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Autor Ralf
 - 16. November 2020, 15:15:19
Nur weil du den Sinn nicht erkennst, heißt das ja nicht, dass es keinen Sinn macht.
Wenn man in Regionen kommt, wo die Möglichkeit besteht, dass es weniger Planstellen gibt als zu Befördernde, mach man Eignungsreihenfolgen. Und wie macht man die? Richtig: mit Beurteilungen.
Und deine Kameraden wurden oder werden auch beurteilt, wenn diese zum HptGefr ranstehen.
Nachzulesen ist das alles in der GAIP 40-02-00 Beförderungsauswahl von Mannschaften im Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (SaZ).
Autor Al Terego
 - 16. November 2020, 15:13:09
Zitat von: CougarOne am 16. November 2020, 15:01:04
... zweitens in meiner gesamten Einheit bei den Mannschaften hat niemand eine Leistungsbeurteilung vor der Beförderung erhalten außer ich.
Na ja, dass kannst Du überhaupt nicht wissen.
Autor F_K
 - 16. November 2020, 15:12:36
Es ist eine unübliche Vorgehensweise - aber es gibt keinen Anspruch auf eine Beförderung.

Alles Soldatenglück im neuen Dienstgrad.
Autor CougarOne
 - 16. November 2020, 15:01:04
Zitat von: Ralf am 16. November 2020, 12:37:58
Weil diese wohl besser beurteilt wurden.

Überhaupt frag ich mich warum das bei mir erstens direkt nach dem ich wieder eingestiegen bin und noch gar keine Leistung zeigen konnte gemacht wurde. Und zweitens in meiner gesamten Einheit bei den Mannschaften hat niemand eine Leistungsbeurteilung vor der Beförderung erhalten außer ich. Das ganze macht für mich keinen Sinn.
Autor Ralf
 - 16. November 2020, 12:37:58
Weil diese wohl besser beurteilt wurden.
Autor CougarOne
 - 16. November 2020, 12:36:21
Dann muss ich Mal schauen was auf der Planstelleneinweisung steht.
Was mich halt wundert ist dass andere Kameraden ganz normal befördert wurden außer ich.
Autor BulleMölders
 - 16. November 2020, 12:24:59
Zitat von: CougarOne am 16. November 2020, 11:41:17
befördert werden müssen
Beförderungen ein muss? Habe ich was verpasst?
Autor KlausP
 - 16. November 2020, 11:50:56
Zitat...  und auch wegen der Nachzahlung für HG. ...

Es kommt nicht darauf an, wann die Beförderung vorgenommen wurde (es gibt streng genommen keine rückwirkende Beförderung) sondern was in der Einweisung in die Planstelle steht. Diese Planstelleneinweisung kann durchaus rückwirkend erfolgen.
Autor CougarOne
 - 16. November 2020, 11:41:17
Hi, ich Versuche mein Problem Mal irgendwie logisch zu beschreiben
Ich wurde am 12.11.2020 zum HG befördert mit Wirkung zum 01.11.2020 , also rückwirkend.

Ich bin Wiedereinsteller, hatte 2008 für 9 Monate meinen Grundwehrdienst gemacht und bin letztes Jahr am 01.10.2019 wieder beim Bund eingestiegen. Meine Vordienstzeit wurde berücksichtigt und deshalb bin ich auch direkt als OG eingestiegen. Also hätte ich 3 Monate später also am 01.01.2020 zum HG befördert werden müssen, da ich zu diesem Zeitpunkt dann 12 Monate Dienstzeit hatte insgesamt.

Als ich am 01.10.2020 in Oldenburg angefangen habe, hab ich 2 Wochen später schon eine Leistungsbeurteilung erhalten für die Beförderung zum HG ab 01.01.2020, die Beurteilung wurde natürlich mit 4 bewertet, also sehr schlecht, weil mich in der Kaserne einfach noch keiner kannte. Deshalb haben die gesagt kann es länger dauern bis ich befördert werde und auch weil angeblich keine Planstellen frei sind. Zum 01.11.2020 habe ich mich jetzt nach Ahlen versetzen lassen und hier wurde ich dann direkt ohne Probleme befördert, aber wie gesagt halt sehr verspätete.

Meine Frage ist jetzt ob das alles so richtig ist und ich jetzt obwohl ich 10 Monate später befördert wurde auch jetzt wieder 2 Jahre auf den SG warten muss und auch wegen der Nachzahlung für HG.

Ich hoffe ihr werdet aus dem Text schlau.