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Autor BSG1966
 - 13. Januar 2021, 17:47:35
Zitat von: ulli76 am 11. Januar 2021, 16:10:26
Ähm- wie soll man einen Erstsemester als Truppenart einsetzen?

Bitte nicht alles durcheinanderwerfen:

Mit einer einfachen Exmatrikulation ist man nicht automatisch nicht geeignet für die Laufbahn- man hat dann einfach erstmal keinen Studienplatz mehr.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
-Antrag auf Entlassung und das Beste hoffen. Könnte im ersten Semester evtl. sogar funktionieren.
KDV.
-"Totprüfen" lassen- darauf erfolgt regelhaft die Entlassung. Vor allem wenn der Soldat nicht in die Laufbahn der Truppenoffiziere gibt. Ob die Entlassung zum Ende der Zwischenfestsetzung erfolgt oder früher, muss man sehen.
Das mit dem Totprüfen lassen, hat aber einen entscheidenden Nachteil- man kann damit das Medizinstudium in Deutschland nicht mehr abschließen.
- einfach Exmatrikulieren und nicht mehr zur Uni gehen- kann dienstrechtliche Probleme verursachen. Man hat ja den Auftrag nach besten Kräften und gewissenhaft zu studieren.
-Entlassung wegen gesundheitlicher Nichteignung- kommt immer mal wieder vor. Da wird dann gerne eine Diagnose "Anpassungsstörung aufgrund Fehlverpflichtung" konstruiert. ABER: auch hier kann es massive Probleme geben- mit Versicherungen, Verbeamtungen usw.

Jetzt ist die Frage wo man den Soldaten bis zur Entlassung einsetzt: Da wo Bedarf für jemanden ohne Ausbildung ist. Erst einmal gehört man in die eigene Betreuungseinheit. Nach Widerruf der Beurlaubung zum Studium leistet man dort als Dienst. Da wo die Einheit einen brauchen kann. Ob man den Soldaten dann noch woanders hinschickt (Ausbildungseinheit, Coronahilfe, anderes SanZ) wird man dann sehen.

Sooo häufig wird man als SanOffz jetzt auch nicht mehr versetzt. Und man versucht das schon halbwegs regional passend zu machen. Häufige Dienstpostenwechsel ergeben sich zum einen aus der Struktur der Weiterbildung und zum andern aus Karrieregründen.

...ich glaub, es gibt noch zwo bis sieben Möglichkeiten, über die charakterliche Nichteignung rauszugehen, oder?
Autor Ralf
 - 12. Januar 2021, 09:22:25
Das ist doch eine hypothetische Diskussion.
Autor miT
 - 12. Januar 2021, 09:18:14
Wirklich jetzt, er meint doch das jemand anders den Studienplatz von Anfang an angenommen hätte, jemand der jetzt gerne Soldat wäre weil er sich das ganze gut überlegt hatte.
Autor WirdMaHellImHals
 - 12. Januar 2021, 08:00:55
Zitat von: FoxtrotUniform am 11. Januar 2021, 16:47:06
Und irgendwo in Deutschland sitzt jemand der sehr gerne - vielleicht nach einer Ausbildung als Krankenpfleger - ein Studium der Humanmedizin aufgenommen hätte, aber notenmäßig einen Hauch schlechter war oder gar eine Quote erfüllt werden musste.

Und dieser GKP hätte den Studienplatz trotzdem nicht bekommen, da der Studienplatz aus dem Kontingent für die Bundeswehr stammt.
Und was für eine Quote soll gemeint sein?
Autor Pericranium
 - 11. Januar 2021, 17:32:21
@Talus:
Nochmal reevaluieren: Wieso willst du raus und abbrechen? Was sind genau deine Sorgen?
Autor FoxtrotUniform
 - 11. Januar 2021, 16:47:06
Und irgendwo in Deutschland sitzt jemand der sehr gerne - vielleicht nach einer Ausbildung als Krankenpfleger - ein Studium der Humanmedizin aufgenommen hätte, aber notenmäßig einen Hauch schlechter war oder gar eine Quote erfüllt werden musste.
Autor ulli76
 - 11. Januar 2021, 16:10:26
Ähm- wie soll man einen Erstsemester als Truppenart einsetzen?

Bitte nicht alles durcheinanderwerfen:

Mit einer einfachen Exmatrikulation ist man nicht automatisch nicht geeignet für die Laufbahn- man hat dann einfach erstmal keinen Studienplatz mehr.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
-Antrag auf Entlassung und das Beste hoffen. Könnte im ersten Semester evtl. sogar funktionieren.
KDV.
-"Totprüfen" lassen- darauf erfolgt regelhaft die Entlassung. Vor allem wenn der Soldat nicht in die Laufbahn der Truppenoffiziere gibt. Ob die Entlassung zum Ende der Zwischenfestsetzung erfolgt oder früher, muss man sehen.
Das mit dem Totprüfen lassen, hat aber einen entscheidenden Nachteil- man kann damit das Medizinstudium in Deutschland nicht mehr abschließen.
- einfach Exmatrikulieren und nicht mehr zur Uni gehen- kann dienstrechtliche Probleme verursachen. Man hat ja den Auftrag nach besten Kräften und gewissenhaft zu studieren.
-Entlassung wegen gesundheitlicher Nichteignung- kommt immer mal wieder vor. Da wird dann gerne eine Diagnose "Anpassungsstörung aufgrund Fehlverpflichtung" konstruiert. ABER: auch hier kann es massive Probleme geben- mit Versicherungen, Verbeamtungen usw.

Jetzt ist die Frage wo man den Soldaten bis zur Entlassung einsetzt: Da wo Bedarf für jemanden ohne Ausbildung ist. Erst einmal gehört man in die eigene Betreuungseinheit. Nach Widerruf der Beurlaubung zum Studium leistet man dort als Dienst. Da wo die Einheit einen brauchen kann. Ob man den Soldaten dann noch woanders hinschickt (Ausbildungseinheit, Coronahilfe, anderes SanZ) wird man dann sehen.

Sooo häufig wird man als SanOffz jetzt auch nicht mehr versetzt. Und man versucht das schon halbwegs regional passend zu machen. Häufige Dienstpostenwechsel ergeben sich zum einen aus der Struktur der Weiterbildung und zum andern aus Karrieregründen.
Autor miT
 - 11. Januar 2021, 10:48:34
Andere Wiesen sind immer grüner... wusstest du das nicht?
Autor WirdMaHellImHals
 - 11. Januar 2021, 10:26:41
Zitat von: Talus78 am 11. Januar 2021, 09:13:47
und ich werde sicherlich nicht die zusage bekommen die Restdienzeit auf einem Truppenarztposten zu bleiben.

Sollte ich meine psychischen Gedanken meinem Truppenarzt mitteilen?

Sie wollen FA für Allgemeinmedizin und Truppenarzt werden. Herzlichen Glückwunsch, die Chancen dafür stehen mehr als gut.
Bevor Sie irgendwelche Schnellschüsse machen, rate ich zu folgendem Vorgehen:

Wenden Sie sich mit ihren Bedenken an semesterältere SanOA ihres Standorts, sowie (ganz wichtig) an ihren Betreuungs-Offizier.
Mit dem können Sie erst einmal über ihre Motive und Motivation reden und im Falle dessen, dass Sie die Bundeswehr immer noch verlassen wollen die nötigen Schritte einleiten.

OT: Es ist beeindruckend wie regelmäßig es vorkommt, dass Menschen in die SanOA-Laufbahn eingestellt werden, die entweder direkt die Intention haben der Bw niemals treu zu bleiben oder bei denen sich das im Verlauf des Studiums herausstellt...
Autor miT
 - 11. Januar 2021, 10:22:20
Wie kommen Sie darauf das sie Psychisch erkrankt sind, sicher nicht weil sie gerade unzufrieden sind.
Das man versetzt werden kann, war sicher auch vor der Bewerbung bekannt und fällt wieder unter das "mit den Konsequenzen leben".

Ja bin ich, sind aber auch einige andere hier, die wie Sie SanOa waren. Das war ich nicht.
Glauben sie jetzt erstmal nicht, dass sie zwangsläufig alle 1-2 Jahre versetzt werden. Ziel sollte es sein erstmal ein sehr gutes Studium abzuliefern um danach ggf. die volle Weiterbildungszeit zugesagt zu bekommen.
Und wenn Sie das alles + Truppenarzt zusammen rechnen, ist schon ne ganze Zeit oder?
Sie rechnen sich das alles gerade negativ.
Nicht wenige wechseln  zivil während der FA Weiterbildung die Stadt, da das Krankenhaus keine volle Weiterbildubgsermächtigung hat, nach dem FA möchte man gerne Oberarzt werden und wieder wird die Stadt gewechselt.... die meisten die ICH kenne als SA/OSA sind glücklich vergeben, haben wirklich schöne Wohnungen und es mangelt nicht. Da kenne ich deutlich mehr Beschwerden aus dem zivilen  ;D

Autor Talus78
 - 11. Januar 2021, 09:13:47
Sind sie selbst Arzt? Habe eben das, was mich nach dem Studium erwartet abgewogen und bin mir eben nicht nicht ob ich das sein will bzw. soetwas sein will. Klar ist das jetzt nach allen Fristen doof, aber das ganze macht mich einfach fertig. Ja ich sehe, dass man sich nicht durchmauscheln sollte, allerdings möchte ich diese Entscheidung nicht auf dem Rücken jemand anderen ausbaden. Gerade die häufigen Versetzungen auch als Sanitätsoffizier machen mir Angst um eine Sesshaftigkeit. Das ist bei weiterverpflichtung der fall als auch als SAZ17. Die Truppenarztzeit ist ja auf 3 Jahre befristet und ich werde sicherlich nicht die zusage bekommen die Restdienzeit auf einem Truppenarztposten zu bleiben.

Sollte ich meine psychischen Gedanken meinem Truppenarzt mitteilen?
Autor Ralf
 - 11. Januar 2021, 09:07:29
Zitat von: Talus78 am 11. Januar 2021, 08:05:42
Wie würde diese Zeit denn aussehen? 4 Jahre in einem SanVerZ in meiner Nähe ?
Alles möglich, von der räumlichen Nähe bis weiter weg. Auch vielleicht Abstellungen zur Amtshilfe Corona, bspw. nach Berlin, MeckPom o.ä.
Je nachdem, wo ein dienstl. Bedarf angemeldet wurde.
Autor miT
 - 11. Januar 2021, 08:41:46
Im realistischsten Fall 4 Jahre als AvD sehr sehr weit weg von Zuhause. So eine Nummer, eine Entlassung zu erzwingen, geht normalerweise nach hinten los. Stellen Sie einen KDV Antrag und bis zum Entscheid bleiben Sie wo Sie sind.

Sie sind sicher volljährig und haben spätestens jetzt gelernt was es heißt, Entscheidungen zu treffen und mit deren Konsequenzen zu Leben.

Und BTW, als Mediziner sind die 17 Jahre wirklich alles andere als schlimm. Sie sind gerade im 1 Semester und sehen von der Bw die nächsten 5,5 Jahre so gut wie nichts. Wer weiß was bis dahin kommt und ob Sie das Studium schaffen. Keine Schnellschüsse.
Autor Talus78
 - 11. Januar 2021, 08:05:42
Wie würde diese Zeit denn aussehen? 4 Jahre in einem SanVerZ in meiner Nähe ?
Autor Ralf
 - 11. Januar 2021, 07:28:33
Schriftlich, formlos über die Vorgesetzten.
ZitatSollte deswegen doch entlassen werden?
Ja, nach 4 Jahren.
Regulär bist auf 4 Jahre festgesetzt, also ist das nun erst einmal die Verpflichtungszeit. Ob die PersFhrg sich auf ein Verfahren § 55 (4) einleitet, wird man sehen. Kann sein. Wenn nicht, scheidest du nach Ablauf der 4 Jahre aus. So ein Schritt ist also gut zu überlegen, denn "einfach so schnelle raus" ist nicht.