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ZitatIch müsste ja selbst kündigen bzw einen Aufhebungsvertrag auf den Weg bringen.Nein, warum? Arbeitsplatzschutzgesetz bzw. Eignungsübungsgesetz.
Zitat von: PzPiKp360 am 17. Januar 2021, 11:58:50korrekt
Ausgehend von der Chancengleichheit, den standardisierten Verfahren für die diversen Zugänge usw. vermute ich stark, daß Deine Bewerbung genau gleich ablaufen würde, als wärst Du bei einem anderen zivilen Arbeitgeber angestellt.