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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatEine Kombination von Dienstbefreiung oder Freistellung vom Dienst und Urlaubszeiträumen in
einem zusammenhängenden Abwesenheitszeitraum durch Anordnung der oder des zuständigen
Vorgesetzten ist zulässig, soweit nicht andere speziellere Regelungen, insbesondere Dienstvereinbarungen,
dem entgegenstehen.8 Dies gilt auch für die durch die zuständigen Disziplinarvorgesetzten
vorgeplanten Ausgleichszeiträume (z. B. im Jahresausbildungsbefehl oder in der
Jahreseinsatzplanung).
ZitatDer Chef ist die einzig zuständige Person für die Genehmigung 😉
Zitat... Vor einigen Jahren wurde die Belehrung ausgesprochen dass man z.B. nicht 4 Wochen Urlaub nehmen kann und in dem Zeitraum immer Freitags 5 Stunden abbauen.
Jedoch war es möglich vor oder nach einem Urlaubszeitraum Stunden abzubauen.
Nun aber nicht mehr? ...
ZitatAngeblich soll es nicht erlaubt sein Dienstzeitausgleich und Urlaub zusammenhängend zu nehmen.In solchen Fällen immer denjenigen Fragen, wo er seine Erkenntnisse her hat.
Es muss mindestens ein Tag dazwischen liegen.