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Autor StOffz/R
 - 31. Oktober 2020, 17:23:27
Prima, vielen Dank
Autor F_K
 - 31. Oktober 2020, 14:31:49
Ja, die Kasernen sind dort "voll" - und die Lösung preiswertes Hotel ist gängiges Verfahren - gerade bei kurzfristigem und kurzzeitigem Bedarf.
Autor Andi8111
 - 31. Oktober 2020, 13:48:49
Ja. All diese Informationen werden mit den Einstellungsunterlagen eigentlich versendet.
Autor StOffz/R
 - 31. Oktober 2020, 13:46:19
Wie sieht es denn in der Phase der viermonatigen Eignungsübung aus? Ich werde hier sowohl in Köln als auch in Bonn sein. Danach jedoch als SaZ im Bereich Berlin.

Gerade in der Rheinschiene ist es mit Wohnungen ja schwierig und die Kasernen sicher voll. Mieten für vier Monate ist auch schwierig. Der vorläufige Plan ist daher ein günstiges Hotel.

Gibt es auch während der Eignungsübung bereits Trennungsgeld und Trennungsübernachtungsgeld für ein Hotel?
Autor StOffz/R
 - 30. Oktober 2020, 07:31:41
Verstehe, vielen Dank für die Informationen!
Autor LwPersFw
 - 29. Oktober 2020, 22:47:09
Wenn Sie bei Einstellung die Variante Zusage der UKV mit aufschiebender Wirkung wählen (sog. 3+5-Regel) sind Sie ab
Einstellung Trennungsgeldempfänger...

Dann gilt für die Stammeinheit:

A-2211/4

"105. Trennungsgeldberechtigte sind verpflichtet, zeitgerecht vor Beginn der Maßnahme um die
Bereitstellung einer unentgeltlichen Unterkunft des Amtes wegen bei dem bzw. der nach Nr. 102 Zuständigen nachzusuchen.

Kann eine entsprechende Unterkunft in einer Liegenschaft der Bundeswehr nicht bereitgestellt werden,
ist dies von dem bzw. der nach Nr. 102 Zuständigen schriftlich zu bescheinigen. Diese Bescheinigung legt
die bzw. der Trennungsgeldberechtigte der für sie bzw. ihn zuständigen Abrechnungsstelle vor, damit diese
sie bzw. ihn über ihre bzw. seine Ansprüche informieren kann."


"Nr. 102 Zuständigen" = KasKdt/KasFw

Für dauerhafte TG-Empfänger ist "einfacher Hotelstandard" angemessen.

Kann eine solche Unterkunft in der Liegenschaft nicht gestellt werden und der KasKdt hat dies bescheinigt, können Sie zu einem standortbezogenen Geldbetrag (Trennungsübernachtungsgeld) z.B.
ein möbliertes Zimmer anmieten.
Lassen Sie sich vom zuständigen BwDLZ/bzw. der Abrechnungsstelle vorher genau sagen, was alles erstattet wird... und was nicht.
Am einfachsten ist ein Mietvertrag Warmmiete inkl. aller zulässigen Nebenkosten inkl. Strom.

Sollten Sie nachweisen können, dass im Umkreis von 30 km keine angemesse Unterkunft zum genannten Geldbetrag zu finden ist, werden auch die erforderlichen höheren Kosten für eine Anmietung übernommen.
Autor Pericranium
 - 29. Oktober 2020, 22:33:46
Die Stelle hieß glaub Wohnungsfürsorge oder so. Die finden Sie aber zur Not auch über den Sozialdienst.
Ein Anrecht auf eine Stube haben Sie nur bei Lehrgängen. Wenn keine Stube gestellt werden kann, wird für Ersatz gesorgt.
So wie ich das verstehe, ist dann die Stammeinheit in Strausberg? Wenn da keine Stube frei ist, haben Sie kein Anrecht drauf und müssen sich privat was besorgen.
Wenn was frei ist, besteht die Möglichkeit, Stuben gegen ein Wohngeld zu mieten.
Autor StOffz/R
 - 29. Oktober 2020, 22:09:10
Liebe Forengemeinde,

nächstes Jahr ist für mich ein Wiedereinstieg als Seiteneinsteiger angedacht. Dafür soll ich nach der Eignungsübung zum Kommando Heer nach Strausberg.

Ich bin verheiratet, das Haus in Bayern bleibt bestehen und ich muss daher eine Unterkunft für unter der Woche in Strausberg oder Umgebung finden. Ist es für einen Offz ü30 möglich, in der Kaserne eine Stube/Wohnung zu bekommen? Weder kenne ich die Gegend noch die aktuelle Verfahrensweise der BW in dieser Frage.

Wenn nicht, gibt es zusätzlich zum Trennungsgeld eine finanzielle Unterstützung?

Ich erinnere mich dunkel, dass es auch mal eine Ansprechstelle für Wohnungsvermittlung gab. Hauptsächlich für die Problematik in den Ballungsräumen. Wie hieß/heißt die noch gleich?


Danke für eure Hilfe.