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Zitat von: Tommie am 06. Januar 2021, 11:35:37
Ich glaube, ich weiß, was er wissen will:
Sie geben bei der Steuererklärung vom versteuerten TG exakt GAR NICHTS an! Was Sie brutto erhalten haben ist auf Ihrer eTIN inkludiert und dafür haben Sie Steuern gezahlt. Das wurde auch so ans Finanzamt übermittelt!
Aber ... nachdem Sie für die Lehrgangszeit auch steuerfreies Trennungsgeld erhalten haben, müssen Sie das - und nur das!- bei den Werbungskosten angeben! Sie begründen mit der Kommandierung zum Lehrgang eine doppelte Haushaltsführung, die über den gesamten Lehrgangszeitraum geht! Und da werden Sie gefragt, welchen teil der Aufwendungen Sie vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bekommen haben. Und genau da gehört das steuerfrei gezahlte TG rein!
Zitat von: TimoP23 am 06. Januar 2021, 09:37:23Bei den Werbungskosten geben Sie doch keine Einnahmen an, sondern die Ihnen zur Erlangung der Einnahmen entstandenen Werbungskosten.
Ok und wie muss ich das dann angeben bei Werbungskosten? Komplett oder nur netto
z.B bei 223 brutto hab ich 71.50€ Steuern gezahlt
Zitat von: BulleMölders am 06. Januar 2021, 07:57:22
Einnahmen bei der Steuererklärung werden immer im Brutto erklärt, also vor Abzug von irgendwelchen Abzügen wie Steuer usw..
Die vom Trennungsgeld abgezogenen Steuern werden Ihnen bei der Abrechnung dann als bereits als (Voraus)Zahlung geleistete Beträge angerechnet.