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Zusammenfassung

Autor Hans- Henning Horn
 - 14. März 2025, 18:03:02
Zitat von: LwPersFw am 14. März 2025, 06:20:19
Zitat von: Hans- Henning Horn am 13. März 2025, 20:29:17Der VG X verwendungsfähig als Reservist im Stabsdienst Inland ohne körperlicher Belastung.
Was fällt unter körperliche Belastung und was nicht?
Ist das führen eines Dienst Kfz bei vorhandener Dienstfahrerlaubnis bei diesem VG X eine körperliche Belastung?


Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Solange Ihnen nicht auf Grund weggefallener Kraftfahrverwendungsfähigkeit die Dienstfahrerlaubnis zu den erteilten Klassen entzogen wurde, können Sie auch fahren.
Sollten hier aber beim Disziplinarvorgesetzten Bedenken bestehen, kann er ja eine entsprechende Begutachtung für die fragliche Klasse anordnen.
Es ist ja ein Unterschied ob man nur einen Pkw auf der Straße bewegt... oder einen Lkw durchs schwere Gelände...


Die Signierziffer X bezieht sich auf die vorliegenden Gesundheits(Fehler)ziffern:

"beliebige Anzahl von GZrn der Gradationen II, III und IV

eine oder mehrere GZr der Gradation VI ausschließlich aufgrund einer besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung vergeben 65,

keine GZr der Gradation V und

keine der Gradation VI aufgrund einer nicht besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung

Dank für die Info :)



Autor LwPersFw
 - 14. März 2025, 06:20:19
Zitat von: Hans- Henning Horn am 13. März 2025, 20:29:17Der VG X verwendungsfähig als Reservist im Stabsdienst Inland ohne körperlicher Belastung.
Was fällt unter körperliche Belastung und was nicht?
Ist das führen eines Dienst Kfz bei vorhandener Dienstfahrerlaubnis bei diesem VG X eine körperliche Belastung?


Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Solange Ihnen nicht auf Grund weggefallener Kraftfahrverwendungsfähigkeit die Dienstfahrerlaubnis zu den erteilten Klassen entzogen wurde, können Sie auch fahren.
Sollten hier aber beim Disziplinarvorgesetzten Bedenken bestehen, kann er ja eine entsprechende Begutachtung für die fragliche Klasse anordnen.
Es ist ja ein Unterschied ob man nur einen Pkw auf der Straße bewegt... oder einen Lkw durchs schwere Gelände...


Die Signierziffer X bezieht sich auf die vorliegenden Gesundheits(Fehler)ziffern:

"beliebige Anzahl von GZrn der Gradationen II, III und IV

eine oder mehrere GZr der Gradation VI ausschließlich aufgrund einer besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung vergeben 65,

keine GZr der Gradation V und

keine der Gradation VI aufgrund einer nicht besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung


65 Gemäß ARD-831/0-4000c
"




Autor Hans- Henning Horn
 - 13. März 2025, 20:29:17
Der VG X verwendungsfähig als Reservist im Stabsdienst Inland ohne körperlicher Belastung.
Was fällt unter körperliche Belastung und was nicht?
Ist das führen eines Dienst Kfz bei vorhandener Dienstfahrerlaubnis bei diesem VG X eine körperliche Belastung?
Autor F_K
 - 03. Januar 2021, 18:54:36
Auch medizinisch:

Man kann es nur im Echo sehen, WENN es Auswirkungen hat.

Die Klappe schließt nicht richtig - deshalb ja Kontrolle alle zwei Jahre.
Autor Tommie
 - 03. Januar 2021, 18:51:47
Das Leben kann so einfach sein ;) ! Kein Kardiologe der Bundeswehr wird sich den Schuh anziehen, dass Sie beim Versuch "barfuß Funken zu schlagen" während einer RDL aus dem Leben scheiden! Deswegen wird es auf Tauglich X oder "... und tschüss!" hinaus laufen! Lernen Sie, damit zu leben, besser ist das!
Autor Smadding
 - 03. Januar 2021, 18:46:25
Zitat von: F_K am 03. Januar 2021, 15:32:34
Festgestellt,  dass eine Insuffiziens vorliegt, die Einstufung also zutreffend ist.

Ja, nach Befund des zivilen Facharztes, liegt eine leichtgradige Insuffiziens vor. Liegt aber keine bedeutsame Insuffizienz vor, ist der Mitralklappenkollaps für gewöhnlich asymptomatisch; so auch bei mir.

Ein "asymptomatisch Mitralklappenkollaps ohne Relevanz" fällt jedoch unter die Gradationsstufe III, also "eingeschränkt verwendungsfähig"; sogar Signierziffer I wäre damit möglich.

@Ulli 76 Nicht ich war davon ausgegangen, dass die Diagnose zu einer Einstufung unter 46 VI fällt; das KarrC hat diese Einstufung vorgenommen. Ich habe dann einen Blick in die ZDv geworfen, um die Entscheidung (dienstunfähig) nachvollziehen zu können und bin unter VI auf "Mitralklappenprolaps mit Mitralinsuffizienz" gestoßen. Auf die Einordnung unter III bin ich erst später gestoßen bzw. war mir nicht klar, dass eine "leichtgradige Inzuffiziens " einem asymptomatischen Mitralklappenprolaps ohne Relevanz bzw ohne hämodynamische Auswirkungen entspricht.
Autor ulli76
 - 03. Januar 2021, 16:39:12
Na super- erst gehst du SELBER davon aus, dass dein Krankheitsbild unter 46 VI fällt, wir kauen mit dir diesen ganzen T X-Sermon durch und JETZT kommst du damit, dass es doch eine andere Gesundheitsziffer sein soll?
Autor F_K
 - 03. Januar 2021, 15:32:34
Der Facharzt was doch Zivilist, oder?

Wir haben hier doch festgestellt,  dass eine Insuffiziens vorliegt, die Einstufung also zutreffend ist.
Autor Andi8111
 - 03. Januar 2021, 15:21:50
Zitat von: Tommie am 03. Januar 2021, 15:03:04
Ok, Kiel ist aus der Sicht eines Süddeutschen quasi Südschweden ;D ! Aber ich kann den Knieschuss, der hier quasi über allem schwebt, bis an den Alpenrand riechen ;) !

Manche verstehen den Reservedienst ja immer noch als hauptsächliche Befriedigung der Befindlichkeiten der Reservisten. Aber eigentlich dient er zur Stärkung der Einsatzbereitschaft der Truppe und zur Deckung von kurzfristigen Vakanzen. Das Entgegenkommen durch die SZ X dient eben auch nur, bzw. soll dazu dienen, ausgeschiedenen oder anderweitig qualifizierten Reservedienstleistenden auf DP mit geringer körperlicher Beanspruchung einen Reservedienst zu ermöglichen, der eminent wichtig ist und zur Funktion der Truppe nötig ist; auch hier verstehen die entsprechend eingestuften RDL diese Möglichkeit eher als Rosinenpickerei, auf irgendeinem LappenDP das Geld einzustreichen.... Aber nun gut, die Umsetzung all dieser Regeln und Verordnungen liegt in der Hand der Wehrersatzbehörden.
Autor Tommie
 - 03. Januar 2021, 15:03:04
Ok, Kiel ist aus der Sicht eines Süddeutschen quasi Südschweden ;D ! Aber ich kann den Knieschuss, der hier quasi über allem schwebt, bis an den Alpenrand riechen ;) !

Daher mein Rat an den TE: Bitte unbedingt Widerspruch einlegen, dem Karrierecenter damit noch tierisch auf den Sack gehen, den Vorgang noch ein halbes Jahr hinauszögern und ... endgültig ausgemustert werden! Manchmal ist die Blinde im Bett besser als die Taube auf dem Dach ;D ! Einfach mal drüber nachdenken ...
Autor Smadding
 - 03. Januar 2021, 14:44:04
Zitat von: ulli76 am 03. Januar 2021, 13:13:01
Ähm- du hast doch das bekommen, was du wolltest?

Eigentlich nicht. Geplant war u.a. eine Teilnahme an dem Projekt "Bewachung Mstp Kiel mit Reservisten", da ich von meiner vollen "Einsatzfähigkeit", also VG I, zumindest aber VG II, ausgegangen war. 

Der VG X (verwendungsfähig als Reservist im Stabsdienst Inland ohne körperlicher Belastung) ist bzw. wäre nur eine "Notlösung", aufgrund der Einstufung des med. Befunds unter der Gradation VI.

Möglich ist aber, dass der Befund eigentlich unter die Gradation III fällt und somit eine Einstufung unter der Signierziffer II, VI, ja sogar I nichts im Wege stehen würde.
Autor ulli76
 - 03. Januar 2021, 13:13:01
Ähm- du hast doch das bekommen, was du wolltest? Ist halt die Frage, ob sich der Widerspruch lohnt.

T X hat gegenüber der Ausnahmegenehmigung sogar einen Vorteil (wenn ich das richtig verstanden habe- hat mir ein T X-Resi mal verklickert)- Ausnahmegenehmigung: Du bist eigentlich nicht tauglich und darfst nur bestimmte Sachen machen.
T X: Du bist tauglich für einen bestimmten DP und darfst das machen, was nicht ausgeschlossen ist.
Das kann mal für die Teilnahme an DVags spannend sein.
Autor Ralf
 - 03. Januar 2021, 06:46:51
Siehe hier, unterer Abschnitt (Widerspruch): https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67643.msg688479.html#msg688479
Autor Smadding
 - 02. Januar 2021, 22:54:50

Kurzer Zwischenstand:  KarrC hat quasi auf Zuruf die Signierziffer (VG) X erteilt: "Anhand der Aktenlage ohne Weiteres möglich".
Ein entsprechender Hinweis im Überprüfungsbescheid wäre hilfreich gewesen.

M.E. wurde der Arztbrief des Facharztes aber falsch bewertet; auch der Facharzt selber ist dieser Ansicht. An wen kann ich mich wenden, um eine erneute Überprüfung bzw. "Einstufung" der Gradation zu veranlassen; ist das MedA des KarrC die richtige Stelle?
Autor F_K
 - 22. Dezember 2020, 14:49:55
Beantrage beim KC halt "x".

RD sind dann nur auf entsprechend kodierten Dienstposten möglich.