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Zitat von: nichtmeinennamenlesen am 03. Januar 2021, 12:51:18Zitat von: LwPersFw am 03. Januar 2021, 08:21:41Zitat von: nichtmeinennamenlesen am 02. Januar 2021, 22:54:59
Nein.
Lesen Sie sich hier ein...
https://www.bundeswehr.de/resource/blob/160674/a2fb009f6fd936a904e56f6b6217e02a/info-paket-tm-6-volle-zusage-data.pdf
Naja, letztendlich ist ja der Mietzuschuss ein bestimmter prozentualer Anteil, der sich nach der Höhe der tatsächlichen Miete und Faktoren wie zb. Grundgehalt abhängt. Der Zuschuss ist in dem Sinne für die Mietkosten des Hauses gedacht und für nichts anderes.
Zitat von: LwPersFw am 03. Januar 2021, 08:21:41Zitat von: nichtmeinennamenlesen am 02. Januar 2021, 22:54:59
Nein.
Lesen Sie sich hier ein...
https://www.bundeswehr.de/resource/blob/160674/a2fb009f6fd936a904e56f6b6217e02a/info-paket-tm-6-volle-zusage-data.pdf
Zitat von: nichtmeinennamenlesen am 02. Januar 2021, 22:54:59
Sind ca. 7800€
Ist die Differenz von 7800€ zu 9300€ der Mietzuschuss?
Zitat von: LwPersFw am 30. Dezember 2020, 14:10:46Zitat von: nichtmeinennamenlesen am 30. Dezember 2020, 12:17:05
Sie bekommen Ihr volles Inlandsgehalt
plus
den steuerfreien Auslandszuschlag für sich
plus Erhöhung für Ihre Frau
plus Erhöhung für jedes Kind
plus Mietzuschuss Haus/Wohnung USA
plus Ausstattungspauschale (zu versteuern)
z.B. A6 , verheiratet, 3 Kinder >> ca. 9300 €
ggf. Kaufkraftausgleich
Zitat von: BulleMölders am 30. Dezember 2020, 14:26:21
Um rechtliche Sicherheit gegenüber mit dem Finanzamt zu erlangen, würde nur eine Verbindliche Auskunft helfen und diese ist kostenpflichtig. Außerdem würde ich mir dafür einen Steuerberater*inn oder Fachanwalt*inn für Steuerrecht mit Schwerpunkt Außlandseinkünfte suchen. Denn das Thema an sich ist von steuerlicher Seite so komplex, dass sich nicht jeder damit auskennt.
ZitatUnter Umständen z.B. als Grundeigentümer können Sie in Absprache mit Ihrem Wohnsitzfinanzamt einen steuerlichen Wohnsitz im Inland ohne Abmeldung beibehalten. In diesem Fall erfolgt weiterhin ein ELStAM-Abruf
ZitatDie Meldebestätigung oder Meldebescheinigung muss die geförderte Wohnimmobilie als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz von Ihnen als Antragsteller, der im Antrag angegebenen Kinder sowie Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft ausweisen. Sie muss das Geburtsdatum der Kinder enthalten."
Zitat von: nichtmeinennamenlesen am 30. Dezember 2020, 12:17:05
Bzgl. des Auslandszuschlages:
Das ist natürlich eine Stange Geld und man erhält einige weitere Zuschüsse, aber davon muss auch eine 5-köpfige Familie versorgt und der Kredit nebenbei bezahlt werden. Ich habe Sorgen, dass wir dann mit der Auslandsverwendung durch die Doppelbelastung (Hauskredit + Unterkunft in den USA) finanziell ins Schwanken kommen.
Zitat von: nichtmeinennamenlesen am 30. Dezember 2020, 10:41:42
Danke für die zahlreichen Antworten!
@LwPersFw:
Und ich denke, dass der steuerfreie Auslandszuschlag die möglichen 32.400€ in den 3 Jahren in den USA nicht aufbringen kann.