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Zitat von: Tommie am 23. Februar 2021, 19:25:30
Allerdings frage ich mich nach dem Studium Ihrer Beiträge, wie sich das hierZitat von: Maj a.D. am 15. November 2017, 14:28:25... bei mir heißt das konkret, dass ich (BS, knapp 20 Dienstjahre) aufgrund einer Erkrankung als Dienstunfähig in den Ruhestand versetzt worden bin und aufgrund dieser Erkrankung auch nicht mehr arbeiten kann. ...
mit einer RDL vertragen soll, für die man wehrdienstfähig sein muss, was Sie wohl eher nicht sind? Oder wurden Sie mittlerweile wegen neuer gesundheitlicher Erkenntnis erneut gemustert und mit D "X" signiert?
Zitat von: Maj a.D. am 15. November 2017, 14:28:25... bei mir heißt das konkret, dass ich (BS, knapp 20 Dienstjahre) aufgrund einer Erkrankung als Dienstunfähig in den Ruhestand versetzt worden bin und aufgrund dieser Erkrankung auch nicht mehr arbeiten kann. ...
Zitat von: KlausP am 23. Februar 2021, 13:40:03Zitat... wo finde ich die "ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (netto) nach der Endstufe ihrer jeweiligen Besoldungsgruppe"? ...
In Ihrer Bezügeabrechnung steht das zumindest im Brutto (Netto weiß ich nicht, ich müsste meine auch erst raussuchen). Dann könnte man sich das mit einem Bezügerechner zumindest annähernd selbst errechnen.
Ich habe das selber zwischen 2007 und 2010 mehrfach gemacht und ja, es hat sich gelohnt. Mindestleistung war die Differenz zwischen Ruhegehalt und dem oben genannten, dazu kam mein Wehrsold und (damals noch) freie Verpflegung.
Zitat... wo finde ich die "ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (netto) nach der Endstufe ihrer jeweiligen Besoldungsgruppe"? ...
Zitat von: F_K am 23. Februar 2021, 11:35:43
Nein, Pensionär ist Pensionär und bekommt den Unterschiedsbetrag Pension - ruhegehaltsfähige Dienstbezüge.
"Dazu" gibt es dann noch die Reservistendienstleistungsprämie (früher der Wehrsold) und ggf. Zuschläge - es lohnt sich also auch für Pensionäre.
Die genauen Daten suchen die Bearbeiter im Rahmen des Bescheides raus.
(grob ist die Pension doch 70%, dann gibt es wieder 100% plus Prämien)