ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Andi13 am 30. Oktober 2020, 19:52:50
Einstellung in die Bundeswehr
(Im Falle der Einstellung in die Bundeswehr kommt es auf die Lage der Wohnung zum Dienstort nicht an)
(X) Die o.a. Wohnung kann anlässlich der Einstellung in die Bundeswehr umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden.
Die Antragsstellerin/DerAntragssteller wird darauf hingewisen, dass sie/er Änderungen in ihren/seinen Wohnverhältnissen schriftlich anzuzeigen hat.
Nach Tel. Rückfrage mit dem Karrierecenter ist man bei Einstellung immer Trennungsgeldberechtigter und muss das dann mit dem S1 im FA-Btl klären, was sich für mich jetzt erstmal seltsam anhört.
Falls unsere Spezialisten weiterhelfen können, wäre ich dankbar.
Zitat... Steht bei dir explizit etwas von Trennungsgeld in den Unterlagen? ...
Zitat... Nach Tel. Rückfrage mit dem Karrierecenter ist man bei Einstellung immer Trennungsgeldberechtigter und muss das dann mit dem S1 im FA-Btl klären, was sich für mich jetzt erstmal seltsam anhört. ...