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Autor IT_New_Fw
 - 27. Januar 2021, 15:28:24
Ich denke dass man bei der Bundeswehr ein sehr angemessenes Gehalt bekommt. Es ist meiner Meinung nach auf jeden Fall fair.

In der zivilen Wirtschaft kann man mehr verdienen oder auch aber weniger. Zum Teil je nach Ausbildung und Bereich verdient man genau so viel wie ein Ungelernter, oder vielleicht etwas mehr. Da kommt es vor allem darauf an wie schlagfertig man bei der Bewerbung ist und dass man den Chef jedes Jahr mal darauf anspricht, eine Gehaltserhöhung zu bekommen.

Autor Rekrut84
 - 24. Januar 2021, 10:22:52
Ab 2024 liegt das Zurruhesetzungsalter mindestens 2 Jahre über dem Zurruhesetzungsalter von 2007. Dieses lag durchschnittlich 3 Monate über der besonderen Altersgrenze.

Siehe §45 Abs. 4 SG
Autor F_K
 - 24. Januar 2021, 08:34:19
Wenn es gelingt, 30 Jahre "verbindlich" in die Zukunft zu blicken, sollten die Lottozahlen vom nächsten Jahr ja kein Problem sein ..

Kurz: Daher kann man nur auf derzeitiger Gesetzeslage einen Vergleich anstellen.
Autor Ralf
 - 24. Januar 2021, 08:21:11
Soldatengesetz legt die Altersgrenzen fest. Grds. gilt die allgemeine Altersgrenze, bisher wurde jedoch idR die besondere Altersgrenze angewendet. Der Dienstherr kann und entscheidet individuell innerhalb dieses Korridors.

Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz von 2009 wurden auch die Zurruhesetzungsalter für den gesamten ÖD nach oben angepasst
Autor Wir.Dienen.Deutschland
 - 24. Januar 2021, 07:41:35
Bleibt das Pensionsalter fest oder wurde das in den letzten Jahren auch angehoben oder gibt es andere Bedingungen? Bedeutet, wenn man mit 30 in die Bundeswehr geht, dann bleibt das Pensionsalter von 57?

Autor Ralf
 - 24. Januar 2021, 07:21:35
Die Steigerungsraten lassen sich ja ohne weiteres im Internet recherchieren, Stichwort "Beamtenbesoldung".

Ob das jeweils angemessen kann man nicht sagen, da die Bandbreite in einem Beruf, was man im Zivilen bekommt ja riesig ist und die Beamtenbesoldung halt eben immer gleich ist. Zumal man bspw. bei Berufssoldaten auch noch andere Faktoren einrechnen muss, wie Pension vs. Rente oder zB 57 vs. 67 Pensionsbeginn.

Was man sagen kann ist aber, das das Gehalt für "Ungelernte", also hier Mannschaften, schon recht hoch ist. Es dürfte nicht allzu viele Jobs geben, bei denen man rd. 2000 Netto nach Hause bringt.
Autor Wir.Dienen.Deutschland
 - 24. Januar 2021, 07:13:04
Vielen Dank an alle :-)

Findet ihr die genannten Summen für die heutigen Verhältnisse angemessen?
Im zivilen sind die Gehälter in den letzten Jahren stetig gestiegen. Gab es den Trend auch beim Militär?

Btw. Es wäre super, wenn sich keiner angegriffen fühlen würde.
Autor Rekrut84
 - 22. Januar 2021, 21:14:24
Zitat von: Tommie am 22. Januar 2021, 20:50:06
Zitat von: Tommie am 22. Januar 2021, 20:36:38Ein Feldwebel in der Erfahrungsstufe 2 bekommt die von mir erwähnte Besoldung!

Ich habe Ihren Fehler gefunden ;) : Den StUffz, dem sie nach zwei Jahren in Erfahrungsstufe 2 gesteckt hatten, haben Sie bei der Beförderung zum Feldwebel wieder zurück gestuft in Erfahrungsstufe 1!

EF1 = Brutto: € 2.538,10, netto: € 2.175,52
EF2 = Brutto: € 2.617,92, netto: € 2.231,76

Das stimmt. Dabei muss jedoch auch bedacht werden, dass wir hier mit den Besoldungen der aktuellen Tabellen arbeiten. Diese ändern sich dann natürlich in unserem Szenario in den folgenden 3 Jahren noch weiter.
Ich wollte lediglich aufzeigen, dass der FA vom ersten Tag an die an seinen aktuellen Dienstgrad gekoppelte Besoldung erhält.
Autor Tommie
 - 22. Januar 2021, 20:50:06
Zitat von: Tommie am 22. Januar 2021, 20:36:38Ein Feldwebel in der Erfahrungsstufe 2 bekommt die von mir erwähnte Besoldung!

Ich habe Ihren Fehler gefunden ;) : Den StUffz, dem sie nach zwei Jahren in Erfahrungsstufe 2 gesteckt hatten, haben Sie bei der Beförderung zum Feldwebel wieder zurück gestuft in Erfahrungsstufe 1!

EF1 = Brutto: € 2.538,10, netto: € 2.175,52
EF2 = Brutto: € 2.617,92, netto: € 2.231,76
Autor KlausP
 - 22. Januar 2021, 20:45:07
Ich weiß, hätte ihn aber nur noch mehr verwirrt.  ::)
Autor BSG1966
 - 22. Januar 2021, 20:42:17
Zitat von: KlausP am 22. Januar 2021, 14:11:46
*Klugscheissmodus an* Übrigens heißt das richtig der Sold und ,,Unteroffizier mit Portepee" *Klugscheissmodus aus *

Dienstbezüge!  ;D ;D
Autor Tommie
 - 22. Januar 2021, 20:36:38
Zitat von: Rekrut84 am 22. Januar 2021, 18:39:10Ab Beförderung zum Feldwebel dann brutto 2538€ und netto 2175€

Und ich beziehe mich exakt auf diesen zitierten Teil der so nicht stimmt! Ein Feldwebel in der Erfahrungsstufe 2 bekommt die von mir erwähnte Besoldung!
Autor Rekrut84
 - 22. Januar 2021, 20:14:34
Zitat von: Tommie am 22. Januar 2021, 18:44:58
Leider NEIN! Für die aktuelle Besoldung bis einschließlich März gilt das vom "Löwen von Eutin" vorgerechnete, für die Besoldung ab 01.04.2021 gilt folgendes:

Feldwebel ohne Kinder und ohne Kirchensteuer: Brutto € 2.667,92, netto: € 2.266,84

Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/tr/2020?id=beamte-bund-2021

Ein FA ohne Einstellung im höheren Dienstgrad bekommt vom ersten Tag an Erfahrungsstufe 2 und den Sold eines Fw obwohl er Schütze ist?
Sicherlich nicht.
Mein Rechnung hat Verlauf der Besoldung bis zum Dienstgrad Fw dargelegt. Löwin dagegen nur den zum Zeitpunkt der Beförderung zum Fw
Autor SolSim
 - 22. Januar 2021, 19:27:03
Zitat von: Tommie am 22. Januar 2021, 18:44:58
Leider NEIN! Für die aktuelle Besoldung bis einschließlich März gilt das vom "Löwen von Eutin" vorgerechnete, für die Besoldung ab 01.04.2021 gilt folgendes:

Feldwebel ohne Kinder und ohne Kirchensteuer: Brutto € 2.667,92, netto: € 2.266,84

Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/tr/2020?id=beamte-bund-2021

Noch gibt es diesbezüglich kein Gesetzentwurf.
Autor Tommie
 - 22. Januar 2021, 18:44:58
Leider NEIN! Für die aktuelle Besoldung bis einschließlich März gilt das vom "Löwen von Eutin" vorgerechnete, für die Besoldung ab 01.04.2021 gilt folgendes:

Feldwebel ohne Kinder und ohne Kirchensteuer: Brutto € 2.667,92, netto: € 2.266,84

Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/tr/2020?id=beamte-bund-2021