Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 04. Oktober 2020, 19:40:48
Die Frage ist erst einmal worüber wir reden:

+ Anrechnungsbetrag nach 39 BBesG bei unter 25 ?
+ Nutzung Unterkunft Ü25 gegen Bezahlung ?
Autor Andi8111
 - 04. Oktober 2020, 12:46:07
Da gab es mal eine Erlasslage, aber nagelt mich nicht auf die Nummer fest. Der Stubenverantwortliche, KasFw oder ähnliches, wird im Fall eines geplanten Einsatzes hinzugezogen, nimmt mit Bezug auf die Auslastung und Belegung der Unterkünfte Stellung und sagt dem betreffenden Soldaten im Zweifel, dass er räumen muss. Wenn dies nicht der Fall war, wird die Stube zwar virtuell "genutzt" aber dem Soldaten nicht berechnet. ABER: Das Kann alles Historie sein, ich habe sowas zuletzt vor etwa 10 Jahren zu bearbeiten gehabt....
Autor Tommie
 - 04. Oktober 2020, 09:48:31
Ist die Stube komplett leer, grundgereinigt und sauber, so dass dort schon morgen früh ein anderer Soldat einziehen könnte? Wenn ja, dann  zahlen Sie nichts, weil Sie die Stube auch nicht nutzen!

Sollte in der Stube jedoch Ihr Gerödel herum liegen und sollte die Stube nicht sofort weiter zu benutzen sein, dann zahlen Sie selbstverständlich weiterhin für die Stube, die Sie ja auch nutzen, und wenn es nur als Ablageort für die Dinge ist, die Sie nicht mit in den Einsatz genommen haben!
Autor Max_SU
 - 04. Oktober 2020, 09:31:38
Sehr geehrte Forums-Mitglieder,

während ich mich zur Zeit im Einsatz befinde, ist mir die Frage aufgekommen, ob ich trotz meines Auslandsaufenthaltes, für die mir im Inland zur Verfügung gestellte Stube, weiterhin den geforderten Betrag zahlen muss.

MkG :)