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Autor Alfredo Neanderthalensis
 - 30. November 2020, 20:21:52
@tank:

Laufbahnlehrgang (Offz)....ich werde versetzt.

Danke für die Antwort.
Autor JensMP79
 - 30. November 2020, 19:31:39
Zitat von: Alfredo Neanderthalensis am 30. November 2020, 14:21:52
Aja....angesichts solcher Antworten frage ich mich wozu dieses Forum überhaupt existiert.

Und wer hat die richtigen Antworten gegeben? Richtig, der Perser.

Sie müssen trotzdem zu IHREM Perser.  ;)
Autor tank1911
 - 30. November 2020, 17:21:32
Ergänzung:

ZitatNein, aber gewiss (Lehrgang).

Zu einem Lehrgang, von wenigen Ausnahmen abgesehen, wird man i.d.R. kommandiert und nicht versetzt.

Per Kommandierung erhalten Sie dann i.d.R. automatisch TG, aber das hat dann keinen Einfluss auf Ihren Status am Heimatstandort.

Zu 3. z.B. an der Entfernung, richtig.
Zu 4. Ja
Autor LwPersFw
 - 30. November 2020, 17:09:39

Zitat1. Ist meine (unsere) Wohnung durch die Heirat anerkannt?
2. Bin ich jetzt schon oder erst mit der nächsten Versetzung TG-berechtigt?
3. Wonach richtet sich die Höhe des TG? (aktuelle Entf. zum Wohnort 200km, mit nächster Versetzung ca. 450 km).
4. Kann ich mir anstelle des TG auch eine Zweitwohnung unter Bezuschussung in Höhe des ortsüblichen Mietspiegels nehmen?


zu 1.

Ja

zu 2.

ab der nächsten... wenn die Hochzeit davor im Datenbestand erfasst wird. Im IT "Anschrift" ist ebenfalls das Datum der Hochzeit zu erfassen.

zu 3. und 4.

Lesen Sie einmal in den obigen Top-Themen.

Es gelten die Regeln ab 01.06.2020.

Autor F_K
 - 30. November 2020, 14:29:25
Wenn Du dem Ratschlag von Jens folgst, und das mit dem Perser alles bearbeitest, dann wirst Du TG erhalten.

Weitere Details in den nur 32 Seiten Suchergebnissen zu dem Thema ...
Autor Alfredo Neanderthalensis
 - 30. November 2020, 14:26:46
Nein, aber gewiss (Lehrgang).
Autor F_K
 - 30. November 2020, 14:23:20
Zum Nachlesen von Informationen?

Einfach mal danach suchen - gibt hier Millionen Beiträge zu dem Thema.

Gegenfrage: Ist die zukünftige Versetzung schon bekannt?
Autor Alfredo Neanderthalensis
 - 30. November 2020, 14:21:52
Aja....angesichts solcher Antworten frage ich mich wozu dieses Forum überhaupt existiert.
Autor JensMP79
 - 30. November 2020, 14:14:26
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Perser. Viel Erfolg.
Autor Alfredo Neanderthalensis
 - 30. November 2020, 13:54:16
Moin :)

Vorweg: Vom für mich zuständigen ReFü halte ich überhaupt nichts. Daher hole ich mir meine Infos, angesichts diesen wichtigen Themas, von hier.

Lage: Ich bin BS, war noch nie TG-berechtigt und habe kürzlich geheiratet.

1. Ist meine (unsere) Wohnung durch die Heirat anerkannt?
2. Bin ich jetzt schon oder erst mit der nächsten Versetzung TG-berechtigt?
3. Wonach richtet sich die Höhe des TG? (aktuelle Entf. zum Wohnort 200km, mit nächster Versetzung ca. 450 km).
4. Kann ich mir anstelle des TG auch eine Zweitwohnung unter Bezuschussung in Höhe des ortsüblichen Mietspiegels nehmen?

Wie gesagt, ich habe noch nie TG bekommen. Daher rühren meine für den ein oder anderen sicherlich trivial anmutenden Fragen.
Vielen Dank im Voraus. ...


Gruß,

Alfred