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Autor F_K
 - 10. Dezember 2020, 18:22:00
Ggf. Falschbeurkundung und / oder Betrug / Täuschung - fünnes Eis.
Autor Pericranium
 - 10. Dezember 2020, 18:15:00
Wichtig ist halt, dass du dir so einen Zettel unterschreiben lässt:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Ausbildung-Arzt/Documents/LPA_Arzt_Krpflege_Zeugnis_Ausbildung.pdf

https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/content-downloads/Vordruck%20Krankenpflegedienst%20Inland_1.pdf

Theoretisch ist sogar egal, wo du tatsächlich eingesetzt warst, wenn du jemanden findest, der dir den Zettel ausfüllt.
Da du ja noch keinen Studienort hast, ist halt die Frage, welcheen Zettel von welchem Bundesland du nimmst.
Andererseits kannst du es auch über eine Anerkennung machen. Hierfür musst du nach dem FWD einen Bescheinigung über den FWD (evtl. mit Tätigkeitsbeschreibung) an das dann für dich zuständige Landesprüfungsamt schicken.
Autor Turritopsis dohrnii
 - 10. Dezember 2020, 17:55:15
Zitat von: Pericranium am 10. Dezember 2020, 17:31:59
Bist du SanOA oder hast du vor, nach dem FWD zivil zu studieren?

Mein eigentlicher Plan ist zivil zu studieren, da die lange Verpflichtung und Einschränkung in der Wahl des Studienortes mir bei der Bundeswehr doch etwas zu restriktiv sind, aber wenn mir das ganze bei der Bundeswehr besonders gut gefällt schließe ich es natürlich nicht aus, mich auch da zu bewerben.
Autor Turritopsis dohrnii
 - 10. Dezember 2020, 17:52:13
Zitat von: ulli76 am 10. Dezember 2020, 16:16:32
Damit das als Pflegepraktikum anrechnet, musst du schon 3 Monate direkt als Praktikant in der Pflege eingesetzt werden (also alle möglichen Hilfsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Pflege auf Station anfallen.
Dafür brauchst du auch ein gesondertes Zeugnis. Ich hoffe, du hast dih mal vorher erkundigt, ob FWD überhaupt angerechnet werden kann.

Weisst du schon, in welchem BWK du eingeplant bist- dann solltest du VORHER mal Verbindung mit dem S1 aufnehmen, ob ein KPP im Rahmen des FWD überhaupt dort möglich ist. Und wenn du das VORAB geklärt hast, dass du das machen willst, kann dich der S1 schon passend vorplanen.
Soweit ich das recherchiert habe kann das Pflegepraktikum im FWD angerechnet werden, ist aber letzendlich abhängig von den Regelungen der Universität.

Okay das ist sehr gut zu wissen, das Pflegepraktikum war für mich auch eher als "Bonus" und nicht als Erwartung gesehen, ich werde mich dann mal mit dem S1 in Westerstede in Verbindung setzen. Ich danke vielmals!
Autor Pericranium
 - 10. Dezember 2020, 17:31:59
Bist du SanOA oder hast du vor, nach dem FWD zivil zu studieren?
Autor ulli76
 - 10. Dezember 2020, 16:16:32
Damit das als Pflegepraktikum anrechnet, musst du schon 3 Monate direkt als Praktikant in der Pflege eingesetzt werden (also alle möglichen Hilfsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Pflege auf Station anfallen.
Dafür brauchst du auch ein gesondertes Zeugnis. Ich hoffe, du hast dih mal vorher erkundigt, ob FWD überhaupt angerechnet werden kann.

Weisst du schon, in welchem BWK du eingeplant bist- dann solltest du VORHER mal Verbindung mit dem S1 aufnehmen, ob ein KPP im Rahmen des FWD überhaupt dort möglich ist. Und wenn du das VORAB geklärt hast, dass du das machen willst, kann dich der S1 schon passend vorplanen.
Autor Turritopsis dohrnii
 - 10. Dezember 2020, 15:02:34
Zitat von: ulli76 am 10. Dezember 2020, 14:17:47
Um was für ein Pflegepraktikum handelt es sich dabei?

Entschuldigung für die unpräzise Formulierung.
Damit meinte ich den Krankenpflegedienst, der für das Medizinstudium benötigt wird.
Autor ulli76
 - 10. Dezember 2020, 14:17:47
Um was für ein Pflegepraktikum handelt es sich dabei?
Autor KlausP
 - 10. Dezember 2020, 13:43:12
Zu diesem Satz:

Zitat... Der Bewerber wird zukünftig bedarfsorientier[t] durch den S1 im BwKrhs eingesetzt. ...

Das heißt für mich nichts Anderes, als dass Sie nicht auf einer festen Stelle eingeplant sind sondern dass der S1 des BWK Sie dort einteilt, wo ,,die Not am größten" ist. Was das sein wird erfahren Sie wohl erst, wenn Sie vor Ort sind. Hier im Forum kann man nur im Kaffeesatz lesen (die Glaskugel ist nämlich immer noch woanders ...).
Autor F_K
 - 10. Dezember 2020, 11:16:40
Möglich - kann aber auch anders sein. (z. B. Material auffüllen, Essen verteilen, ...)
Autor Turritopsis dohrnii
 - 10. Dezember 2020, 11:15:37
D.h. im Prinzip das zumindest als Hauptaufgabe Pflege-/Sanitätstätigkeiten rausfallen nehme ich an?
Autor F_K
 - 10. Dezember 2020, 11:14:58
Genau - S1 teilt Dich als "Personal" dort ein, wo Du im Rahmen Deiner Möglichkeiten und des BEDARFES benötigt wirst.
Autor Ralf
 - 10. Dezember 2020, 11:05:59
S1 ist Personalwesen.
Autor Turritopsis dohrnii
 - 10. Dezember 2020, 11:04:42
Guten Tag,

ich wurde nun für den FWD eingeplant und wollte erfragen, ob mir hier jemand noch etwas mehr Input zu meinen zukünftigen Aufgaben geben kann.

ZitatDer Bewerber wird zukünftig bedarfsorientier[t] durch den S1 im BwKrhs eingesetzt.

Der S1 bezeichnet doch eigentlich eher die administrativen Tätigkeiten? Weiter heißt es jedoch:

ZitatEs werden z.B. Hilfstätigkeiten auf den Stationen ausgeführt, unterstützend bei der Patientenaufnahme oder Bestellung mitgewirkt sowie Tätigkeiten beim S2, S3 und S4 übernommen. Eigen Wünsche und Vorstellungen können mit eingebracht werden.

Der Einplaner hatte mir gesagt, dass ich hauptsächlich Hilfstätigkeiten im Sanitätsdienst übernehmen würde und da vermutlich auch mein Pflegepraktikum absolvieren könnte.
Das ist mir jedoch aus dieser Beschreibung nicht unbedingt ersichtlich, daher wollte ich mal die Einschätzung erfahrener Mitglieder erfragen.
Wenn jemand Tipps hat, ob man überhaupt bzw was man für ein Pflegepraktikum beachten kann und sollte, wäre das sehr hilfreich!

Vielen Dank