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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 29. Januar 2021, 17:23:05
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68756.0.html
Autor 200/3 ohne LoginDaten
 - 29. Januar 2021, 12:32:17
Kindergeld gibt es für die komplette Zeit bis zum Feldwebel, erst dann haben Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen.
Aber jede Kasse kocht da irgendwie ihr eigenes Süppchen was die erforderlichen Nachweise angeht.
Und nicht Sie beantragen das Kindergeld, sondern Ihre Eltern und denen wird es auch ausgezahlt.
Autor Dosenkohl
 - 29. Januar 2021, 11:28:20
Guten Morgen,
ich schlage mich aktuell immer wieder mit der zuständigen Familienkasse herum, da nicht genau klar ist, wann ich Anspruch habe, bzw. wann nicht.

Daten:
Ich, 23 Jahre alt, befinde mich als U (FA) in der Ausbildung zum Feldwebel.
Vorraussichtl. Ernennung zum Feldwebel ist der 01.04.2022.

Wann genau habe ich Anspruch auf das Kindergeld ?
Tatsächlich nur, wenn ich auf Lehrgängen bin? Und wenn ja auf welchen Lehrgängen ?

Ich habe nämlich gedacht, dass ich während der Zeit, bis ich Feldwebel bin, Anspruch auf Kindergeld habe, da ich mich in dem gesamten Zeitraum ja in der Ausbildung befinde.


Gespräche mit der Familienkasse haben leider absolut keine Auskunft über die Thematik gegeben.