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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 13. November 2020, 21:50:34
Zitat von: PzGrenOffz am 13. November 2020, 15:41:31

Beispiel: Ich vereinbare bei Vollinvalidität mit meiner Unfallversicherung eine Zahlung von 750.000€ ,dieses fällt nun aus da aktives KR erfüllt, der Bund prüft meine Lebensumstände (Alter, Dienstzeit, Besoldungsgruppe, Familienverhältnisse etc.) und kommt zu dem Schluss "da reichen 100.000€", dann habe ich per se keinen Anspruch auf weitere Leistung sondern kann mich allenfalls im Zuge eines Verwaltungsbeschwerdeverfahrens dagegen zur Wehr setzen.



Bundestag Drucksache 15/3416

"Im Falle des Ausgleichs von privatrechtlich vereinbarten Lebensversicherungsleistungen, die wegen Kriegs-oder Bürgerkriegsereignissen aufgrund einer vertraglichen Ausschlussklausel nicht zustehen, wird ein Betrag bis
zur Höhe von 250 000 Euro ohne weitere Prüfung als angemessen angesehen."


Diese Vorgabe des Gesetzgebers, an den sich das BMVg zu halten hat, gilt übertragen auch für Unfallversicherungen.

"Hinweis
,,In  angemessenem  Umfang"  bedeutet  in  diesem  Zusammenhang,  dass  sich  die  Leis tung an einem üblichen Versicherungsschutz unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensverhältnisse  der  Betroffenen  und  an  den  sonstigen  Umständen  des  Einzel falles orientiert.  Lediglich  eine  weit  überhöhte  Versicherungssumme  könnte  insofern  nur  im o.  g.  Umfang ersetzt  werden.  Umfasst sind beispielsweise  Lebens- und Unfallversiche rungsverträge,  die  aufgrund  persönlicher  Entscheidung  zur  Absicherung  der  Finanzie rung  von  Wohneigentum  oder  auch  zur  Alterssicherung  abgeschlossen  werden.  Eine Begrenzung  auf  einen  bestimmten  Schadensbetrag  ist  nicht  vorgesehen.  Lebensver sicherungssummen  bis  zur  Höhe  von  250.000  EUR  werden  ohne  weitere  Prüfung  als angemessen angesehen."

aus Broschüre:
"Hinweise zur finanziellen und sozialen  Absicherung bei besonderen Auslandsverwendungen"



Und ansonsten gilt ... Die Bundeswehr stellt nicht umsonst das von mir verlinkte Informationsmaterial zur Verfügung ...

Wer sich mit solchen wichtigen Fragen erst beschäftigt, wenn der Fall des Falles eingetreten ist ...  ::)

Niemand kann ALLES wissen ... Aber sich die Frage zu stellen, welche Risiken der gewählte Beruf Soldat birgt, ist von jedem zu erwarten, der diesen ergreift...

...und sich dann frühzeitig, umfassend und sachgerecht "schlau" zu machen.

Dafür gibt es genügend unabhängige Beratungsmöglichkeiten.

Nicht zu vergessen Tanten Google, Bing und Co
Autor PzGrenOffz
 - 13. November 2020, 18:18:54
Danke für die Hinweise, schaue mir beides bei Gelegenheit mal an!

Um deine Frage zu beantworten:
AKTIVES KR schließt KEINE Versicherung dieser Welt ein, dort springt wie in meinem Post beschrieben die Ausfallentschädigung nach §63b SVG ein.
Diese kann aber nur wirksam werden wenn ich das passive KR versichert habe. Daher sollte Augenmerk genau darauf liegen :-)
Autor F_K
 - 13. November 2020, 16:59:50
UN Resolution 1244 und in Folge das Military Technically Agreement.

Das Mandat ist seitdem unverändert.

Aber wir sind uns einig  - Bedingungen lesen und verstehen.

.. und dann zeige mir mal  wie viele Bedingungen/ Versicherungen explizit aktive Kriegsbeteiligung EINschliessen.
Autor PzGrenOffz
 - 13. November 2020, 16:51:02
Zitat von: F_K am 13. November 2020, 16:42:26
Dann lese mal 1244 und MTA, und schaue Dir die Ausrüstung von KFOR, gerade zu Beginn an - kurz: der Auftrag war - "serbische Kräfte raus, ggf. mit mil. Mitteln" - KFOR ist da immer noch "Battlespace Owner".

Grundsätzlich ist Krieg gefährlich und verursacht hohe Schäden, gerade DESHALB will die Versicherungsbranche dieses Risiko nicht eingehen.

1244 und MTA sagen mir leider nichts, kannst du mir dazu Quellen nennen bzw bitte posten?
Das der Auftrag so war ist schon richtig, aber Mandate ändern sich. Mein ISAF Einsatz hat sich auch sehr nach "aktivem KR" angefühlt ist aber grundsätzlich z.B. auch beim Rahmenvertrag als passives KR gelistet. Ausnahmen sind wie in meinem ersten Post beschrieben.

Deshalb wie gesagt bitte mil. Definition und Versicherungsdefinition nicht gleich setzen!
Die Zahlungsmoral ist natürlich nicht allzu hoch, daher gilt hier noch einmal mehr : Bedingungen lesen und nicht auf Hörensagen vertrauen.
Autor F_K
 - 13. November 2020, 16:42:26
Dann lese mal 1244 und MTA, und schaue Dir die Ausrüstung von KFOR, gerade zu Beginn an - kurz: der Auftrag war - "serbische Kräfte raus, ggf. mit mil. Mitteln" - KFOR ist da immer noch "Battlespace Owner".

Grundsätzlich ist Krieg gefährlich und verursacht hohe Schäden, gerade DESHALB will die Versicherungsbranche dieses Risiko nicht eingehen.
Autor PzGrenOffz
 - 13. November 2020, 16:30:48
@F_K

Ich muss dir an dieser stelle leider widersprechen.
KFOR ist gemäß dem SOFA (Status of Forces Agreement, also dem Stationierungsabkommen ausländischer Truppen) eine friedenssichernde Mission, siehe dazu:
https://academic.oup.com/ejil/article/19/1/67/430816
Oder einfacher formuliert auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/KFOR

Bitte außerdem unbedingt beachten:
Die Definition passives und aktives Kriegsrisiko gehen zum einen aus dem §63b SVG hervor zum anderen aus der Versicherungswirtschaft selbst, da diese, Unternehmensabhängig, eine eigene Einstufung trifft. Man kann also nicht generell sagen "das ist Fall passiv, das Fall aktiv" sondern es insbesondere darauf ankommt welche Klausel ich vereinbart habe. Es gibt wie angesprochen keine Musterbedingungen seitens des GDV!

Setze daher bitte nicht die "BW Interne" Definition mit der "Versicherungs" Definition gleich!

@Pericranium
Ich selbst bin über Irrwege (erst Rahmenvertrag, dann Nürnberger) wieder zu meinem ehemaligen Arbeitgeber gelangt, der DBV, der Tarif ALV SDV 3-19 beinhaltet alles was ich mir dazu vorgestellt habe. Wichtig dabei ist das vereinbarte Endalter zu betrachten, die Dynamik im Leistungsfall einzuschließen und einen Wartezeitverzicht zu vereinbaren.
Natürlich zahle ich nun deutlich mehr da mein Eintrittsalter gestiegen ist und ich auch nicht mehr ganz ohne Vorerkrankungen bin, aber das ist allemal besser als die vorherigen Varianten.
Ob es weitere Anbieter gibt, die alle benannten Kriterien erfüllen, weiß ich nicht genau.
Autor F_K
 - 13. November 2020, 16:14:26
Du hast passiv und aktiv nicht verstanden.

Fiktives Beispiel: Der KFOR Soldat bekämpft einen SAF Soldaten - beide sind aktive Kriegsteilnehmer.
Falls als Kollateralschaden ein ziviler Tourist getötet wird, war dieser passiver Kriegsteilnehmer - er wollte nicht teilnehmen, er hat nur passiv erlitten.
Autor Pericranium
 - 13. November 2020, 16:11:44
@PzGrenOffz:
Was ist denn dann deine Empfehlung bezüglich einer DU? An wen sollte man sich wenden?
Autor F_K
 - 13. November 2020, 16:07:26
Nochmal:
Z. B. KFOR ist ein friedensERZWINGENDES Mandat - damit ist JEDER KFOR Soldat AKTIVER Kriegsteilnehmer, völlig egal ob MKF oder Mitfahrer - weil es eine Statusfrage ist.
Autor PzGrenOffz
 - 13. November 2020, 15:41:31
Guten Tag liebe Kameradinnen und Kameraden,
ich habe dieses und ähnliche Themen in den vergangenen Monaten mit Interesse mitgelesen und verfolgt.
Kurz zu mir, ich bin seit nunmehr 13 Jahren im Dienstverhältnis eines SaZ als Offizier im Truppendienst und habe meine letzten beiden Jahre noch vor mir.
Ich habe kein Studium genossen sondern bin "in der Truppe" groß geworden und habe daher auch viel erlebt , was anwerben von Kameraden für diverse Dienstleister oder auch die Veranstaltungen des DBwV , die sog. "Empfehlungsbeauftragten" (Ersatz für  nicht vom RVBw abgedeckte Standorte) und natürlich auch die Veranstaltungen des Rahmenvertragsbeauftragten angeht. Vor meinem Eintritt in die Bundeswehr habe ich eine Ausbildung als Versicherungskaufmann bei der AXA/DBV genossen und habe daher einen einigermaßen guten fachlichen Hintergrund.
Ich bin außerdem Mitglied im DBwV.

Dies voraus geschickt halte ich es für wichtig hier einige Punkte zu korrigieren da viel gefährliches Halbwissen (das betrifft nicht nur dieses Forum) verbreitet wird.

1)@ Aren.büt (Ersteller des Thread) Die beiden von dir benannten Herren sind "in der Branche" schon bekannt gewesen als ich noch in der Ausbildung war. Ich habe zuletzt auch von einigen Kameraden aus Altenstadt und Berchtesgaden gehört (daher kann ich das nicht definitiv bestätigen), dass diese wohl nicht mehr "unterrichten" dürfen da beide wohl neben dem Rahmenvertrag auch andere Verträge vermitteln. Das wundert mich übrigens nicht , da beide Herren Vertreter für die WWK Versicherung sind und den Rahmenvertrag quasi "nebenbei" vermitteln. (Quelle: https://de.linkedin.com/in/klaus-krippner-62b82914b?trk=public_profile_samename-profile_profile-result-card_result-card_full-click&challengeId=AQGQqmG2MGDMbQAAAXXA-th9ONKjS4U6URvyV50XEUx7kEpbGRMrM4Yb4Ru8qqR67BWvyLHwtTdijFMDxtqT_NYXmgcI6dR9bA&submissionId=576d258e-e307-4716-2537-04be7eddeb23)
Anmerkung noch dazu: Ich habe es persönlich nie erlebt, dass ein Rahmenvertragsbeauftragter eine sog. "Erstinformation" an die Soldaten währen seines Verkaufsgesprächs ausgehändigt hat. Dies ist aber zwingend erforderlich. Daraus geht z.b. hervor für wen der jeweilige Vertreter arbeitet , seine IHK Nummer und die Tatsache , dass derjenige i.d.R. auf Provisionsbasis arbeitet. Nach meiner Kenntnis beträgt die Abschlussprovision pro Rahmenvertrag in etwa 300 bis 400€. Wird dieser mit einer Altersvorsorge verknüpft sogar nachmal deutlich mehr. Das ist natürlich bei einer Schulung von 120 Rekruten pro Quartal und Kompanie lukrativ und erklärt das oft "kumpelhafte" Vorgehen der Vertreter und die "zufällige" gute Bekanntschaft mit dem älteren Stammpersonal. Auch mir wurde dies in meiner Funktion als Hörsaalleiter in einem FA/UA Btl seinerzeit sehr nahegelegt.

2)@ Klaus P
Zitat,,Rahmenvertragsbauftragten des Deutschen BundeswehrVerbandes" (so heißt der richtig)
, das ist so nicht korrekt. Der DBwV empfiehlt zwar häufig den Rahmenvertrag aber hat mit der Institution an sich nichts zu tun. Der DBwV ist ja auch ein Verein ohne Profitabsicht sondern er ist dem Allgemeinwohl verpflichtet bzw. dem Wohl seiner Mitglieder (siehe dazu Definition Verein auf z.B. Wikipedia).
Zwecks Gewinnerwirtschaftung gibt es ja die FÖG mbh für den DBwV.

Zur Richtigstellung: konkret heißt es schlicht "regionaler Rahmenvertragsbeauftragter" , siehe dazu https://www.rv-bundeswehr.de/Der-Rahmenvertrag
Die einzelnen Beauftragten kommen von den diversen Versicherern die dem Rahmenvertrag angehören, der Großteil stammt von der DBV da diese Federführer im Konsortium ist

3) Unterscheidung aktives und passives Kriegsrisiko
"Von einer aktiven Beteiligung an den kriegerischen Ereignissen ist entsprechend der Bedeutung des Wortes "aktiv" nur dann auszugehen, wenn die versicherte Person selbst bei dem kriegerischen Ereignis "wirksam handelnd tätig" war, nicht hingegen, wenn sie bei dem kriegerischen Ereignis selbst "inaktiv" oder "passiv" war (Handbuch Versicherungsrecht, van Bühren, 6. Aufl., 2014)."

Konkret bedeutet dies (auch wenn es paradox klingt), dass z.B. ein MKF in seiner Tätigkeit "aktiv" teilnimmt während der mitfahrende Trupp während der reinen mitfahrt "passiv" ist. Hier unterscheiden div. Versicherer aber nochmals das passive Kriegsrisiko da es keine einheitlichen Musterbedingungen des GDV gibt. Klassisch sind dabei in Unfallversicherungen die "Touristen Klausel" welche aussagt, dass man bei "überraschendem Eintritt von Bürgerkriegs - oder Kriesgereignissen" noch 14 Tage Versicherungsschutz genießt um quasi das betroffene Land zu verlassen.
Soldaten werden in aller Regel nicht plötzlich überrascht in Afghanistan aufwachen.
Es gibt einige wenige Unternehmen welche diese Klausel ausbauen um "passive" Soldaten (z.B. eben Mitfahrer im Konvoi, Kameraden im Lager bei Ausübung Tagesdienst etc.) voll umfänglich zu versichern.

Fällt nun eine Lebens-, Dienstunfähigkeits-, oder Unfallversicherung wegen der Erfüllung des aktives Kriegrisikos (zB TIC (dann gibt es darüber übrigens eine Bescheinigung des Dienstherrn)) aus tritt der bereits zitierte §63b SVG in Kraft.
Achtung: Hier gilt immer der Vorbehalt des Dienstherrn auf Angemessenheitsprüfung was zu einer deutlichen Minderleistung als eigentlich mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen vereinbart führen kann.

Beispiel: Ich vereinbare bei Vollinvalidität mit meiner Unfallversicherung eine Zahlung von 750.000€ ,dieses fällt nun aus da aktives KR erfüllt, der Bund prüft meine Lebensumstände (Alter, Dienstzeit, Besoldungsgruppe, Familienverhältnisse etc.) und kommt zu dem Schluss "da reichen 100.000€", dann habe ich per se keinen Anspruch auf weitere Leistung sondern kann mich allenfalls im Zuge eines Verwaltungsbeschwerdeverfahrens dagegen zur Wehr setzen.
Über die Dauer , Umfänge und Ansprüche eines solchen Verfahrens kann sich jeder selbst Gedanken machen.
Einige meiner Kameraden warten selbst bei einer stumpfen WDB mehrere Jahre auf Anerkenntnis!

Besonders wichtig hierbei: (Quelle §63b SVG)
Beinhaltet meine Dienstunfähgkeits-,Unfall- oder Lebensversicherung gar keine passive KR Klausel so kann auch der Ausgleich durch den Bund entfallen.
Auf Nummer sicher seid ihr also gerade bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung nur wenn diese sowohl §55 Abs 2 SG als auch das passive Kriegsrisiko für alle Mandate enthält.

Der Rahmenvertrag umfasst hier glücklicherweise das passive Kriegsrisko. Der Mythos, er würde auch aktives KR absichern ist einfach falsch, siehe dazu die AVB des RVBw unter §6 Abs 2 a ff.
Dies verwirklicht aktuell kein Versicherungsunternehmen.

Des Weiteren gebe ich folgendes beim RVBw zu bedenken:
1) Keine Dynamik und keine Dynamisierung im Leistungsfall möglich. Heißt die anfänglich vereinbarte Rentenleistung entfernt sich aufgrund der Inflation immer weiter von der Lebenswirklichkeit der von DU oder BU betroffenen Soldaten.

2) Maximale Absicherungssumme beträgt 1260€, die angepriesene "Bonusrente ab dem 2. Vertragsjahr" ist abhängig von den erwirtschafteten Überschüssen und damit gerade in der jetzigen Niedringzinsphase Augenwischerei. Gerade für länger dienende Soldaten ist das ein Witz.
Das gilt in meinen Augen auch für die "Altersvorsorge" die man zusätzlich vereinbaren kann. Ich hatte nach 10 Vertragsjahren keine 300€ Überschussbeteiligung trotz beinahe 5 stelliger Einzahlung. Das ist deutlich niedriger als der Branchenschnitt.

3) Bei reiner Dienstunfähigkeit werden gem §3 der AVB 2 Jahresrenten ausgezahlt, also ist es mehr eine "Starthilfe" ins zivile Leben.
Ob eine Berufsunfähigkeit zeitgleich gegeben ist, und somit eine weitere Zahlung erfolgt prüft der Rahmenvertrag selbst gem § 1 Abs 2 AVB
Selbst wenn die BU gezahlt wird endet aber diese Leistung mit 55 ! Wer kann denn bitte mit 55 auf Einkommen verzichten und in Rente gehen? Spätestens an dieser Stelle sollte jedem Klar werden, dass der Threadersteller mit seiner Aussage "nicht das gelbe vom Ei" in meinem Erachten recht hat.

4) Der RV punktet natürlich bei den unter §63a SVG genannten "besonders gefährdetem Personal" da diese ab Versetzung auf den DP und die damit verbundene Zulagenzahlung nur noch über den RV versicherbar sind.

Zum Thema "Unabhängig prüfen lassen"...
a) Gibt es Versicherungsvertreter , diese sind natürlich Abhängig von Ihrem Unternehmen
b) Vertreter mit Erlaubnis, diese können i.d.R. mehrere Versicherungsunternehmen anbieten, je nach Qualifikation hat man da schon bessere Chancen auf objektive Beratung
c) Makler sind entgegen vieler Behauptungen NIE unabhängig, da sie genau wie Vertreter auf Provisionsbasis arbeiten. Ein Makler sollte zwar im Lager des Kunden stehen aber in der Praxis habe ich das häufig anders erlebt, siehe z.B. der Praelux Skandal in Hamburg, auch diese Herren nennen sich Makler
d) Versicherungsberater auf Honorarbasis, die sind zwar tatsächlich unabhängig aber es gibt Bundesweit nur  331 (Quelle: https://www.dihk.de/resource/blob/31292/e5c7e4b15b97ca1d788d3b123e893036/statistik-versicherungsvermittler-oktober-2020-data.pdf von Ihnen. Ob diese dann noch mit der Thematik Bundeswehr vertraut sind bezweifle ich.

Ich persönlich sehe hier seit Jahren den Dienstherrn in der Pflicht eine unabhängige Beratung, z.b. in Form besonders geschulter Honorarberater zur Verfügung zu stellen. Was derzeit und gefühlt "schon immer" gemacht wird ist Versicherungsverkauf in Massenberatungen gefüttert durch die Unterstützung einiger Vorgesetzter oder in Teilen auch durch die FÖG bzw die Standortbeauftragten des DBwV. Der Verband macht ohne Zweifel viel gutes ist aber an dieser Stelle deutlich zu weit gegangen. Über die ständige Empfehlung der Continentale Krankenversicherung will ich gar nicht weiter ausholen, das sprengt den Rahmen.

Ich hoffe hier mal etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben und lese weiterhin interessiert mit.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Autor F_K
 - 10. November 2020, 20:55:04
@ justice:

So einfach ist es nicht - wie LwPersFw richtig zitiert, ist es sehr komplex.

.. und wenn man es genau nimmt - KFOR hat ein extrem "aggressives" Mandat - vom Mandat her ist es aktives Kriegsrisiko.
Autor LwPersFw
 - 10. November 2020, 18:46:08
Zitat von: justice005 am 10. November 2020, 18:25:03
Diese Klausel mit den Kriegsschaeden ist aber doch eigentlich auch überflüssig, weil die Bundeswehr diesen Ausfall doch übernimmt,oder irre ich da?


https://www.bundeswehr.de/resource/blob/42298/0cc3555ae6f892a88beb46eb9259cc0b/dl-kriegsklauseln-und-schadensausgleich-data.pdf
Autor justice005
 - 10. November 2020, 18:25:03
Diese Klausel mit den Kriegsschaeden ist aber doch eigentlich auch überflüssig, weil die Bundeswehr diesen Ausfall doch übernimmt,oder irre ich da?
Autor F_K
 - 10. November 2020, 14:57:53
@ Iceman:

Fwdler sind wohl kaum die Mehrheit im Publikum oder bei den Kunden.

@ Alle:

Es ist ein komplexes Thema mit vielen Aspekten - deshalb ist Beratung durchaus sinnvoll.
Autor Gast001
 - 10. November 2020, 14:55:38
Bitte nicht unberücksichtigt lassen, dass der Rahmenvertrag sich nicht nur auf Auslandseinsätze bezieht, sondern eine Absicherung bei Dienstunfähigkeit bietet!

Dieser Eindruck könnte hier

Zitat von: IcemanLw am 10. November 2020, 14:51:42
Aber sein wir ganz ehrlich, z.B. 99% der FWDL werden es nicht brauchen da diese nicht in Auslandseinsätze gehen und genau auf sowas wurde nicht bzw kaum eingegangen.

und hier

Zitat von: F_K am 10. November 2020, 14:15:59
Auch ist das Konzept komisch, eine Versicherung abzuschließen,  von der man schon jetzt die Kenntnis hat, dass diese im Schadensfall NICHT zahlen wird.

ggf. entstehen.