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Zitat von: Papermonster am 19. Januar 2021, 19:01:28Zitat von: tom91 am 18. Januar 2021, 14:28:25
Guten Tag,
Bin ich dann Trennungsgeldempfänger bzw kann es ohne eine Versetzung werden ?
Im vorraus schon mal danke für die Mühen mir meine Fragen zu beantworten.
Die Antwort darauf mit Quellenangabe wäre für mich mal interessant zu wissen.
MkG
Zitat von: Ralf am 18. Januar 2021, 14:31:17ZitatBin ich dann Trennungsgeldempfänger bzw kann es ohne eine Versetzung werden ?Nein.
Zitat von: LwPersFw am 18. Januar 2021, 17:56:17
TG-Empfänger würden Sie erst im Rahmen einer Versetzung werden, wenn die neue Dienststelle ab 30 km von Ihrer Wohnung liegt.
Zitat von: tom91 am 18. Januar 2021, 14:28:25
Guten Tag,
Bin ich dann Trennungsgeldempfänger bzw kann es ohne eine Versetzung werden ?
Im vorraus schon mal danke für die Mühen mir meine Fragen zu beantworten.
Zitat von: NicW am 19. Januar 2021, 11:15:57Zitat von: didi62 am 19. Januar 2021, 10:29:00Zitat von: NicW am 19. Januar 2021, 09:50:59
Bw Wiki schreibt dazu: Dem Personenkreis der Verheirateten/ in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden sowie den Unverheirateten, die ein nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähiges Kind im eigenen Haushalt aufgenommen haben, wird ohne weitere Prüfung das Vorhandensein einer berücksichtigungsfähigen Wohnung unterstellt. Dabei kommt es nicht auf die Lage dieser Wohnung zur Dienststelle an.
Da wird ja nur die Vorlage der Geburtsurkunde nicht ausreichen, da diese allein ja kein Nachweis für eine Haushaltsaufnahme ist.
Sollte mMn aber reichen. ich meine mich zu erinnern das auf der GEburtsurkunde die Adresse der Eltern und des Kindes vermerkt ist. Sonst wüsste das Finanzamt ja nicht wo es die Steuernummer hinschicken soll.und eine Erklärung wo der kleine Knopf wohnt kann das Kind ja nicht abgeben.
Zitat von: didi62 am 19. Januar 2021, 10:29:00Zitat von: NicW am 19. Januar 2021, 09:50:59
Bw Wiki schreibt dazu: Dem Personenkreis der Verheirateten/ in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden sowie den Unverheirateten, die ein nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähiges Kind im eigenen Haushalt aufgenommen haben, wird ohne weitere Prüfung das Vorhandensein einer berücksichtigungsfähigen Wohnung unterstellt. Dabei kommt es nicht auf die Lage dieser Wohnung zur Dienststelle an.
Da wird ja nur die Vorlage der Geburtsurkunde nicht ausreichen, da diese allein ja kein Nachweis für eine Haushaltsaufnahme ist.
Zitat von: NicW am 19. Januar 2021, 09:50:59
Bw Wiki schreibt dazu: Dem Personenkreis der Verheirateten/ in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden sowie den Unverheirateten, die ein nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähiges Kind im eigenen Haushalt aufgenommen haben, wird ohne weitere Prüfung das Vorhandensein einer berücksichtigungsfähigen Wohnung unterstellt. Dabei kommt es nicht auf die Lage dieser Wohnung zur Dienststelle an.
Zitat von: KlausP am 18. Januar 2021, 16:29:58Zitat... Anerkennen habe ich sie nicht, da ich wusste mit Geburt Kind erfolgt es automatisch bzw. hat unser persFW mir so geraten. ...
Kann ich so gar nicht glauben. Vielleicht kann ja mal ein wirklich Wissender Licht in das Dunkel bringen.
Zitat von: tom91 am 18. Januar 2021, 14:28:25
Guten Tag,
ich habe derzeit Urlaub und einige Fragen die ich mir nicht selbst beantworten kann.
Ich bin im Dezember 2020 Papa geworden. Meine Wohnung dürfte nach Abgabe Geburtsurkunde anerkannt sein. Bin ich dann Trennungsgeldempfänger bzw kann es ohne eine Versetzung werden ?
Ich bin nicht verheiratet, Freundin und unser Kind leben aber bei mir im Hauhalt bzw sind auch dort gemeldet. Welchen Satz des Familienzuschlages kann ich beantragen ? Die ca 150 brutto oder die 277 brutto ?
Im vorraus schon mal danke für die Mühen mir meine Fragen zu beantworten.
Zitat von: tom91 am 18. Januar 2021, 14:28:25
Ich bin nicht verheiratet, Freundin und unser Kind leben aber bei mir im Hauhalt bzw sind auch dort gemeldet.
Zitat... Anerkennen habe ich sie nicht, da ich wusste mit Geburt Kind erfolgt es automatisch bzw. hat unser persFW mir so geraten. ...