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Autor F_K
 - 25. Februar 2021, 10:14:02
Es gibt Zipperbeutel - da kann man viel bis zur nächsten Mülltonne mitführen ...
Autor ulli76
 - 25. Februar 2021, 09:53:19
Biwak- kein Problem. Genug Müllbeutel/eimer, Toiletten (mindestens Dixis- bisweilen auch richtige Toiletten in festen Gebäuden). Aus Umweltschutzgründen ist dort der "Spatengang" in der Regel nicht erlaubt.

Übungsplatz- so wie Biwak.

Bei Märschen, Übungen etc. die außerhalb von Übungsplätzen stattfinden, kann man wenn´s pressiert in den Wald gehen, um dort sein Geschäft zu verrichten. Das Vergraben von Tampons wird nicht das Problem sein, das Vergraben von Binden schon eher. Als Frau hat man halt einfach den ein oder anderen Nachteil. Da muss man sich irgendwie arrangieren und Lösungen finden. Auch in Hinblick auf mögliche Einsätze.
Aber keine Angst- da wird es sicher noch einen Unterricht zu geben. Du bist ja nicht die erste Frau beim Bund.

Achso- was die Fitness angeht- wir haben einen ausführlichen Sportthread mit vielen Tipps.
Autor F_K
 - 25. Februar 2021, 08:58:03
Leseverständnis?

Auch im Biwak gibt es Konzepte zur Abfallbeseitigung - da wirst Du gebrauchte Hygieneprodukte "los".
Autor CShannon17
 - 25. Februar 2021, 08:53:01
Zitat von: ulli76 am 24. Februar 2021, 18:51:12
Üblicherweise gibt es auf Übungsplätzen Dixis oder andere Klos. Wenn man als Frau irgendwo Hygieneprodukte wechseln muss, nutzt man entweder Müllbeutel und Mülltonne (sofern vorhanden) oder vergräbt das Zeug- also eher Tampons,nicht Binden.

Okay dankeschön. Also ich kann das gerne vergraben, wenn's sein muss, aber für die Umwelt ist das eher schlecht, oder nicht?!
Autor ulli76
 - 24. Februar 2021, 19:08:28
Bei längeren Märschen, Durchschlageübungen etc. kommt´s halt mal vor. Das meinte ich auch.
Autor Ralf
 - 24. Februar 2021, 18:57:38
Soweit ich weiß, darf nichts mehr vergraben werden, deswegen auch Dixis.
Autor ulli76
 - 24. Februar 2021, 18:51:12
Üblicherweise gibt es auf Übungsplätzen Dixis oder andere Klos. Wenn man als Frau irgendwo Hygieneprodukte wechseln muss, nutzt man entweder Müllbeutel und Mülltonne (sofern vorhanden) oder vergräbt das Zeug- also eher Tampons,nicht Binden.
Autor CShannon17
 - 24. Februar 2021, 09:25:17
Zitat von: KlausP am 23. Februar 2021, 16:05:08
Zitat... woanders dürftest du dann damit nicht hinfahren. ...

Doch, nur nicht kostenlos sondern eben mit 25% (?) Ermäßigung. Das steht aber auch auf dem Berechtigungsausweis. Deshalb ja meine Frage nach dem Dienstverhältnis.

Ich werde SaZ sein
Autor JensMP79
 - 24. Februar 2021, 08:48:28
ZitatOb FWDL die Etoken mittlerweile nutzen dürfen für die Heimfahrten, wie es hier genannt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, aber vielleicht weiß es ja jemand

Für diese Heimfahrten ist ausschließlich der Berechtigungsauweis zu nutzen.

Warum: Der ist schon bezahlt. Wird statt dessen ein eToken benutzt, wird es ja quasi doppelt bezahlt. Also völlig unnötig.
Für alle anderen Fahrten kann natürlich der eToken unter bekannten Voraussetzungen genutzt werden.

Viele weitere Informationen dazu gibt es im Intranet und auf der Homepage der Bw.
Autor Rekrut84
 - 23. Februar 2021, 17:30:51
Zitat von: KlausP am 23. Februar 2021, 17:16:53
Zitat... Wenn man als SAZ in Uniform unterwegs ist, wer soll den nachprüfen ob es wirklich dienstlich ist? ...

Soldaten in Uniform können mit entsprechend gelöstem eToken bei jeder Fahrt kostenlos die Bahn nutzen, da ist kein dienstlicher Zweck vonnöten.

Danke für die Richtigstellung   :)
Autor Rekrut84
 - 23. Februar 2021, 17:29:38
Zitat von: KlausP am 23. Februar 2021, 17:16:53
Soldaten in Uniform können mit entsprechend gelöstem eToken bei jeder Fahrt kostenlos die Bahn nutzen, da ist kein dienstlicher Zweck vonnöten.

Exakt

@AlterSack deshalb wurde auch die Vorschrift dahingehend angepasst, dass der Feldanzug auch bei privaten Bahnfahrten getragen werden darf.

,,Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
-bei privaten Fahrten mit der Bahn im Rahmen des Projekts "Kostenfreies Bahnfahren in Uniform".
Darin eingeschlossen sind die notwendigen Wege vom Abreiseort zum Ausgangsbahnhof sowie vom Zielbahnhof zum Zielort der privaten Reise. Abweichend von Ziffer 207 ist die Kopfbedeckung auch innerhalb von Bahnhöfen zu tragen."
Autor KlausP
 - 23. Februar 2021, 17:16:53
Zitat... Wenn man als SAZ in Uniform unterwegs ist, wer soll den nachprüfen ob es wirklich dienstlich ist? ...

Soldaten in Uniform können mit entsprechend gelöstem eToken bei jeder Fahrt kostenlos die Bahn nutzen, da ist kein dienstlicher Zweck vonnöten.
Autor AlterSack
 - 23. Februar 2021, 17:03:10
Der FWDL Berechtigungsausweis ist ja eine Bahncard 25, ich habe damals (2017-2019) auch meine privaten Fahrten mit dem Berechtigungsschein ermäßigt.

Wenn man als SAZ in Uniform unterwegs ist, wer soll den nachprüfen ob es wirklich dienstlich ist? Schaffner? Feldjäger? Mutti?
Und soweit ich mich erinner wurde in einem der letzten interviews mit den Verantwortlichen auch gesagt das Privatfahrten in Uniform erlaubt sind,
denn der Grund warum Soldaten in Uniform fahren ist ja die "Sichtbarkeit", ob diese nun auf dienstlichem oder privaten Weg...

Das mit dem in Uniform in der AGA nach Hause fahren, das stimmt allerdings, dies entscheidet der "Chef" und bei uns war dem nicht so.
Ausnahme Vereidigung/Fahrt in die Stammeinheit (dienstreise)
Autor KlausP
 - 23. Februar 2021, 16:05:08
Zitat... woanders dürftest du dann damit nicht hinfahren. ...

Doch, nur nicht kostenlos sondern eben mit 25% (?) Ermäßigung. Das steht aber auch auf dem Berechtigungsausweis. Deshalb ja meine Frage nach dem Dienstverhältnis.
Autor Rekrut84
 - 23. Februar 2021, 15:49:04
Ob ihr in der GA überhaupt in Uniform am Wochenende nach Hause fahren dürft, entscheidet der Disziplinarvorgesetzte. Es kann also durchaus sein, war bei uns zumindest so, dass du während der ganzen GA nicht in Uniform Bahn fahren darfst.

Solltest du FWDL sein, dann erhältst du einen Bahnberechtigungsausweis welcher nur zwischen deinem Wohnort und Dienstort gilt. woanders dürftest du dann damit nicht hinfahren.

Ob FWDL die Etoken mittlerweile nutzen dürfen für die Heimfahrten, wie es hier genannt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, aber vielleicht weiß es ja jemand
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=67382.0