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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 19. Januar 2021, 19:28:24
Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat und gelten folglich uneingeschränkt in Bürger-Staat-Verhältnis. Als Soldat möchte er aber Staat werden ...
Autor Fritz 91
 - 19. Januar 2021, 19:25:37
Zweifelhaft aber sicherlich für Kameraden unterhaltsam.
Es sollte aber Art. 5 Absatz 3 GG gelten.
Autor BSG1966
 - 19. Januar 2021, 15:10:51
Zitat von: Soldat1846 am 19. Januar 2021, 13:42:23
"GanNgZtA"

sieht witzigerweise tatsächlich wie ein gängiger Abkürzungsterminus innerhalb der Bundeswehr aus :D
Autor F_K
 - 19. Januar 2021, 14:05:09
Oder, je nach Testgestaltung, ein nettes Gespräch mit den dafür zuständigen Stellen erfolgt, bis hin zur Entlassung ...
Autor Soldat1846
 - 19. Januar 2021, 13:42:23
EH YO DIGGA was geht bro? #homie

Mit 17 macht man halt noch dumme Sachen, trifft dumme Entscheidungen (been there, done that).
Wenn du zur BW willst, wird es Zeit den bullshit hinter Dir zu lassen und anfangen erwachsen zu werden.
Du selbst sagst, somit weist Du ja das es in diesen "Möchtegern männlich" Songs nur oberflächlich um klischeehafte Darstellungen geht.

Wir hatten mal einen Mannschafter (20+ ) bei uns, der auch sowas gemacht hat, also privat Songs veröffentlicht, genau das gleiche Themengebiet wie Du,
aber bis auf die Tatsache das als wir alle das per Zufall rausgefunden hatten, wochenlang unseren Spaß damit hatten, ist nix passiert.

Stell dich dann schon mal drauf ein das dann ein Vorgesetzter mit "GanNgZtA" Handzeichen oder irgend so einem Quatsch dich aufzieht.
Autor BSG1966
 - 19. Januar 2021, 12:49:25
Vielleicht sollten Sie mal eher reflektieren inwieweit es nicht ein bisschen albern ist, Musik zu machen mit "uh yeah ich bin ein krasser Gangster und mach Waffen und Drogen aber nur im Rahmen weil ich mich nächstes Jahr im Staatsdienst bewerbe und natürlich nur im Rahmen der eff-dii-dschieh-oh."

Ich vergaß: "Alter!"
Autor Ralf
 - 18. Januar 2021, 19:33:31
Sicherlich, wenn man da Rückschlüsse auf deine Gesinnung und Einstellung ziehen kann. Die Frage ist halt, ob sich jemand die Mühe macht, da zu recherchieren bei tausenden Bewerbern.
Du solltest dich aber selbst fragen, ob das dann die richtigen Texte sind, wenn du schon Bedenken hast.
Autor Musiker
 - 18. Januar 2021, 19:22:33
Hallo,

ich habe vor mich nächstes Jahr mit 17 bei der Bundeswehr zu bewerben.
Aktuell mache ich mit ein paar Freunden Rapmusik.
In diesen Liedern geht es oft über Statussymbole sowie über Waffen und Drogen.

Es ist ja so, dass die Bundeswehr sich bestimmt vorab informiert wer sich da so bewirbt.
Angenommen man findet mein Instagram-Profil, auf dem ich diese Lieder poste, und man hört sich diese an.

Könnte mir das im Bewerbungsverfahren negativ ausgelegt werden?

Danke!