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Zusammenfassung

Autor Bubbes
 - 26. Dezember 2020, 17:10:58
Bei mir war es so, dass ich bestimmte Unterlagen erst im zweiten Schritt "nachgeliefert" habe. Ein Arbeitszeugnis wäre in deinem Fall nicht unwichtig. Wenn du schon ein paar Jahre Berufserfahrung in einem verwendungsnahen Job hast, dann kann es sein, dass man dir eine andere Erfahrungsstufe zuweist. Das sind schon ein paar Euro mehr im Monat.
Autor PzHurra
 - 21. Dezember 2020, 18:34:42
Das ist richtig, da häufig im Bereich des BAPersBw / Laufbahnausbildung gehobener Dienst davon abgesehen wird. Es ist angelehnt an das AC für den Offizier. Sie dürfen aber gerne auch mit dem Ansprechpartner in der Anzeige Herr E.... Kontakt aufnehmen.
Autor Torshavn
 - 21. Dezember 2020, 18:18:28
Guten Tag,

vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort.

Im Fall der Ausschreibung zum Dualen Studium Public Administration wird das Anschreiben tatsächlich nicht aufgeführt:

"Folgende Bewerbungsunterlagen sind von Ihnen vorzulegen:

Bewerbungsbogen inklusive Anlage 1 und 2 (mit Datum und Unterschrift). Diese Formulare finden Sie bei den ANLAGEN zur Ausschreibung unter ,,Bewerbungsformular" hinterlegt.
Leistungsdatenübersicht (mit Datum und Unterschrift) - diese ist ebenfalls bei den ANLAGEN hinterlegt.
tabellarischer Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift)
alle vorhanden Zeugnisse von Klasse 10 bis Klasse 13 (als unbeglaubigte Kopie)
sonstige relevante Bildungsabschlüsse z.B. Prüfungszeugnis IHK, Bachelorzeugnis (als unbeglaubigte Kopie)
Geburtsurkunde oder Personalausweis (als unbeglaubigte Kopie)
"
Autor PzHurra
 - 21. Dezember 2020, 18:06:36
Im Regelfall steht das relativ weit unten in der Ausschreibung.
Alles, was Sie (positiv) interessant macht, wäre gut beizufügen.

Hier mal ein Beispiel:


BEWERBUNG & KONTAKT
Bitte laden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 15.01.2021 unter bewerbung.bundeswehrkarriere.de hoch.

Ihre Bewerbung umfasst:

Anschreiben (inkl. Angabe der Referenznummer)
Lebenslauf (tabellarisch)
Master-/Magister-/universitäres Diplomzeugnisund -urkunde
Nachweis zu Art und Umfang der hauptberuflichen Tätigkeiten (Details dazu siehe vorstehend)
und sofern vorhanden:

ggf. weitere Nachweise, die als Qualifikation/en gefordert werden.
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Es werden aussagekräftige Angaben zur Erfüllung jedes Qualifikationsmerkmales erwartet.
Autor Torshavn
 - 21. Dezember 2020, 17:53:32
Guten Tag zusammen,

ich habe zwei Fragen bezüglich der schriftlichen Bewerbung für die zivile Laufbahn.

Nun ist ja so, dass die Bewerbung ziemlich genormt ist, was bei einer so großen Behörde ja seinen Sinn hat. Es wird auch angegeben, was zusätzlich zu den Fragebögen zur Bewerbung verlangt ist. Dort wird allerdings das Anschreiben nicht aufgelistet. Ich habe früher mal gelernt, dass das Anschreiben selbstverständlich ist und daher manchmal nicht als benötigtes Dokument extra aufgelistet wird - bei einem Privatunternehmen würde ich das Anschreiben daher trotzdem mitschicken. Bei der Bundeswehr allerdings habe ich eher den Eindruck, dass die benötigten Unterlagen präzise aufgeführt werden - und alles darüber hinaus eher negativ ausgelegt wird. Liege ich da richtig?

Wie ist es denn mit einem Arbeitszeugnis? Auch das ist nicht extra aufgelistet, finde ich aber eigentlich auch selbstverständlich.

Vielen Dank für eure Einschätzungen zu dem Thema. Eventuell tummeln sich hier ja noch Leute, die den Einstellungstest erfolgreich hinter sich gebracht haben?

Mir ist bewusst, dass ich auch einfach die zuständige Stelle fragen könnte - und das werde ich auch machen, falls es hier keine Rückmeldung gibt. Aber vielleicht ist das ja auch für andere interessant und nicht so klar?

Habt schon mal vielen Dank für eure Hilfe.