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Zusammenfassung

Autor LoggiSU
 - 19. Juni 2010, 18:50:08
ah ... alles klar.
Vielen Dank!
Autor hbmaennchen
 - 19. Juni 2010, 18:38:17
Na ja, ganz kurz und prägnant erklärt:

strukturgebunden = für den Soldaten ist eine Waffe in der Waffenkammer vorhanden und ein Platz auf einem Gefechtsfahrzeug => in der STAN abgebildet => "Verstärkungsreserve".

nicht strukturgebunden = für den Soldaten ist keine Waffe in der Waffenkammer vorhanden und kein Platz auf einem Gefechtsfahrzeug => nicht in der STAN abgebildet => "Personalreserve".

Autor LoggiSU
 - 19. Juni 2010, 17:33:59
Hallo,
kann mir jemand sagen, was der Unterschied zwischen einem strukturgebundenen und einem nicht strukturgebundenen DP ist?
Autor Chef_6/451
 - 25. September 2006, 00:20:01
Also ich habe gerade die F2 des ErsBtls 451 angelegt und mit meinem S1/S3 Fw die Einberufungen besprochen.

Wir haben in der nächsten Woche 40 Mannschaften auf dem Hof stehen.

Dazu muß man aber sagen, das ErsBtl ist einer der wenigen bisher noch nicht aufgelösten n/a Truppenteile.

Autor der OSG
 - 24. September 2006, 17:11:32
1. In einer Einheit mit einer funktionierenden S1-Abteilung sollte das automatisch ablaufen - die formalen Voraussetzungen und Deine Eignung vorausgesetzt. Dann wirst Du nach Erreichen der Voraussetzungen befördert. Das war bei mir auch so.

2.Zum Thema Wehrübungen für Mannschaftsdienstgrade. Warum hat sich z.B. meine Einheit die Mühe gemacht und hat mich auf einen OSG-Spiegeldienstposten beordert, wenn man mich nicht wehrüben lassen darf? Außerdem habe ich, meines Zeichens Mannschaftsdienstgrad, bereits vor kurzem eine dreimonatige Wehrübung abgeleistet. Das war dann wohl erlasswidrig.

MkG
Autor Brago
 - 24. September 2006, 16:16:31
Also ich hab im November meine Wehrübung als HG sicher  ;)

Wie läuft das dann eigentlich ab, wenn ich meine WÜ-Tage zum SG zusammen hab? Werd ich dann gleich während der WÜ befördert, oder muss ich dass irgendwo beantragen?

Ich bin Mob-Beordert mit STAN-Dienstgrad SG. Die WÜ ist aber NICHT in meiner Mob-Einheit.
Autor wadenbeisser
 - 23. September 2006, 21:52:47
Kurze Anmerkung dazu: Es gibt natürlcih eine gewisse "Wertigkeit" bezüglich des Einsatzes der Mittel (sprich: Wehrübungstage), allerdings sollte man schon wissen zu wessen Latsen die jeweiligen WÜbT gehen (Ausb zum ResOffz geht zu Lasten PersABw, Ausb zum /Fw bzw. Uffz zu Latsen der StDstSt, WÜb im Rahmen FrwResArb zu Lasten SKA usw.)  ;)
Autor wolverine
 - 23. September 2006, 21:48:32
Der § 36 WDO ist mir am Rande geläufig. ;)
Die Neukonzeption der Reservistenangelegenheiten ist seit 2003 verfügt und in einigen Kommandeurbriefen wurde bereits auf deren Durchsetzung gedrungen. Wehrübungstage sollen ausschliesslich für Reservisten in einer Verwendung mindestens FachUffz als "gespiegelter" Dienstposten oder zur Ausbildung in Verwendung FachFw oder ResOffz und deren Einsatz auf "gespiegelten" Dienstposten zur Entlastung im Inland oder direkt für die Auslandsverwendung genutzt werden. Alles andere ist schon jetzt erlasswidrig und wird früher oder später "aussterben".

Ich werde diese Diskussion jedoch an dieser Stelle nicht weiterführen (bei Interesse über PN). Ich fände es jedoch fahrlässig, wenn ich auf diese Sachlage nicht hingewiesen hätte und demnächst die Anfragen kommen, warum keine WÜ genehmigt worden ist, wenn ein OG üben will.
Autor wadenbeisser
 - 23. September 2006, 21:38:17
Sofern diese Personenkreise über die notwendige Autorität verfügen und bis in die untersten Bereiche (KalFü) befehlen können, sind deren Aussagen natürlich nicht scherzhaft......

btw: Jeder Dienststellenleiter verfügt (im Rahmen seiner Möglichkeiten) über seine WÜbTage selbst!

P.S.: Er verfügt auch über andere "Dinge" selbst; z.Bsp.: Diszis.... (aber das ist eigentlich nicht Thema dieses Threads)
Autor wolverine
 - 23. September 2006, 21:33:41
Dann sind die Erlasse von BMVg FüS Pers und die Aussagen des Lehrstabsoffizier S1 der  Stabsdienstschule Bw sicher nur scherzhaft gemeint.
Autor wadenbeisser
 - 23. September 2006, 21:07:22
Zitat von: wolverine am 23. September 2006, 21:03:08
Ich würde mir jedoch keine allzu großen Hoffnungen machen, da WÜ-Tage für Mannschaften wohl nicht mehr freigegeben werden! Wenn man als Mannschaftsdienstgrad noch Reserveübungen durchführen möchte, sollte man sich schnellstmöglich als RUA oder RFA bewerben!

Hä?

Jede KalFüDst kann über die Verwendung der ihr zugewiesenen Wehrübungstage (korrekt: Stellen für Reservisten / Reservistinnen) selbst entscheiden.

Vorhergehndes Zitat somit bitte als belanglos betrachten....
Autor wolverine
 - 23. September 2006, 21:03:08
Ich würde mir jedoch keine allzu großen Hoffnungen machen, da WÜ-Tage für Mannschaften wohl nicht mehr freigegeben werden! Wenn man als Mannschaftsdienstgrad noch Reserveübungen durchführen möchte, sollte man sich schnellstmöglich als RUA oder RFA bewerben!
Autor Thomy
 - 21. September 2006, 11:05:43

ZitatDie Dienstgrade Obergefreiter d.R. und Hauptgefreiter d.R. brauchen nicht durchlaufen zu
werden.

Das steht aber in der ZdV. Man muss 12 tage vorweisen und mindestens 36 monate seit eintritt in die BW vorweisen können, oder habe ich da was missverstanden?
Autor gecon
 - 21. September 2006, 10:56:29
Nein, man kann keine Dienstgrade überspringen. Ganz normal wie im normalen Dienstbetrieb auch.

Der STAN-Dienstposten sagt nur den maximal erreichbaren Dienstgrad auf diesem Dienstposten aus.
Hättest du nur einen Dienstposten bis SG könntest du auch nicht OSG werden.

gecon
Autor Thomy
 - 21. September 2006, 10:40:02
Cool, danke für die schnelle antwort. mein kumpel ist OG d.R. und in seinem brief steht:

Dienstgrad gem. STAN  Stabsgefreiter - Soldat


Was heißt das nun? braucht er auch nur 12 tage. es wäre beim nächstenmal schon seine dritte WÜ