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Autor Angel87
 - 05. Dezember 2020, 17:36:11
Zitat von: Ralf am 05. Dezember 2020, 14:19:02
Dieser Schritt muss halt gut überlegt werden.
Ich lese hier in jedem 2. Beitrag etwas "mein Traum ist es" usw usw. Ansch. ist immer der Traum genau das, was man nicht hat. Nicht umsonst sagt man, das Gras des Nachbarn ist immer grüner als das eigene.
Einige Monate später liest man dann, dass das der Traum nun genau andersherum ist. Gerade als Wiedereinsteller solltest du von Anfang an genau wissen, was auf dich zukommt und hast die Entscheidung in vollem Bewusstsein dessen auch getroffen. Nun von einem neuen "Traum" zu sprechen, halte ich da schon für ziemlich sprunghaft.
Du solltest deine Entscheidung gut überlegen und nicht mal eben so um 0.30 Uhr. Sie beeinflusst dein weiteres Leben.
Ich hab mir das gut überlegt und wird schauen was ich machen kann.
trotzdem an alle danke für die ehrlichen antworten.

Autor KlausP
 - 05. Dezember 2020, 16:28:49
Ja, ,,in der Regel" ist das so, aber ich habe hier auch schon Gegenteiliges gelesen.
Autor Andi8111
 - 05. Dezember 2020, 16:09:11
Zitat von: KlausP am 05. Dezember 2020, 15:47:54
Ist doch mal wieder nur Spekulatius. Wir wissen nicht, was überhaupt in seiner Verpflichtungserklärung steht - und ich befürchte, er nicht mal selber.  ::)
Wiedereinsteller haben nämlich in der Regel keine Probezeit, sondern eine Bewährungszeit. Nur der Arbeitgeber darf während der Bewährungszeit einseitig die Verpflichtungserklärung widerrufen, der Soldat nicht.
Autor KlausP
 - 05. Dezember 2020, 15:47:54
Ist doch mal wieder nur Spekulatius. Wir wissen nicht, was überhaupt in seiner Verpflichtungserklärung steht - und ich befürchte, er nicht mal selber.  ::)
Autor SolSim
 - 05. Dezember 2020, 15:44:45
Na dann wird er sich in 4 Monaten halt wieder bewerben und ganz enttäuscht sein, nicht eingeladen zu werden 😏
Autor ulli76
 - 05. Dezember 2020, 14:28:50
Und du solltest bedenken, dass du mit den schlechten Deutschkenntnissen und abgebrochener Dienstzeit Schwierigkeiten haben wirst, einen anderen Job zu finden.
Autor Ralf
 - 05. Dezember 2020, 14:19:02
Dieser Schritt muss halt gut überlegt werden.
Ich lese hier in jedem 2. Beitrag etwas "mein Traum ist es" usw usw. Ansch. ist immer der Traum genau das, was man nicht hat. Nicht umsonst sagt man, das Gras des Nachbarn ist immer grüner als das eigene.
Einige Monate später liest man dann, dass das der Traum nun genau andersherum ist. Gerade als Wiedereinsteller solltest du von Anfang an genau wissen, was auf dich zukommt und hast die Entscheidung in vollem Bewusstsein dessen auch getroffen. Nun von einem neuen "Traum" zu sprechen, halte ich da schon für ziemlich sprunghaft.
Du solltest deine Entscheidung gut überlegen und nicht mal eben so um 0.30 Uhr. Sie beeinflusst dein weiteres Leben.
Autor BSG1966
 - 05. Dezember 2020, 14:08:57
Wie gesagt. Ob Sie kündigen können oder nicht, weiß hier keiner - das wissen nur Ihre Unterlagen, die Sie erhalten haben.
Autor Angel87
 - 05. Dezember 2020, 13:59:53
Ja ich bin Mannschafter SAZ 8, und möchte einfach austretten. und wenn ich 6 Monate Widerrufsrecht habe wird ich das auch benutzen.
alos viel danke für den Schnelle antworten. Aber ich muss meine träume verfolgen und im bundeswehr wird ich es nicht finden
Autor KlausP
 - 05. Dezember 2020, 11:33:18
Zitat von: perK am 05. Dezember 2020, 11:13:09
In manchen Fällen hat man auch nur 4 Monate, oder war das für den Fachdienst?

Das ist bei einer Eignungsübung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad auf Grund zivilberuflicher Qualifikstion. Und ja, die gibt es nur im Fachdienst und keinesfalls in der Mannschaftslaufbahn. Hier also wohl eher nicht zutreffend.
Autor perK
 - 05. Dezember 2020, 11:13:09
In manchen Fällen hat man auch nur 4 Monate, oder war das für den Fachdienst?
Autor Ralf
 - 05. Dezember 2020, 06:15:23
Lies deine Verpflichtungserklärung, wenn du 6 Monate Widerrufsrecht hast, kannst du das in Anspruch nehmen.
Autor Angel87
 - 05. Dezember 2020, 00:27:06
Hallo Zusammen Ich weiß das diese vielleicht 10000 mal gefragt aber here we go.

Also bin wieder einsteller bin seit August wieder dabei als SAZ8, So mittlerweile  fühle ich mich net so wohl bei der BW und will wieder gehen, Klar ich Hätte es mir früher überlegen sollte. nur meine frage ist könnte Ich einfach zum Teileinheits Früher gehen einfach mal so hinlegen das ich wieder raus möchte orde geht das nicht so einfach?  habe viele sachen gelesen wegen 6 montate probezeit aber nicht wirkich den passened antwort gefunden. Danke in vorraus