Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor TROS Gast
 - 23. Oktober 2020, 12:29:06
Moin, ich müsste nochmal in meine Beamtenrechts unterlagen schauen, kann aber generell sagen dass bei einer minimum Probezeit (was in der BwWV 1 Jahr ist) die Halbzeit Beurteilung komplett entfällt und zum Ende der Probezeit eine anlassbezogene Leistungsbeurteilung seitens BAPers angefordert wird.

Anlassbezogen ist in diesem Fall dass nach dem Personalentwicklungskonzept für Beamte eine Beförderung ins erste Beförderungsamt vorgesehen ist, wofür eine anlassbeurteilung vorliegen muss.

im technischen Dienst funktioniert das derzeit auch so dass man i.d.R., das heißt abhängig von Qualifikation, Leistung und fachlicher Eignung mit Ablauf der Probezeit befördert wird. Mit unter (mein eigener Fall) schon nach 1 jahr mindestprobezeit.

Da ich allerdings technischer Beamter bin gebe ich keine Garantie darauf dass es im ntD auch so ist, schau doch bitte mal im ZMRS nach dem Personalentwicklungskonzept, evtl. steht dort was drin, ansonsten den zuständigen Personalführer im BAPersBw anrufen und Fragen !
Autor Lidius
 - 22. Oktober 2020, 22:29:57
Ich würde einfach mal beim Berichterstatter nachfragen.
Autor Bundeswehr SB
 - 22. Oktober 2020, 21:53:54
Guten Abend liebe Kollegn,

Ich bin als BaP bei der Bundeswehr im gehobenen nichttechnischen Dienst tätig. Letzes Jahr im April bin ich im Rahmen einer Direkteinstellung bei der Bundeswehr eingestiegen. Dabei wurde meine Probezeit auf 2 Jahre (aufgrund von beruflicher Vorerfahrung). gekürzt

Meine Probezeit endet im April 2021.

Somit mir bekannt ist hätte doch schon längst eine Probezeitbeurteilung in der Mitte der Probezeit stattfinden müssen oder? Bisher habe ich noch keinerlei Beurteilung erhalten. Ich stelle mir jetzt die Frage welche Auswirkungen eine unterlassene Probezeitbeurteilung für mich hat. ?

Beste Grüße