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Autor BulleMölders
 - 16. Februar 2021, 15:26:30
Eine Fehlerbehebung ist aber was ganz anderes wie die Entwicklung einen Programms.
Ich weiß wovon ich spreche, ich schlage mich seit nunmehr 20 Jahren mit diesen Themen rum.
Autor F_K
 - 16. Februar 2021, 13:04:31
Ein bisschen Offtopic:

@ Didi62:

Die Funktionen Pflichtenheft / Lastenheft / Programmierung / Betrieb Rechenzentrum sind IMMER getrennt, oft auch in unterschiedlichen Abteilungen, ggf. sogar in unterschiedlichen Firmen - und das hat gute Gründe, die (entsprechend umgesetzt) auch zur Qualitätssicherung beitragen.

Insoweit ist das "Bild" mit den vielen Köchen hier falsch gewählt.
Autor didi62
 - 16. Februar 2021, 12:39:14
Zitat von: SolSim am 15. Februar 2021, 18:10:26
Es wäre schon nett, wenn die verantwortliche Stelle mal Auskunft gibt, wann das Problem endlich gelöst wird.

Standardantwort BAPersBw: Der Fehler wird analysiert. Eine Aussage über die Fehlerbehebung kann derzeit nicht getroffen werden.

Das hilft natürlich niemandem.
Hier sieht man aber wieder mal - zu viele Köche verderben den Brei => 1. BAPersBw (Programmverantwortung); 2. BAIINBw (zuständig für die Programmierung); 3. BWI (techn. Umsetzung im Rechenzentrum)
Autor BulleMölders
 - 16. Februar 2021, 07:46:46
Erfahrungsgemäß werden solche Infos selten an die "Öffentlichkeit" gegeben. Entweder weil man nicht weiß woran das Problem leigt oder nicht weiß wie man es beheben soll.
Und selbst wenn man diese Infos hat, dann gibt man sie nicht raus, weil man sich nicht im nachhinein dafür rechtfertigen will, wenn es dann nicht geklappt hat.
Autor SolSim
 - 15. Februar 2021, 18:10:26
Es wäre schon nett, wenn die verantwortliche Stelle mal Auskunft gibt, wann das Problem endlich gelöst wird.

Autor BulleMölders
 - 15. Februar 2021, 07:42:48
Wer das Problem lösen muss ist doch vollkommen irrelevant für den TE. Der kann erwarten, dass das Problem gelöst wird und es zu korrekten Datenübermittlungen kommt.
Und sein Ansprechpartner wegen einer richtigen Bescheinigung ist die erstellende und übermittelnde Dienststelle. Deren Aufgabe ist es dann entsprechenden Druck auf die Programmverantwortlichen auszuüben.

Für den TE ist nur wichtig Einspruch beim Finanzamt mit Antrag auf AdV einzulegen, unter Darlegung des Sachverhalts mit der Bescheinigung aus August als "Beweismittel" und sich mit seinem "Riesteranbieter" irgendwie zu verständigen. Eventuell gelingt das ja auch mit der Gehaltsabrechnung aus dem August.
Meine Erfahrung, wenn man mit den Versicherungen vernünftig spricht, dann ist auch da sicher was möglich.
Autor didi62
 - 15. Februar 2021, 07:30:04
Zitat von: SolSim am 13. Februar 2021, 19:25:43
Es gibt derzeit keine Lösung für das Problem. Das BVA gibt dazu auch keine Auskunft, bis auf die Info auf der Gehaltsmitteilung  vom August.

Gegen den Steuerbescheid sollten Sie unbedingt Einspruch einlegen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Dann heißt es warten, bis das BVA das Problem, dass seit Februar 2020 besteht endlich löst.

Nur kann das BVA daran rein gar nix ändern, da die Programmverantwortung beim BAPersBw liegt.
Autor bundeswehrtyp
 - 14. Februar 2021, 19:58:40
Mit dem Einspruch und dem Lohnzettel werde ich so machen.

Dann muss ich nur noch meinem Riesteranbieter diesen Mangel mitteilen.
Autor BulleMölders
 - 14. Februar 2021, 10:06:50
Mit dem Einspruch am besten eine Kopie er Gehaltsmitteilung vom August beilegen.
Autor SolSim
 - 13. Februar 2021, 19:25:43
Es gibt derzeit keine Lösung für das Problem. Das BVA gibt dazu auch keine Auskunft, bis auf die Info auf der Gehaltsmitteilung  vom August.

Gegen den Steuerbescheid sollten Sie unbedingt Einspruch einlegen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Dann heißt es warten, bis das BVA das Problem, dass seit Februar 2020 besteht endlich löst.

Autor bundeswehrtyp
 - 13. Februar 2021, 16:50:14
Grüße an alle,

ich habe eine kleines Problem mit der Übermittlung meiner Datensätze vom BVA an die ZfA.
Hintergrund ist mein Nachname der ein "ß" beinhaltet. Damit kommt aus zu Übermittllungsproblemen!!!
Die Folge ist nun:
- mein Jahresnachweis der Riesterversicherung zeigt 0€ als Zulagen an (zustehen würden mir 475€)
- das Finanzamt fordert nun für die Steuererklärung vom letzten Jahr Geld zurück, da keine Zulagen übermittelt wurden
  (hier bin ich aufgefordert mit dem BVA Verbindung aufzunehmen) >:(

Dieses Problem sollte alle haben, die Sonderzeichen "ß,ä,ü,ö,etc. in Ihrem Stammdatensatz haben.
Es ist ja auch schon seit Mitte 2020 bekannt (auf Lohnzetteln hingewiesen) aber anscheinend nicht behoben, was mich sehr ärgert. :(

Falls jemand eine Lösung dieses Problems hat, bitte posten.