ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Rekrut84 am 08. Februar 2021, 12:30:09
Wenn du befristet für bis zu 48 Monate an dem Dienstort versetzt bist, dann gilt das als Auswärtstätigkeit und dann kannst du Hin- und Rückfahrt täglich ansetzen.
Zitat von: Wüstensand am 05. Februar 2021, 22:12:33
Auf jeden Fall was zurück bekommen ist so nicht richtig. Ich hatte 2019 bis auf 5x4km Fahrt pro Woche und die kleinen Standard Sachen wirklich nichts zum Absetzen und musste 70€ nachzahlen. Meine Steuerberaterin war ganz verzweifelt, aber ich hatte nunmal keine Werbungskosten in dem Jahr.
Zitat von: justice005 am 05. Februar 2021, 15:10:31
Eine Einkommensteuererklärung lohnt sich immer, weil man ja pauschal 1000,- Werbungskosten absetzen kann. Also selbst jemand, der gar nichts (!) zum Absetzen hat, kriegt was zurück.
Richtig lohnen tut sich die Steuererklärung, wenn man über die 1000 Euro hinaus was abzusetzen hat.