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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: EloFritzKa am 19. März 2021, 19:36:55... welche in der Anlage 7.3.13 der A1-831/0-4000 nicht explizit aufgeführt sind.
Asperger ist kein ADS/ADHS, sondern gehört zur Kategorie der autistischen Störungen.
Zitat von: Angemon84 am 12. Februar 2021, 21:44:45
1) So wie ich die Psychologin verstanden habe unterliegt alles der ärtzlichen Schweigepflicht, daher Sie wird meiner Truppenärztin nichts diesbezüglich mitteilen, richtig?
2) Sollte ich meine Truppenärztin von der Diagnose in Kenntnis setzen, droht mir dann eine eingeschränkte Dienst-und Verwendungsfähigkeit? Damit verbunden auch kein positiver BA 90/5 für den BS-Antrag?
Zitat von: Angemon84 am 12. Februar 2021, 21:44:45
Fragen:
1) So wie ich die Psychologin verstanden habe unterliegt alles der ärtzlichen Schweigepflicht, daher Sie wird meiner Truppenärztin nichts diesbezüglich mitteilen, richtig?
2) Sollte ich meine Truppenärztin von der Diagnose in Kenntnis setzen, droht mir dann eine eingeschränkte Dienst-und Verwendungsfähigkeit? Damit verbunden auch kein positiver BA 90/5 für den BS-Antrag?