Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Bezügerechnerin
 - 29. April 2021, 14:18:57
Hallo zusammen,

zuständig ist hier ganz klar das BVA das aktuell auch die Dienstbezüge zahlt. Im Zweifel einfach dort anrufen und nach den Kollegen von der "Nachversicherung" verlangen.
Die können das ganz sicher und auch korrekt beantworten.

Der Antrag eines BS auf Entlassung führt natürlich dazu, dass er keinen Anspruch mehr auf Versorgung hat.
Übergangsgebührnisse standen ihm aber aufgrund seines Status als BS zu keinem Zeitpunkt zu.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich, einen Antrag auf Altersgeld gem. Altersgeldgesetz zu stellen.
Hierzu muss der BS beim Antrag auf Entlassung auch eine Erklärung zur Inanspruchnahme von Altersgeld gegenüber seiner Personalstelle abgeben.

Zuständig für die Zahlung des Altersgeldes ist wie auch für die Versorgungsbezüge von BS die Generalzolldirektion.

Sofern keine entsprechende Erklärung erfolgt und auch in der Erklärung zur Nachversicherung (die zum DZE ausgefüllt wird)
nichts von einem Antrag auf Altersgeld zu finden ist, ist das zuständige BVA gehalten, zeitnah eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
durchzuführen.
Eine bereits durchgeführte Nachversicherung kann zu Gunsten von Altersgeld nicht widerrufen werden. Hier also bitte zeitnah das BVA informieren.

Zitat von: Manuel87 am 27. Januar 2021, 11:11:33
oder aber man wird mit 120 Prozent der letzten Brutto Bezüge in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Diese Auskunft ist leider falsch. Berufssoldaten gehören nicht zum Personenkreis nach §181 Absatz 2a SGB VI.
Das bedeutet das im Rahmen der Nachversicherung nur die tatsächlich gezahlten, rentenversicherungspflichtigen Bezügebestandteile berücksichtigt werden
und eine fiktive Erhöhung ebendieser nicht erfolgt.

Grüße aus München
Autor LwPersFw
 - 28. Januar 2021, 12:22:42
Zitat von: LwPersFw am 27. Januar 2021, 20:21:55
Passt z.T. zum Thema

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61297.0.html

Und beachten... der Dienstherr kann unter bestimmten Bedingungen das Altersgeld versagen.
Dann bleibt nur die Nachversicherung.

Hier gilt es sich genau schlau zu machen.


Zum Altersgeld siehe auch:

C-1467/2 Durchführungshinweise zum Altersgeldgesetz

ABER beachten: die im o.g. Link zum anderen Thema geannte Gesetzesänderung ist noch nicht in Kraft und nicht in der Vorschrift !
Autor didi62
 - 28. Januar 2021, 07:41:01
Doch einfach mal beim zuständigen BVA, Abteilung Nachversicherung nachfragen. Die wissen es genau.
Autor LwPersFw
 - 27. Januar 2021, 20:21:55
Passt z.T. zum Thema

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61297.0.html

Und beachten... der Dienstherr kann unter bestimmten Bedingungen das Altersgeld versagen.
Dann bleibt nur die Nachversicherung.

Hier gilt es sich genau schlau zu machen.
Autor JensMP79
 - 27. Januar 2021, 11:22:36
ZitatDer Hinweis bezüglich des Sozialdienstes war zweckmäßig.

Freut mich. Dafür sind die da.
Autor Manuel87
 - 27. Januar 2021, 11:11:33
Danke für die Antworten.

Der Hinweis bezüglich des Sozialdienstes war zweckmäßig.
Dort habe ich die Aussage bekommen das man entweder Altersgeld beantragen kann und dann die tatsächlich erdienten Versorgungsansprüche im Pensionsalter ausgezahlt bekommt oder aber man wird mit 120 Prozent der letzten Brutto Bezüge in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Autor 2Cent
 - 27. Januar 2021, 10:07:04
Sie werden ganz normal nachversichert.
Das ganze passiert übrigens auch bei Soldaten/Beamten die gegen ihren Willen von Rechtswegen aus dem Dienstverhältnis entlassen werden.

Ansonsten gilt natürlich das was JensMP79 sagt Sozialdienst oder auch DBwV, falls sie Mitglied sind.
Autor JensMP79
 - 27. Januar 2021, 10:02:16
Rufen Sie den zuständigen Sozialdienst an. Der kann Sie beraten.
Autor KlausP
 - 27. Januar 2021, 09:50:56
Zitat... Ist da von euch jemand sattelfest oder kann mir sagen wo ich das nachlesen kann? ...

Sattelfest bin ich da definitiv nicht. Nachlesen sollte man das im Soldatenversorgungsgesetz können, ich habe nach dem konkreten Fall dort aber selbst noch nicht gesucht.
Autor Manuel87
 - 27. Januar 2021, 09:33:33
Tag Kameraden,

Ich bin HptFw und Berufssoldat im 13. Dienstjahr.
Ich erwäge momentan die Entlassung aus dem Dienst zu beantragen.
Mir ist bewusst, dass ich dann keine Übergangsgebührnisse oder sonstigen BFD Anspruch habe.
Ich frage mich allerdings, wie es mit der Rentenversicherung aussieht.
Ich höre widersprüchliche Aussagen (unteranderem auch Vom KpFw)
Zum einen heißt es, man bekommt gar nichts und wird auch nicht nachversichert, andere wiederum behaupten das man für die geleistet Dienstzeit den Arbeitgeberanteil nachversichert bekommt.

Ist da von euch jemand sattelfest oder kann mir sagen wo ich das nachlesen kann?
Vielen Dank

Gruß