ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatEs steht einzig im GESETZ: Dass der Dienstbetrieb Vorrang hat.
Zitat von: slider am 22. Februar 2021, 13:11:22
Hm, Andi, ich versteh schon, was du meinst. Aber "zwingende dienstliche Gründe" ist eben nicht identisch mit "passt dem DV gerade nicht in den Kram". Wenn generelle Ausbildung einer voll besetzten Einheit ein Grund ist, einzelnen Leuten den Urlaub zu verweigern, wann kann man denn dann in Urlaub gehen?
Zitat von: DeltaEcho am 21. Februar 2021, 17:59:39Doch, ist es. In keiner Vorschrift steht etwas von "klaren Urlaubszeiträumen" oder dass der DV den EU des Soldaten mit den Schulferien der Kinder und dem EU des Partners/Ehepartners abstimmen muss. Es steht einzig im GESETZ: Dass der Dienstbetrieb Vorrang hat. Und der DV entscheidet hier in pflichtgemäßem Ermessen. Alles andere ist ein Entgegenkommen, aka Streichelgruppe, des DV.
Ganz so einfach ist es nicht, [...]