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Zitat von: MaikM am 16. Dezember 2020, 11:19:44
Hallo zusammen,
ich wollte berichten, was rausgekommen ist. Ich war im Bundeswehrkrankenhaus Berlin, es wurde die gutachterliche Stellungnahme erstellt und wieder eine PTBS mit Einsatzbezug diagnostiziert.
Nach Rücksprache mit dem von mir beauftragten Rechtsanwalt habe ich jedoch etwas aus den Verfahrensakten erfahren, dass mich unglaublich wütend und fassungslos gemacht hat.
Zu meinem Schutz habe ich den RA gebeten, den Widerspruch zurück zu nehmen und die Bescheide wirksam werden zu lassen.
Ich halte dieses Verfahren gegen die Bundeswehr keinen Tag länger aus, sonst vergesse ich mich noch.
Oder springe von einer Brücke. Was da gelogen, manipuliert und frisiert wird in den Akten ist nicht mehr zum aushalten. Ich habe auch Strafanzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft ermittelt tatsächlich.
Irgendwo liegt doch ein Fehler im System, wenn inzwischen 3 Bundeswehrfachärzte in zwei verschiedenen Bundeswehrkrankenhäusern eine PTBS feststellen, der Soldat mehrfach im Auslandseinsatz war.
Wenn man Formular ,,A38" (Asterix, ,,das Haus das Verrückte macht") damals nicht ausgefüllt hat hat man als Geschädigter keine Chance gegen das BAPersBw. Selbst wenn ich in einem Klageverfahren recht bekommen sollte, geht die Bw sicher immer in die nächste Instanz. Und da fehlen mir dann die Mittel, irgendwann 100000 Euro Verfahrenskosten zu tragen.