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Zitat von: Meatball am 27. März 2021, 11:37:40
Hallo gntD Bewerber,
ob ein Verwendungswechsel nach bestandener Probezeit sofort erfolgen kann, ist sehr stark von der Abkömmlichkeit in der bisherigen Dienststelle abhängig. Der Dienststellenleiter kann das schon durchaus blockieren. Ja, generell ist ein Verwendungswechsel nach PEK vorgesehen, aber das heißt nicht, dass du dann auch in eine andere Dienststelle kommst. Eventuell kannst du auch nur den Posten innerhalb der Dienststelle wechseln. Ich persönlich habe das jetzt schon durchaus mitbekommen, dass das Fortkommen von einer Dienststelle blockiert wird (insbesondere was den Bereich Süd angeht - bei den Oberbehörden im Rheingebiet kann das schon anders aussehen, weil man da wohl schneller an Ersatzpersonal kommt).
Was Versetzungen zu anderen Dienststellen betrifft, habe ich unterschiedliches mitbekommen. Grundsätzlich sind die ja für die Dienststellen immer mit einem Verlust verbunden - es sei denn es gibt genügend Bewerber (im Bereich gntD Süd wohl eher nicht).
Ein Versetzungswunsch eines Kollegen (nicht verheiratet aber fest liiert) wurde z.B. blockiert, bis die vorgesehene Erstverwendungsdauer von zwei Jahren erfüllt war. Bei einem verheirateten Bekannten waren es nur ca. 1,5 Jahre in der ersten Verwendung bis zur erwünschten Versetzung. Inwieweit das Leben in einer Ehe berücksichtigt wird, kann ich aber nicht wirklich abschätzen. Auch dem Versetzungswunsch aus persönlichen Gründen eines direkten Kollegen (ca. vor einem halben Jahr geäußert - da die feste Partnerin eine neue Arbeitsstelle an einem neuen Ort antrat) wurde zum Beispiel vorerst auch in Ermangelung der dienstlichen Abkömmlichkeit nicht stattgegeben. Dies ist z.B. dann erst möglich, sobald es Nachwuchs für die Dienststelle (direkten Nachfolger) gibt.Zitat von: gntD Bewerber am 21. März 2021, 20:25:00
Du hattest vorgeschlagen evtl einfach einmal beim Dienststellenleiter der gewünschten Dienststelle anzufragen ob es freie DP gibt? Ist dies ohne vorher den Disziplinarvorgesetzten einzuweihen überhaupt zulässig? Und welcher Dienstweg ist im Rahmen einer Versetzung einzuhalten? Ich gehe davon aus, dass eine unverbindliche Anfrage - evtl. telefonisch - durchaus zulässig ist oder?
Solange du noch nicht bei der BwVw beschäftigt bist, gibt es für dich ja sowieso keinen Dienstweg. Ich würde das eher als Informationsbeschaffung und daher unkritisch werten.
Auch so finde ich es durchaus legitim bei den Dienststellen direkt nachzufragen. Die Dienstposten A9-A11 werden ja ohnehin im internen Stellenausschreibungsportal grundsätzlich nicht ausgeschrieben, deswegen hat man sonst auch keine Möglichkeit von gerade frei werdenden bzw. bereits freien Stellen zu erfahren (außer man nervt regelmäßig den Einplaner).
Einen Versetzungsantrag würdest du grundsätzlich beim Dienststellenleiter einreichen. Dieser gibt ihn dann weiter an den Einplaner, dazu gibt er noch eine Stellungnahme hinsichtlich der dienstlichen Abkömmlichkeit ab. Dann wird nach pflichtgemäßen Ermessen geprüft.
Hin und Wieder kommt es auch vor das Stellen doch als Interessensbekunduungsverfahren intern ausgeschrieben werden, dann kannst du dich direkt auf eine explizite Stelle "bewerben". Vom Verfahren her, erfährt dann erst der Einplaner von deiner Bewerbung. Dieser frägt dann beim Dienststellenleiter an, ob du abkömmlich bist.
Zitat von: gntD Bewerber am 21. März 2021, 20:25:00
Du hattest vorgeschlagen evtl einfach einmal beim Dienststellenleiter der gewünschten Dienststelle anzufragen ob es freie DP gibt? Ist dies ohne vorher den Disziplinarvorgesetzten einzuweihen überhaupt zulässig? Und welcher Dienstweg ist im Rahmen einer Versetzung einzuhalten? Ich gehe davon aus, dass eine unverbindliche Anfrage - evtl. telefonisch - durchaus zulässig ist oder?
Zitat von: Meatball am 14. März 2021, 19:32:57
Hallo gntD Bewerber,
Habe das Thema gerade durch Zufall entdeckt und wollte mal neugierig nachfragen, ob es bei dir schon Neuigkeiten gibt?
Mit den freien Dienstposten und dem Einplaner ist das so eine Sache. Der hat gewisse Dienstposten bzw. Dienststellen in seinem Bestand, die er priorisiert zu besetzen hat. Kann mir schon vorstellen, dass es wie du beschrieben hast, freie Dienstposten bei einer deiner Wunsch-Dienststellen gibt, er sie dir aber nicht zur Besetzung anbietet (Er hat wie gesagt eigene Schwerpunkte). An deiner Stelle würde ich Kontakt aufnehmen mit dem jeweiligen Dienststellenleiter der Wunschdienststelle. Möglicherweise weiß er gar nichts davon, dass es einen Interessenten gibt. Wenn Bedarf in dem BwDLZ besteht, dann kann er sich gegebenenfalls stark machen.
Mit dem Versetzungsantrag ist das so eine Sache, habe ich durch unterschiedliche Bekannte bereits mitbekommen. Wenn du erst einmal festsitzt, kommst du nur weg wenn du "entbehrlich" bist und das entscheidet der Dienststellenleiter. Das ist der Nachteil der Bündelung von A9/A11.
Den Aufgabenbereich im PM Bereich im Bwdlz kann ich aus Erzählungen so bestätigen. Du hast dort halt relativ wenig Handlungsspielraum und bist sehr gebunden an vorherrschende Prozesse. Da bist du im Bereich Haushalt, denke ich schon freier. Die Vortätigkeit als Controller wird dir aber in keinem Aufgabengebiet von Hilfe sein. Eher wirst du dich in allen Bereichen gleichviel einarbeiten müssen und an die Bw-Arbeitsweise gewöhnen.Zitat von: Nordnordost am 23. Januar 2021, 11:19:32
Zu den Tätigkeiten in PM im BwDLZ: Stellenausschreibungen, Vorstellungsgespräche, Bewerberauswahl, Mitarbeitergespräche, Abmahnungen und Zeugnisse, Einstellungen und Kündigungen, ggf. Prozessvorbereitung, Entsendungen zu Lehrgängen, interne Umsetzungen, Altersteilzeit, Abstimmungsprozesse mit PersRat, GleiBe etc.
Im BaPers ist Dein Aufgabenfeld enger und spezialisierter, zum Beispiel nur Bewerbersichtung und Auswahlverfahren technischer Dienst
Zitat von: Nordnordost am 23. Januar 2021, 11:19:32
Zu den Tätigkeiten in PM im BwDLZ: Stellenausschreibungen, Vorstellungsgespräche, Bewerberauswahl, Mitarbeitergespräche, Abmahnungen und Zeugnisse, Einstellungen und Kündigungen, ggf. Prozessvorbereitung, Entsendungen zu Lehrgängen, interne Umsetzungen, Altersteilzeit, Abstimmungsprozesse mit PersRat, GleiBe etc.
Im BaPers ist Dein Aufgabenfeld enger und spezialisierter, zum Beispiel nur Bewerbersichtung und Auswahlverfahren technischer Dienst
Zitat von: Gntd Bewerber am 25. Januar 2021, 20:49:15
Diese konnte er wohl auch mit einer Personensuche im Intranet abgleichen und so sehen ob alle im Dienstposteninfo Portal ausgewiesen DP derzeit besetzt sind. Auf einer bevorzugten Dienststelle sind wohl die ausgewiesenen DP, anhand der Personensuche voll besetzt. Bei der anderen Dienststelle ergibt sich jedoch eine Differenz von 3 DP zwischen dem Dienstposteninformationsportal und der Personensuche. D.h. es sind grds. 3 DP frei oder?
Zitat von: Nordnordwest am 23. Januar 2021, 21:43:03
Grundsätzlich ja. Der Versetzungsantrag ist aber wenig sinnvoll, wenn es keine freien DP gibt. Deswegen würde ich immer erst klären, was möglich ist. Ein Griff zum Telefon spart viel PapierDein zuständiger Personaler kann Dir sagen, ob etwas frei ist oder wird. Dafür brauchst Du kein Personalgespräch in klassischem Sinne zu führen, wie Du es aus der Wirtschaft kennst. Diese führt bei Beamten ohnehin nicht der Personaler, sondern der Disziplinarvorgesetzte (z.B. bei Beurteilungen).
Nähere Vorgehensweise und alternative Versetzungsmöglichkeiten sind hier wie gesagt nicht am richtigen Platz.
Bewerben kannst Du Dich auch auf alle Interessensbekundungsverfahren A9-A11. Nur ist das ein etwas anderer Verfahrensablauf und wie Du schon weißt, werden die meisten DP nicht ausgeschrieben.
Und zum Ende der Probezeit ist ein Wechsel durchaus üblich. Du sollst ja auch als Beamter eine gewisse Verwendungsbreite aufbauen.
Die Bundeswehr bietet viele Möglichkeiten und macht auch vieles möglich, wenn man bereit ist sich zu bewegen.
Zitat von: Nordnordwest am 23. Januar 2021, 19:58:26
Die Personalsachbearbeitung von Beamten und Tarifbeschäftigten höherer Tarifgruppen erfolgt immer im BaPers. Im jeweils zuständigen Servicezentrum sitzt Dein zuständiger Sachbearbeiter, Süd ist auch für Bayern zuständig.
Versetzungen und Bewerbungen verlaufen unterschiedlich. Deinen Disziplinarvorgesetzten musst Du nahezu immer einbinden (Ausnahmen können hier nicht diskutiert werden). Du brauchst zudem eine Freigabe Deiner Dienststelle, die bei förderlichen DP in der Regel aber nicht versagt werden darf, also in Deinem Fall ab A12.
Vielleicht gibt Dir einer Deiner neuen Kollegen einen Crashkurs Beamtenrecht und Beamtenlaufbahnrecht. Das ist so auf die Schnelle nicht zu erklären.
Dass A9-A11 nicht ausgeschrieben werden müssen, ist übrigens auch ein großer Vorteil. In einem Bewerbungsverfahren müsstest Du Dich gegen Konkurrenten durchsetzen, bei einer Versetzung kann der Personaler die Stelle Deiner Wunschverwendung einfach mit Dir nachbesetzen, wenn die neue Dienststelle dem zustimmt.
Ich würde die Versetzung aber vielleicht nicht gleich zu Anfang thematisieren ...
Zitat von: Nordnordost am 23. Januar 2021, 15:29:40
Oberbehörde heißt in der Regel Rheinschiene.
A9-A11 wird nur in seltenen Fällen ausgeschrieben. In der Regel gibt es intern sog. Interessensbekundungsverfahren.
Nach dem Personalentwicklungskonzept der Bw solltest in Deiner Probezeit einen Verwendungswechsel haben. Das bietet sich zum Dienststellenwechsel an, läuft aber nicht von selbst.
Dein Einplaner hat alle DP in Bayern im Blick. Aber als Bundesbeamter bist Du eben bundesweit versetzbar und es wird nach Bedarf besetzt, auch wenn Deine Wünsche berücksichtigt werden. Nutze die Erstverwendung, um die Bundeswehr kennenlernen. Sie bietet extrem viele Möglichkeiten, wenn Du es möchtest und Dich bewährst, aber natürlich kannst Du auch ewig auf demselben DP sitzen bleiben, wenn Dir das lieber ist. Außerdem steht in der Probezeit die ASA für ungedientes Zivilpersonal an und vielleicht bewirbst Du Dich auch für einen Auslandseinsatz.
Eine Versetzung kannst Du übrigens immer beantragen, einen Anspruch darauf hast Du aber nicht