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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 30. November 2020, 22:16:39
Zitat von: HansJocher am 30. November 2020, 19:41:19
Da brauche ich nicht lange überlegen.
Wenn die Möhre, die einem immer vor die Nase gehalten wird nicht mehr schmeckt, dann spucke ich sie einfach aus.

Und da ich die Laufbahn bereits wechselte, brauche ich sowieso nicht mehr überlegen!

Dabei aber dies nicht vergessen...

ZitatUnd die Festlegung, ob die besondere oder die allgemeine Altersgrenze angewendet wird, obliegt dem Dienstherrn.

Und zwar ausschließlich dem Dienstherrn.

Die derzeit i.d.R. praktizierte Freiwilligkeit, über die besondere AG im Dienst zu verbleiben, ist eine reine politische Entscheidung... Die durch keine Vorschrift und kein Gesetz abgedeckt ist.

D.h. man möchte 59 ... bekommt aber 62.

Wenn dies passiert ... bleibt nur die Kündigung, wenn man unbedingt früher raus will.

Autor HansJocher
 - 30. November 2020, 19:41:19
Da brauche ich nicht lange überlegen.
Wenn die Möhre, die einem immer vor die Nase gehalten wird nicht mehr schmeckt, dann spucke ich sie einfach aus.

Und da ich die Laufbahn bereits wechselte, brauche ich sowieso nicht mehr überlegen!
Autor Ralf
 - 30. November 2020, 19:28:44
Unter dem Aspekt solltest du dir wirklich überlegen, ob du das mitbringst, wofür die Lfb und der Lfb-Wechsel steht und ob du die charakterliche Reife dafür mitbringst.
Autor Andi8111
 - 30. November 2020, 19:24:24
Man kann jederzeit schriftlich bei der personalbearbeitenden Stelle einen Verzicht auf weitere Förderung anzeigen. Allerdings kann man dann trotzdem weiter versetzt werden. (Am eigenen Leib erfahren)
Autor HansJocher
 - 30. November 2020, 19:23:04
Zitat von: tank1911 am 30. November 2020, 15:14:12
Es gibt auch Offz MilFD, die noch in den TrDst wechseln...

Darum frage ich :-)
Ggf. kann ich ja mit 59 gehen und ich verzichte dafür dankend auf die A14 Förderung.
Autor Ralf
 - 30. November 2020, 15:21:00
Und die Festlegung, ob die besondere oder die allgemeine Altersgrenze angewendet wird, obliegt dem Dienstherrn. Hier ist er aber nicht völlig im freien Raum, sondern muss das schon vergleichbar anwenden, das kann durchaus auch für bestimmte Verwendungen anders aussehen.
Autor tank1911
 - 30. November 2020, 15:14:12
Es gibt auch Offz MilFD, die noch in den TrDst wechseln...

Es gibt Beförderungsverbote und Dienstgradherabsetzungen...

Beförderung zum Oberstlt frühestens nach 3 Jahren nach Beförderung zum Maj...

Es geht hier um besondere, nicht um allgemeine Altersgrenzen...
Autor Ralf
 - 30. November 2020, 14:49:56
Das ist keine Vorschrift, das ist ein Gesetz.
Autor HannesJocher
 - 30. November 2020, 13:22:33
Zitat von: F_K am 30. November 2020, 12:54:08
Zitatund ein OffzTrDst ist ja in dem Alter in der Regel mind. OTL.

.. in der Regel ...

ABER eben nicht immer.

Das würde bedeuten, wenn jemand mit 59 Major ist, wird er in den Ruhestand geschickt, obwohl er noch OTL werden "könnte"?

Oder sind wir hier wieder im Bereich einer Vorschrift, die so nicht umgesetzt wird, weil BAPers argumentieren wird: Sie sind zwar 59 und A13, aber könnten ja noch befördert werden, daher bleiben Sie im aktiven Dienst?!?
Autor KlausP
 - 30. November 2020, 13:04:21
Zitat... Aber ein Major ist Offizier im Truppendienst und ein OffzTrDst ist ja in dem Alter in der Regel mind. OTL. ...

Da fallen mir mehrere Gründe ein. Z.B. Verzicht auf Versetzung auf einen förderlichen Dienstposten, weil einem der Standort und/oder die Familie wichtiger sind (selber bei meinem früheren S4StOffz erlebt, der nur OTL wurde, weil sein Dienstposten hochdotiert wurde) oder Knick in der Kartiere (disziplinargerichtliches Verfahren mit Beförderungsverbot).
Autor F_K
 - 30. November 2020, 12:54:08
Zitatund ein OffzTrDst ist ja in dem Alter in der Regel mind. OTL.

.. in der Regel ...

ABER eben nicht immer.
Autor HannesJocher
 - 30. November 2020, 12:46:07
Hallo werte Kameraden,

bezüglich des § 45 SG Abs. 2 habe ich eine Verständnisfrage... der Paragraph besagt:
(2) Als besondere Altersgrenzen der Berufssoldaten werden festgesetzt:

1. die Vollendung des 62. Lebensjahres für die in Absatz 1 Nr. 1 genannten Offiziere,

2. die Vollendung des 61. Lebensjahres für Oberstleutnante,

3. die Vollendung des 59. Lebensjahres für Majore und Stabshauptleute,

4. die Vollendung des 56. Lebensjahres für Hauptleute, Oberleutnante und Leutnante

Wie kann ich denn mit 59 Jahren Major sein und damit in den Ruhestand geschickt werden?? Stabshauptmann ist klar - Das ist der besonders geförderte OffzMilFD... Aber ein Major ist Offizier im Truppendienst und ein OffzTrDst ist ja in dem Alter in der Regel mind. OTL.
Bzw. wenn ich mit 59 immer noch Major bin, dann gehe ich früher? Das kann ja auch nicht sein.

Wie kann ich das verstehen?