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Autor BSG1966
 - 29. Dezember 2020, 16:27:26
Zitat von: Hasu28 am 25. Dezember 2020, 18:08:18
Ich mache mir über meine Äußerungen ein wenig Gedanken, da ich auf manche Fragen rückblickend nicht optimal geantwortet habe. Beispiel: Alkoholkonsum. Ich habe angegeben etwa 1x pro Monat Alkohol zu trinken.  Daraufhin wurde ich gefragt, ob ich denn schon ein mal Alkohol bis zum übergeben getrunken habe. Dies bejahte ich. Ich sagte:"  Dies ist ein mal mit 13 Jahren vorgekommen" leider habe ich nicht weiter ausgeführt, wieso dies schlecht war/wieso es nicht mehr vorgekommen ist/ Wieso das generell viel zu jung zum Alkohol trinken war.

Ich glaube, Sie haben den Sinn dieses Gesprächs nicht ganz erfasst.

Es geht nicht darum, wer sich wie am besten herausreden kann. Es gibt nur eine optimale Antwort, und das ist das wahrheitsgemäße Antworten. Wenn man sich schonmal komplett bis zur Besinnungsloigkeit betrunken hat, herrje, dann ist das so. Wenn nicht explizit danach gefragt wird, müssen Sie auch nicht weiter ausführen, was die Umstände dazu waren, ob sie das doof fanden, oder jemals wieder tun würden.
Autor dunstig
 - 25. Dezember 2020, 23:35:06
Wurde ich damals auch gefragt, kam auch nicht nur einmal vor und wurde von mir entsprechend erläutert. Offizier durfte ich trotzdem werden.
Autor ulli76
 - 25. Dezember 2020, 21:28:40
In die Notizen bekommst du normalerweise keinen Einblick. Aber mach dir mal keine zu große Sorgen.
Autor NicW
 - 25. Dezember 2020, 20:46:42
Hinterher ist man immer schlauer. Aber solange die Antworten authentisch und wahr waren/sind, sollte das doch kein Problem sein. Jeder trinkt mal einen über den Durst, das zuzugeben kann mehr Wert sein als man glaubt.
Autor Andi8111
 - 25. Dezember 2020, 18:37:17
Bei allen Assessements wird darauf zurückgegriffen.
Autor Hasu28
 - 25. Dezember 2020, 18:08:18
Hallo.
Ich hatte vor 2 Monaten meinen Einstellungstest in Hamburg und wurde nun auch erfolgreich als FWDL 7 eingeplant. Ich möchte mich ggf. während des FWD für die Offizierslaufbahn bewerben. Mir wurde vor dem Gespräch gesagt, dass auf die Notizen aus dem Gespräch bei einer erneuten Bewerbung zurückgegriffen werden kann. 

Wird auf diese Aufzeichnungen nur bei einer Bewerbung bei dem gleichen Karrierecenter zurückgegriffen? (Also nur bei einer Bewerbung als Mannschafter, Unteroffizier mit und ohne Portepee)?
Oder wird auf diese Aufzeichnungen auch in Köln zugegriffen?

Ich mache mir über meine Äußerungen ein wenig Gedanken, da ich auf manche Fragen rückblickend nicht optimal geantwortet habe. Beispiel: Alkoholkonsum. Ich habe angegeben etwa 1x pro Monat Alkohol zu trinken.  Daraufhin wurde ich gefragt, ob ich denn schon ein mal Alkohol bis zum übergeben getrunken habe. Dies bejahte ich. Ich sagte:"  Dies ist ein mal mit 13 Jahren vorgekommen" leider habe ich nicht weiter ausgeführt, wieso dies schlecht war/wieso es nicht mehr vorgekommen ist/ Wieso das generell viel zu jung zum Alkohol trinken war.

Dies ist nur ein Beispiel aus dem Gespräch. Leider bin ich mit vielen Antworten rückblickend nicht zufrieden.

Ist es möglich die erfassten Daten einzusehen? Auch nach einem Ausscheiden aus der Bundeswehr fände ich es sehr interessant diese Aufzeichnungen einzusehen.


Grüße