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Zitat"In Anlehnung an den Beschluss des DOSB und der DLRG (Bezug 3 u. 4) wird die zeitweise veränderte Praxis für die Ausstellung und Verlängerung von DOSB- und DLRG-Lizenzen auch für das Ausbildungsjahr 2021 fortgeführt und ergänzt:
alle Qualifikationen (ÜbLtrBw, AusbMilFit, FSpLtr, Rettungsschwimmer silber, Lehrschein-Inhaber DLRG) die vor dem laufenden Kalenderjahr ungültig geworden sind, behalten ihre Gültigkeit auch ohne Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem letzten Gültigkeitstag (Gültigkeit max. bis 31.12.2021),
alle Qualifikationen (ÜbLtrBw, AusbMilFit, FSpLtr, Rettungsschwimmer silber, Lehrschein-Inhaber DLRG) die bis zum 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit verlieren, können bei Bedarf auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem letzten Gültigkeitstag verlängert werden (Gültigkeit max. bis 31.12.2022),
die Ausstellung einer Änderungsmeldung/Ausbildungsnachweis 90/3 für den Nachweis der Gültigkeit in 2021/22 ist nicht erforderlich,
nach erfolgreicher Teilnahme an einer Fortbildung wird die jeweilige Qualifikation durch den SportLhr Bw Tr aktuell (ohne Rückdatierung) ausgestellt.
Hinweis: Der DSA-Prüfausweis ist von dieser Regelung ausgenommen. Hier gelten die Richtlinien des DOSB."
Zitat von: Eisensoldat am 12. Januar 2021, 10:02:15
weil ja die Abnahme des DSA in der Bw nicht mehr Pflicht ist, und daher DSA-Prüfer dienstlich nicht notwendig sind. Seht ihr, liebe Kinder , bei der Bundeswehr folgt alles logischen Abläufen![]()
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