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Zitat von: PzGrenOffz am 13. November 2020, 15:41:31
Beispiel: Ich vereinbare bei Vollinvalidität mit meiner Unfallversicherung eine Zahlung von 750.000€ ,dieses fällt nun aus da aktives KR erfüllt, der Bund prüft meine Lebensumstände (Alter, Dienstzeit, Besoldungsgruppe, Familienverhältnisse etc.) und kommt zu dem Schluss "da reichen 100.000€", dann habe ich per se keinen Anspruch auf weitere Leistung sondern kann mich allenfalls im Zuge eines Verwaltungsbeschwerdeverfahrens dagegen zur Wehr setzen.
Zitat von: F_K am 13. November 2020, 16:42:26
Dann lese mal 1244 und MTA, und schaue Dir die Ausrüstung von KFOR, gerade zu Beginn an - kurz: der Auftrag war - "serbische Kräfte raus, ggf. mit mil. Mitteln" - KFOR ist da immer noch "Battlespace Owner".
Grundsätzlich ist Krieg gefährlich und verursacht hohe Schäden, gerade DESHALB will die Versicherungsbranche dieses Risiko nicht eingehen.
Zitat,,Rahmenvertragsbauftragten des Deutschen BundeswehrVerbandes" (so heißt der richtig), das ist so nicht korrekt. Der DBwV empfiehlt zwar häufig den Rahmenvertrag aber hat mit der Institution an sich nichts zu tun. Der DBwV ist ja auch ein Verein ohne Profitabsicht sondern er ist dem Allgemeinwohl verpflichtet bzw. dem Wohl seiner Mitglieder (siehe dazu Definition Verein auf z.B. Wikipedia).
Zitat von: justice005 am 10. November 2020, 18:25:03
Diese Klausel mit den Kriegsschaeden ist aber doch eigentlich auch überflüssig, weil die Bundeswehr diesen Ausfall doch übernimmt,oder irre ich da?
Zitat von: IcemanLw am 10. November 2020, 14:51:42
Aber sein wir ganz ehrlich, z.B. 99% der FWDL werden es nicht brauchen da diese nicht in Auslandseinsätze gehen und genau auf sowas wurde nicht bzw kaum eingegangen.
Zitat von: F_K am 10. November 2020, 14:15:59
Auch ist das Konzept komisch, eine Versicherung abzuschließen, von der man schon jetzt die Kenntnis hat, dass diese im Schadensfall NICHT zahlen wird.