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Autor Wüstensand
 - 08. Februar 2021, 17:17:59
Zitat von: Rekrut84 am 08. Februar 2021, 12:30:09

Wenn du befristet für bis zu 48 Monate an dem Dienstort versetzt bist, dann gilt das als Auswärtstätigkeit und dann kannst du Hin- und Rückfahrt täglich ansetzen.

Weiß ich mittlerweile auch. ;D
Autor BSG1966
 - 08. Februar 2021, 17:11:59
Man kann so hart viel von der Steuer absetzen dass es sich definitiv lohnt.
Autor Rekrut84
 - 08. Februar 2021, 12:30:09
Zitat von: Wüstensand am 05. Februar 2021, 22:12:33
Auf jeden Fall was zurück bekommen ist so nicht richtig. Ich hatte 2019 bis auf 5x4km Fahrt pro Woche und die kleinen Standard Sachen wirklich nichts zum Absetzen und musste 70€ nachzahlen. Meine Steuerberaterin war ganz verzweifelt, aber ich hatte nunmal keine Werbungskosten in dem Jahr.

Wenn du befristet für bis zu 48 Monate an dem Dienstort versetzt bist, dann gilt das als Auswärtstätigkeit und dann kannst du Hin- und Rückfahrt täglich ansetzen.
Autor didi62
 - 08. Februar 2021, 08:29:40
Zitat von: justice005 am 05. Februar 2021, 15:10:31
Eine Einkommensteuererklärung lohnt sich immer, weil man ja pauschal 1000,- Werbungskosten absetzen kann. Also selbst jemand, der gar nichts (!) zum Absetzen hat, kriegt was zurück.

Richtig lohnen tut sich die Steuererklärung, wenn man über die 1000 Euro hinaus was abzusetzen hat.

Wenn man nichts zum ansetzen hat, bekommt man auch nichts zurück. Die Pauschale ja schon bei der monatl. Versteuerung angesetzt worden.
Autor bayern bazi
 - 08. Februar 2021, 08:00:38
was man das ganze Jahr über aufschreiben sollte :

Fahrten von und zum Dienstort

Dienstzeiten über 12 h  (Mehraufwand Vpfl)

Tage mit 24Std Dienst

Übungsplätze Lehrgänge (Dienstreisen)

dann wird es einfacher
Autor Wüstensand
 - 05. Februar 2021, 22:12:33
Auf jeden Fall was zurück bekommen ist so nicht richtig. Ich hatte 2019 bis auf 5x4km Fahrt pro Woche und die kleinen Standard Sachen wirklich nichts zum Absetzen und musste 70€ nachzahlen. Meine Steuerberaterin war ganz verzweifelt, aber ich hatte nunmal keine Werbungskosten in dem Jahr.
Autor Rekrut84
 - 05. Februar 2021, 16:42:36
Die Frage ob es sich lohnt ist nachrangig.

Jeder Soldat ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Hintergrund sind die nicht vorhandenen Vorsorgeaufwendungen durch die fehlende gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge sind jedoch schon bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer eingerechnet. Dadurch wird grundsätzlich jeden Monat zu wenig Lohnsteuer abgeführt.

Siehe §46 Absatz 2 Nr. 3 EstG.
Autor Ralf
 - 05. Februar 2021, 15:19:15
Wenn man nichts außergewöhnliches hat, kann man ganz gut gängige Steuerprogramme nehmen oder aber über Lohnsteuerhilfeverein.
Autor justice005
 - 05. Februar 2021, 15:10:31
Eine Einkommensteuererklärung lohnt sich immer, weil man ja pauschal 1000,- Werbungskosten absetzen kann. Also selbst jemand, der gar nichts (!) zum Absetzen hat, kriegt was zurück.

Richtig lohnen tut sich die Steuererklärung, wenn man über die 1000 Euro hinaus was abzusetzen hat.

Autor Hades
 - 05. Februar 2021, 14:56:11
Sorry, hab ausversehen auf "senden" gedrückt , war noch nicht fertig.

Habt ihr mit Steuerberatern gemacht die sich auf die Bundeswehr spezialisiert haben und was macht ihr noch alles gültig ?
Autor Hades
 - 05. Februar 2021, 14:54:52
Hallo,

wie o.g. frage ich mich , ob es sich lohnt eine Einkommensteuer als lediger zu machen. ( Mannschafter )
Persönlich habe ich an Werbungskosten nur die Fahrtkosten und Kontoführungsgebühren von 12€, abzüglich 2 Familienheimfahrten pro Monat.
Ansich würde ich nicht wirklich fragen, oder einen Steuerberater, aber ich weiß gar nicht, was als Soldat als Werbungskosten geltend gemacht werden kann. ( und denke nicht jeder Steuerberater ist auf Soldaten spezialisiert , sondern auf die Freie Wirtschaft )