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ZitatLetztlich werden derzeit Soldaten, als auch militärische Vorgesetzte allein gelassen.
Zitat von: tank1911 am 07. Oktober 2020, 06:39:38ZitatAuch für Nebentätigkeiten sind die 48 Wochenstunden der EU Arbeitszeitverordnung anzurechnen. Da Soldaten grundsätzlich bereits 41 Wochenstunden arbeiten sind Nebentätigkeiten grundsätzlich nur 7 Stunden die Woche möglich. Erhöht sich die Dienstzeit in einer Woche reduziert sich im Gegensatz die Zeit für eine genehmigte Nebentätigkeit - im Zweifelsfall auch auf null.
Das ist so nicht korrekt, bzw. das gibt §20 SG auch nicht her.
ZitatAuch für Nebentätigkeiten sind die 48 Wochenstunden der EU Arbeitszeitverordnung anzurechnen. Da Soldaten grundsätzlich bereits 41 Wochenstunden arbeiten sind Nebentätigkeiten grundsätzlich nur 7 Stunden die Woche möglich. Erhöht sich die Dienstzeit in einer Woche reduziert sich im Gegensatz die Zeit für eine genehmigte Nebentätigkeit - im Zweifelsfall auch auf null.