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Autor arcd008
 - 27. Januar 2021, 23:45:17
Hi

Zitat von: IT_New_Fw am 27. Januar 2021, 11:20:15
@arcd008 Bei der Risikoversicherung habe ich überlegt eine abzuschließen, damit meine Eltern bzw. meine zukünftige Familie bei meinem Tod abgesichert wäre. Aber ich habe mich voher gar nicht mit der Risikolebensversicherung auseinandergesetzt und weiß nicht mal ob das geht, dass z.B. dann auch die Eltern abgesichert sind.

Ich hatte eine Beraterin von einer Versicherung, sie meinte ich kann eine BU jetzt abschließen und diese dann in eine DU umwandeln lassen. Das macht aber nicht jede Versicherung, meinte sie. Wir haben nicht darüber geredet ob man diese dann wieder in eine BU umwandeln kann, aber ich vermute mal, das sollte dann auch gehen, weil man von einer "größerer Absicherung" zurück zur "kleineren Absicherung" geht. Ist aber nur eine Vermutung.

bzgl. Risikolebensversicherung: da können Sie einen Begünstigten eintragen, bei Ehepartnern mit Haus und/oder Kredit und/oder Kindern bspw. wird jeweils der andere Ehepartner eingesetzt. Sie können aber auch einen Geschäftspartner o.Ä. als Begünstigten eintragen lassen. Wenn Sie eine abschließen, dann überlegen Sie sich die Höhe gut, denn Veränderungen hinsichtlich der Versicherungssumme nach oben (z.B. bei einem Hauskauf) sind nur begrenzt möglich und regelmäßig an das jeweilige Ereignis gebunden und nur in einem nachfolgenden Zeitintervall möglich. Es macht m.E. Sinn auch schon in jungen Jahren eine RLV abzuschließen, um den "Zipperlein" und damit höheren Prämien und/oder Ausschlüssen bei fortgeschrittenem Alter zu begegnen. Ggf. kann dann später nochmal eine weitere abgeschlossen werden, wenn die Versicherungssumme der ersten nicht ausreicht. Das kann man flexibel gestalten hinsichtlich Laufzeit , z.B. eine nur bis 55 bis das Haus abbezahlt ist, die anderen bis 65 Jahre, damit die Kinder im Studium noch abgedeckt sind beispielsweise.

bzgl. BU/DU-Versicherung: Eine "Umwandlung" ist meines Wissens nicht nötig, die Versicherungen, die DU im Vertrag haben decken häufig auch in den entsprechenden Klauseln BU ab. Das hängt einfach vom ausgeübten Beruf ab. Wenn Sie den ändern, sprich Soldat zu Zivilist, dann melden Sie das - im Regelfall - einfach der Versicherung....so zumindest bei meiner...

bzgl. Haftpflicht: meine Meinung: je höher die Deckungssumme, desto besser. 50 Mio oder besser 100 Mio oder besser unbegrenzt. 3 Mio halte ich viel zu wenig, denn 3 Mio sind schnell "aufgebraucht"...

so long

arcd008
Autor Papermonster
 - 27. Januar 2021, 23:13:33
@mod: könnte man die Beiträge mal bitte ausfiltern, die dem TE nichts bringen? Danke.
Autor Rekrut84
 - 27. Januar 2021, 22:04:31
SF 5

Also entweder erst seit 5 Jahren ein eigenes Kfz als Versicherungsnehmer oder hart zurückgestuft worden.

In jedem Fall lassen die Aussagen die nötige Weitsicht vermissen.

Autor Somethingwrong
 - 27. Januar 2021, 21:20:47
Aber wie auch immer, die meisten Versicherungen sind unnötig und lohnen nicht. Lieber selbst Geld zur Seite legen und liquide bleiben, ist das beste.
Ach ja Auslandskrankenversicherung für 9€ im Jahr ist noch Sinnig. Aber dann sollte man aber auch das Geld haben um reisen zu können, sonst macht die auch kein Sinn  8)
Autor Somethingwrong
 - 27. Januar 2021, 21:14:18
Ach ihr seht das alles viel zu eng. Warum für ne Versicherung zahlen wenn eh nichts passieren wird. Ich guck dass ich bei allem immer nur das mindeste nehme und damit fahre ich schon immer gut.

Zu den Autos. Ich Zahle alles auf einen Schlag. Hatte noch nie nen Kredit am laufen und bin da auch kein Freund von. Ich zahl für meine Kfz. Haftpfichtversicherung +Teilkasko in der SF5 Jährlich 430€.

Hatte noch nie nen selbstverursachten Unfall. Und wenns doch mal hart kommt, kauf ich mir nen neues Auto oder zur abwechlung mal nen gebrauchten. Ohne Kredit versteht sich. Reich wird man nicht durch das was man verdient sondern durch das, was man sich erspart  ;)
Autor Tommie
 - 27. Januar 2021, 20:11:33
Zitat von: Somethingwrong am 27. Januar 2021, 19:36:41Neulich nen Neuwagen gekauft, Teilkasko 150€ Selbst, reicht. Das Auto davor, ebenfalls Neuwagen, hatte nur ne Haftpflicht ...

Das mit der Teilkasko rentiert sich dann schon, weil Sie dann, wenn Sie Ihren Cadillac um einen Brückenpfeiler wickeln, mit dem, was die Teilkasko bezahlt, noch eine Anzahlung für ein anständiges Fahrrad machen können ;D !
Autor Tommie
 - 27. Januar 2021, 20:04:09
Na ja, immer schön langsam mit den jungen Pferden ;) ! Zum ersten werden Kraftfahrzeuge von einer Bank nur dann finanziert, wenn nach der Zulassung auch die Vollkaskoversicherung nachgewiesen wird, und zum zweiten sind die Berechnungen von "Somethingwrong" komplett sinnbefreit, weil sie das Problem nur recht einseitig beleuchten ;) !

Eine Haftpflichtversicherung für Kfz wird mit entsprechendem Schadensfreiheitsrabatt prozentual eingestuft, gleiches gilt für eine Vollkaskoversicherung, während die Teilkasko immer ein Pauschalbetrag ist! In meinem Falle mit SF39 und 19% wäre die Teilkasko pauschal teurer als eine Vollkasko-Versicherung mit 19%! Daher werde ich auch ganz pauschal jedes meiner Kfz in der Vollkasko-Versicherung versichern, schon alleine weil es billiger ist als eine Teilkasko!

In meinem Falle kostet bei meiner Versicherung eine Teilkasko mit € 150,-- Selbstbeteiligung in der Komfort-Variante € 100,79 im Jahr, eine Vollkasko  mit 500/150 € SB in der Premium-Variante dagegen "nur" € 99,34, ich der gleichen Variante wie die erwähnte Teilkasko sogar nur € 83,27! Jetzt sollte wohl klar sein, warum mein Auto Vollkasko versichert ist, oder ;) ?

Autor Andi8111
 - 27. Januar 2021, 19:52:20
Zitat von: Somethingwrong am 27. Januar 2021, 19:36:41
Ach das passt schon. Wer nicht blind durchs Leben läuft und einigermaßen bewusst sein handeln überdenkt braucht keine Versicherung.
Neulich nen Neuwagen gekauft, Teilkasko 150€ Selbst, reicht. Das Auto davor, ebenfalls Neuwagen, hatte nur ne Haftpflicht wo alle sagen "Bist du Irre du brauchst ne Vollkasko"

Alle Versichern sich bis in den Himmel für Leistungen die Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht benötigen werden.

Kennt ihr die Hauptgefreitenkrankheit? Nein? Nen 5er BMW vollfinanzieren ohne VOLLKasko und den nach drei Monaten um eine Leitplanke wickeln... Was lernen wir daraus? Wer keine 45000 Euro auf der hohen Kante hat, sollte sein Auto wenigstens versichern, wenn man nicht 8 Jahre 650 Euro vom Sold berappen will... für etwas, das man nicht mehr hat.
Autor Somethingwrong
 - 27. Januar 2021, 19:36:41
Ach das passt schon. Wer nicht blind durchs Leben läuft und einigermaßen bewusst sein handeln überdenkt braucht keine Versicherung.
Neulich nen Neuwagen gekauft, Teilkasko 150€ Selbst, reicht. Das Auto davor, ebenfalls Neuwagen, hatte nur ne Haftpflicht wo alle sagen "Bist du Irre du brauchst ne Vollkasko"

Alle Versichern sich bis in den Himmel für Leistungen die Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht benötigen werden.
Autor F_K
 - 27. Januar 2021, 19:17:58
Ich darf / kann keine Rechtsberatung für einen mir unbekannten Vertrag machen - sollte klar sein.

Klar ist aber, dass Du schon die "Basics" nicht beachtet hast.
Autor Somethingwrong
 - 27. Januar 2021, 19:13:47
Aber ich wäre für das genannte beispiel abgesichert richtig ?

Zitat von: F_K am 27. Januar 2021, 19:04:27
im Falle eines solchen Schadens die Rechtsabteilung deiner Versicherung gegen Dich arbeitet ...

... was jedoch erfolglos bleiben würde. Natürlich.
Autor F_K
 - 27. Januar 2021, 19:04:27
Die 3 Mio. liegen auch deutlich unter dem Ratschlag der Stiftung Warentest - und sei Dir bewusst,  das im Falle eines solchen Schadens die Rechtsabteilung deiner Versicherung gegen Dich arbeitet ...
Autor Somethingwrong
 - 27. Januar 2021, 18:58:27
Ich hab doch die pauschale für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden Deckung in höhe von 3 Mio drinne.

In dem Beispiel des Kalpperkistenversenken wäre das doch ein ,laut Definition, unechter Vermögensschaden [...] Ist der Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden. Wurde beispielsweise durch einen Wasserschaden die Festplatte eines Computers beschädigt (= Sachschaden), so stellt der Datenverlust bzw. die notwendige kostenbelastete Datenwiederherstellung einen Sachfolgeschaden (bzw. unechten Vermögensschaden) dar. [...]

Oder seh ich das komplett falsch ?

Autor F_K
 - 27. Januar 2021, 16:49:46
So ein Quark. (Ich bitte das als sachliche Bemerkung zu Deinem Ratschlag zu sehen).

Gerade Haftpflichtversicherungen sollten, wenn möglich, UNBEGRENZT abgeschlossen werden.

Beispiel: Du "versenkst" die Klapperkiste im Gelände, Betriebsstoff läuft aus, Umweltamt lässt das Gelände (die Erde) großzügig auskoffern und beseitigen - für ein Schnäppchenpreis von 500.000 Euro - da hilft es Dir richtig weiter, wenn Deine Versicherung davon 30.000 Euro bezahlt - nämlich eher wenig.

Zitat
Die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden können enorm sein. Aus diesem Grund ist es bei der privaten Haftpflichtversicherung besonders wichtig, eine ausreichende Deckungssumme zu vereinbaren. Die Stiftung Warentest setzt in ihrem Test zur Haftpflicht­versicherung eine Mindest­deckungssumme von zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden an.

Quelle: Eine der ersten Fundstellen bei google zu dem Thema.
Autor Somethingwrong
 - 27. Januar 2021, 16:39:16
Zitat von: F_K am 27. Januar 2021, 16:18:34
... wenn Du "für" 21 Euro etwas "anstellst", entfällt die Leistungspflicht der Versicherung wegen Vorsatz... und viele Dienstfahrzeuge sind teurer als 30 k Euro, von Umweltschäden nicht zu sprechen - daher ist eine höhere Deckung anzuraten.

Wir haben aber nur alte Klapperkisten im Fuhrpark und die Ölflecken vom H-515 sind doch auch nur ganz kleine , das Zeug wird nur der Erde zurückgeführt, 'Kommt aus Erde, geht in Erde' 
::)

Im Prinzip gibts ja keine Grenzen wie hoch der Deckungsbetrag sein soll/kann/muss. Hauptsache man hat im Fall der Fälle was abgeschloßen und den Rest macht das Schwarze auf dem Weißen, dass es passt.