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Zitat von: Manuel87 am 27. Januar 2021, 11:11:33Diese Auskunft ist leider falsch. Berufssoldaten gehören nicht zum Personenkreis nach §181 Absatz 2a SGB VI.
oder aber man wird mit 120 Prozent der letzten Brutto Bezüge in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Zitat von: LwPersFw am 27. Januar 2021, 20:21:55
Passt z.T. zum Thema
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61297.0.html
Und beachten... der Dienstherr kann unter bestimmten Bedingungen das Altersgeld versagen.
Dann bleibt nur die Nachversicherung.
Hier gilt es sich genau schlau zu machen.
ZitatDer Hinweis bezüglich des Sozialdienstes war zweckmäßig.
Zitat... Ist da von euch jemand sattelfest oder kann mir sagen wo ich das nachlesen kann? ...