstgrad Major ein. Beide Laufbahnen sind jedoch völlig getrennt und haben nicht wirklich etwas gemein.
Autor wadenbeisser
 - 23. September 2006, 21:20:33
(Voll)Juristen werden von der Bw als Rechtsberater eingestellt (d.h.: Beamter in A13). Ein militärischer Dienstgrad wird diesem Personenkreis i.d.R. nur im Zusammenhang mit einer besonderen Auslandsverwendung (d.h. Einsatz) entsprechend der zivilen Besoldungsstufe verliehen. (d.h.: A13 = Maj, A140 OTL usw.)

(Rechtsgrundlage: sog. Dienstgradführungserlass von BMVg PSZ)
Autor wolverine
 - 23. September 2006, 20:59:41
Es geht dort weniger um die Vertretungsbefugnis, da WehrrechtsStoffze bisher auch nicht vertreten. Es geht mehr um das "praktische Examen". Das erste besteht man durch möglichst viele, gut argumentierte theoretische Streits. Viele dieser Diskussionen sind in der Praxis bereits höchstinstanzlich entschieden oder interessieren niemanden, ausser ein paar Professoren (z. B. wenn alle Varianten zum gleichen Ergebnis kommen und man nur über die dogmatische Herleitung streitet).

Autor Piet
 - 21. September 2006, 14:43:27
Ohne es genau zu wissen, will ich auf Folgendes hinweisen: Nach dem 1. Staatsexamen ist man bekanntermaßen noch kein Volljurist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Bundeswehr Interesse daran hat, einen Offz (R) einzustellen, der nicht einmal Vertretungsbefugnis vor Gericht hat.
Autor Simon
 - 20. September 2006, 20:05:03
Bewerber mit Universitaetsstudium werden mit dem Dienstgrad Hauptmann eingestellt, ob es diese Moeglichkeit fuer Juraabschluessler die "nur" das 1. Staatsexamen haben gibt weiß ich nicht. Die Bundeswehr zeigt derzeit keine nachvollziehbare Logik darin, welche Studienfachrichtungen Sie einstellt.
Autor Brago
 - 20. September 2006, 18:26:32
Da soll es angeblich noch die Möglichkeit nach dem 1. Staatsexamen als Hauptmann geben.
Wäre dass dann die gleiche Verwendung nur als Offz und nicht als StOfftz?
Autor Simon
 - 19. September 2006, 20:50:19
Juristen mit 2. Staatsexamen werden von der Bundeswehr als Stabsoffizier(Recht) eingestellt, was sehr grob uebersetzt das militaerische Pendant zum Rechtsberater ist. Die Einstellung erfolgt mit dem Dienstgrad Major, ob die Kameraden in der Laufbahn der Truppenoffiziere sind oder eine eigene Laufbahn bestreit ist soweit ich weiß noch strittig, einen Sonderfall stellen sie aber alle mal dar. Natuerlich sollte klar sein, dass die Bundeswehr nicht gerade viele Bewerber dieser Art einstellt und ja die Arbeit ist dann natuerlich auch einem Jurist entsprechend. Nur fuer den Fall der Faelle: Jurastudium abschließen und dann Major der FschJg werden faellt aus (als Bsp). die FJg melden jedoch immer mal wieder Interesse an.