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Zusammenfassung

Autor Maj a.D.
 - 24. Februar 2021, 08:45:26
Zitat von: Tommie am 23. Februar 2021, 19:25:30
Allerdings frage ich mich nach dem Studium Ihrer Beiträge, wie sich das hier

Zitat von: Maj a.D. am 15. November 2017, 14:28:25... bei mir heißt das konkret, dass ich (BS, knapp 20 Dienstjahre) aufgrund einer Erkrankung als Dienstunfähig in den Ruhestand versetzt worden bin und aufgrund dieser Erkrankung auch nicht mehr arbeiten kann. ...

mit einer RDL vertragen soll, für die man wehrdienstfähig sein muss, was Sie wohl eher nicht sind ;) ? Oder wurden Sie mittlerweile wegen neuer gesundheitlicher Erkenntnis erneut gemustert und mit D "X" signiert?

Ja genau, das ist die Konstellation. Es gibt eine Verwendung als beorderter Reservist, für die ich fachlich in Frage komme und dafür reicht der Grad "X". Der medizinische Dienst meines zuständigen KarrC hat dann nach dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung durch die beordernde Stelle mich medizinisch begutachtet und dann zur Klärung eine fachärztliche Untersuchung in einem BwK angesetzt.
Da war ich mittlerweile und der Chefarzt der entsprechenden Abteilung hat nach eingehender medizinischer Untersuchung und gemeinsamer Analyse der DP-Beschreibung den Grad "X" für genau diesen DP befürwortet. So geht der Befund jetzt zurück zum KarrC und dann sollte zeitnah die Vergabe des Grad "X" erfolgen, da darüberhinaus gemäß meiner im Vorfeld bereits aus dem Archiv wieder erstellten G-Akte keine weiteren Hinderungsgründe bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst des KarrC vorlagen.

Daher gehen der S1 und ich momentan von einer baldigen Beorderung aus und wollten uns tiefer mit der Materie beschäftigen. Ohne Facharztbefund wollten wir nicht schon im Vorfeld loslegen, da nicht klar war, wie das BwK den Fall sieht.
Autor Tommie
 - 23. Februar 2021, 19:25:30
Allerdings frage ich mich nach dem Studium Ihrer Beiträge, wie sich das hier

Zitat von: Maj a.D. am 15. November 2017, 14:28:25... bei mir heißt das konkret, dass ich (BS, knapp 20 Dienstjahre) aufgrund einer Erkrankung als Dienstunfähig in den Ruhestand versetzt worden bin und aufgrund dieser Erkrankung auch nicht mehr arbeiten kann. ...

mit einer RDL vertragen soll, für die man wehrdienstfähig sein muss, was Sie wohl eher nicht sind ;) ? Oder wurden Sie mittlerweile wegen neuer gesundheitlicher Erkenntnis erneut gemustert und mit D "X" signiert?
Autor Tommie
 - 23. Februar 2021, 19:22:24
Nachdem Sie jetzt vollkommen emotionslos feststellen konnten, dass Sie bei dieser Veranstaltung definitiv nicht "drauflegen", können Sie das rechnen auch BAPersBw überlassen, das Ihren Antrag auf Leistungen zur Unterhaltssicherung bearbeiten wird ;) ! Die rechnen bestimmt korrekt ...
Autor Maj a.D.
 - 23. Februar 2021, 14:12:37
Zitat von: KlausP am 23. Februar 2021, 13:40:03
Zitat... wo finde ich die "ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (netto) nach der Endstufe ihrer jeweiligen Besoldungsgruppe"? ...

In Ihrer Bezügeabrechnung steht das zumindest im Brutto (Netto weiß ich nicht, ich müsste meine auch erst raussuchen). Dann könnte man sich das mit einem Bezügerechner  zumindest annähernd selbst errechnen.

Ich habe das selber zwischen 2007 und 2010 mehrfach gemacht und ja, es hat sich gelohnt. Mindestleistung war die Differenz zwischen Ruhegehalt und dem oben genannten, dazu kam mein Wehrsold und (damals noch) freie Verpflegung.

@KlausP Danke für Ihre Antwort; ja, auf der Bezügeabrechnung steht nur der Wert in Brutto. Der Tipp mit dem Bezügerechner sollte helfen, das "fiktive Netto" der 100% auszurechnen. Ausgewiesen ist ja nur das tatsächliche Netto der Pensionsbezüge.
Autor KlausP
 - 23. Februar 2021, 13:40:03
Zitat... wo finde ich die "ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (netto) nach der Endstufe ihrer jeweiligen Besoldungsgruppe"? ...

In Ihrer Bezügeabrechnung steht das zumindest im Brutto (Netto weiß ich nicht, ich müsste meine auch erst raussuchen). Dann könnte man sich das mit einem Bezügerechner  zumindest annähernd selbst errechnen.

Ich habe das selber zwischen 2007 und 2010 mehrfach gemacht und ja, es hat sich gelohnt. Mindestleistung war die Differenz zwischen Ruhegehalt und dem oben genannten, dazu kam mein Wehrsold und (damals noch) freie Verpflegung.
Autor Maj a.D.
 - 23. Februar 2021, 11:48:17
Zitat von: F_K am 23. Februar 2021, 11:35:43
Nein, Pensionär ist Pensionär und bekommt den Unterschiedsbetrag Pension - ruhegehaltsfähige Dienstbezüge.

"Dazu" gibt es dann noch die Reservistendienstleistungsprämie (früher der Wehrsold) und ggf. Zuschläge - es lohnt sich also auch für Pensionäre.

Die genauen Daten suchen die Bearbeiter im Rahmen des Bescheides raus.

(grob ist die Pension doch 70%, dann gibt es wieder 100% plus Prämien)

Danke @F_K
Autor F_K
 - 23. Februar 2021, 11:35:43
Nein, Pensionär ist Pensionär und bekommt den Unterschiedsbetrag Pension - ruhegehaltsfähige Dienstbezüge.

"Dazu" gibt es dann noch die Reservistendienstleistungsprämie (früher der Wehrsold) und ggf. Zuschläge - es lohnt sich also auch für Pensionäre.

Die genauen Daten suchen die Bearbeiter im Rahmen des Bescheides raus.

(grob ist die Pension doch 70%, dann gibt es wieder 100% plus Prämien)
Autor Maj a.D.
 - 23. Februar 2021, 11:01:26
Hallo Kameraden

da ich die im Rahmen der Pandemie die Möglichkeit zur Beorderung und dann recht zeitnah auch die Einberufung angeboten bekommen habe, habe ich bei der Recherche zu den Leistungen während einer Wehrübung (Unterhaltssicherung) unter der Kategorie Mindestleistung folgende Aussage gefunden:

"Auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern wird mindestens der Unterschiedsbetrag zwischen ihren Versorgungsbezügen (netto) und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (netto) nach der Endstufe ihrer jeweiligen Besoldungsgruppe gewährt."

Dazu 2 Fragen:

- Kommt nur die Option Mindestleistung in Frage oder gehen die Alternativen (Entschädigung Selbstständig bzw. Verdienstausfallentschädigung) bei Pensionären auch?

- wo finde ich die "ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (netto) nach der Endstufe ihrer jeweiligen Besoldungsgruppe"?

Es geht mir nicht darum, möglichst viel zu bekommen, sondern ich möchte die sachlich richtige Auswahl treffen, damit wir im Nachgang dann keine Korrekturen vornehmen müssen. Der zuständige S1 hatte bis jetzt nur ehemalige SaZ, aber noch nie einen Pensionär, daher wären wir beide über Informationen sehr dankbar.