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Autor Domine
 - 01. März 2021, 14:46:40
Zitat von: ulli76 am 27. Februar 2021, 12:54:19
Ja, aber als WAS wurdest du denn jetzt eingeplant?

Beobachtungssoldat JFST 5/233 in Mittenwald, bisher als FWD. Ich möchte erst einen FWD abschließen um zu schauen, ob es mir gefällt.
Autor KlausP
 - 27. Februar 2021, 13:00:02
Asche auf mein Haupt, habe ich überlesen. Vergessen Sie Alles ab ,,Guten Morgen"!  ;)
Autor ulli76
 - 27. Februar 2021, 12:57:53
"Der Bewerbungsprozess ist nicht nur gestartet, sondern auch abgeschlossen und ich wurde auch schon eingeplant."

Das schreibt er doch
Autor KlausP
 - 27. Februar 2021, 12:56:46
Zitat von: ulli76 am 27. Februar 2021, 12:54:19
Ja, aber als WAS wurdest du denn jetzt eingeplant?

Noch gar nicht. Er ,,möchte sich demnächst verpflichten". Da ist also noch überhaupt nichts gelaufen, außer einem Gespräch mit einem Kartiereberater.
Autor ulli76
 - 27. Februar 2021, 12:54:19
Ja, aber als WAS wurdest du denn jetzt eingeplant?
Autor Domine
 - 27. Februar 2021, 12:39:28
Zitat von: 200/3 am 25. Februar 2021, 23:58:16
Da wird wohl der EEH-B einfach zu hoch/falsch eingeschätzt. Das ist, wie schon gesagt, einfach eine Nebenfunktion.
[...]
Was soll denn das für eine "reservierte" Stelle sein, wenn Sie noch nicht mal den Bewerbungsprozess gestartet haben?

Ich nehme an, dass sie Recht haben und ich mich schlichtweg zu wenig informiert habe. Aber dafür ist das Forum ja da.
Der Bewerbungsprozess ist nicht nur gestartet, sondern auch abgeschlossen und ich wurde auch schon eingeplant.


Zitat von: KlausP am 25. Februar 2021, 22:02:14
,,Einsatzersthelfer B" ist nach meiner Kenntnis eine Zweitfunktion z.B. für ausgewählte Fallschirmjägerfeldwebel. Das würde bedeuten, dass Sie zuerst zum FSchJgFw ausgebildet werden müssen (Dauer ca. 3 Jahre) und danach können Sie für eine Zusatzqualifikation ausgewählt werden. Ob und welche Ausbildungsinhalte dabei anerkannt werden können, entzieht sich meiner Kenntnis.

Vielen dank für die Antwort, das ist eigentlich schon alles was ich wissen wollte.

Autor 200/3
 - 25. Februar 2021, 23:58:16
Da wird wohl der EEH-B einfach zu hoch/falsch eingeschätzt. Das ist, wie schon gesagt, einfach eine Nebenfunktion. Die macht der Smut auf einem Boot nebenbei in Drittfunktion oder auch der Mannschafter MKF in einer x-beliebigen Wald-und Wiesenverwendung wenn da irgendwie ein Einsatz absehbar ist. In einem meiner Einsätze waren wir im Team sogar 100% EEH-B, so viele Bravo-Rücksäcke hatten die Sanis gar nicht vorrätig.
Beim CFR sieht das etwas anders aus, den machen/kriegen in seinen Stufen aber i.d.R. nur Spezialkräfte/spezialisierte Kräfte.
Für beides gilt: Vorkenntnisse sind vielleicht "nice to have", interessieren aber nicht wirklich jemanden weil die benötigten Inhalte sowieso lehrgangsgebunden vermittelt werden.

Was soll denn das für eine "reservierte" Stelle sein, wenn Sie noch nicht mal den Bewerbungsprozess gestartet haben?
Autor Pericranium
 - 25. Februar 2021, 22:07:40
Ich verstehe den Wunsch nach der Qualifikation EEH B allerdings nicht so ganz. Haben Sie Lust auf SanDienst/Medizin, dann gibt es deutlich erstrebenswertere Ziele als nur "EEH B". Und wenn Sie das nicht haben, verstehe ich den Wunsch nach EEH B nicht so ganz.
Autor KlausP
 - 25. Februar 2021, 22:02:14
,,Einsatzersthelfer B" ist nach meiner Kenntnis eine Zweitfunktion z.B. für ausgewählte Fallschirmjägerfeldwebel. Das würde bedeuten, dass Sie zuerst zum FSchJgFw ausgebildet werden müssen (Dauer ca. 3 Jahre) und danach können Sie für eine Zusatzqualifikation ausgewählt werden. Ob und welche Ausbildungsinhalte dabei anerkannt werden können, entzieht sich meiner Kenntnis.
Autor F_K
 - 25. Februar 2021, 21:49:12
EEH B ist weder eine (anerkannte) Berufsausbildung, noch ein Dienstposten / Erstverwendung.

(Es ist lediglich eine Zusatzqualifikation).
Autor Domine
 - 25. Februar 2021, 21:42:46
Zitat von: Pericranium am 25. Februar 2021, 21:19:45
Naja, ist nice to have und bringt vllt Vorteile im Gespräch, aber an sich bringt es keinen objektiven Vorteil. Und selbst wenn Sie Sanitätsdienst wollen würden, wüsste ich nicht ob eine ausländische Ausbildung anerkannt werden würde.

Aber wieso nicht Sanitätsdienst? Was schwebt Ihnen sonst vor? Bildungsstand? Frage, wenn Sie in Österreich die Ausbildung gemacht haben... Dt. Staatsbürgerschaft vorhanden?

Zitat von: KlausP am 25. Februar 2021, 21:25:52
Zitat... Um es kurz zu fassen, ist eine (österreichische)Ausbildung als Sanitäter förderlich in Verwendungen, die nicht Sanitäter sind? ...

Nein, und selbst eine in Deutschland erworbene entsprechende Qualifikation ist außerhalb des SanDst nicht förderlich in dem Sinn, dass Sie mit höherem Dienstgrad eingestellt werden können.


Deutsche Staatsbürgerschaft und deutsches Abitur sind vorhanden.

Die zitierten Antworten sind wohl zu verstehen als 'Gut zu haben, aber kein verwertbarer Vorteil perse', das beantwortet meine Frage recht gut. Würde ich eine Ausbildung als Einsatzersthelfer B anstreben, wäre die Ausbildung sicher förderlich, nehme ich an.
Autor KlausP
 - 25. Februar 2021, 21:25:52
Zitat... Um es kurz zu fassen, ist eine (österreichische)Ausbildung als Sanitäter förderlich in Verwendungen, die nicht Sanitäter sind? ...

Nein, und selbst eine in Deutschland erworbene entsprechende Qualifikation ist außerhalb des SanDst nicht förderlich in dem Sinn, dass Sie mit höherem Dienstgrad eingestellt werden können.
Autor Pericranium
 - 25. Februar 2021, 21:19:45
Naja, ist nice to have und bringt vllt Vorteile im Gespräch, aber an sich bringt es keinen objektiven Vorteil. Und selbst wenn Sie Sanitätsdienst wollen würden, wüsste ich nicht ob eine ausländische Ausbildung anerkannt werden würde.

Aber wieso nicht Sanitätsdienst? Was schwebt Ihnen sonst vor? Bildungsstand? Frage, wenn Sie in Österreich die Ausbildung gemacht haben... Dt. Staatsbürgerschaft vorhanden?
Autor Domine
 - 25. Februar 2021, 21:10:10
Schönen guten Tag,

ich strebe eine Karriere als Soldat an, möchte mich demnächst verpflichten und habe auch schon eine reservierte Stelle. Ich habe in Österreich eine Ausbildung als Rettungssanitäter abgeschlossen, mit Berufseignung. Ist es möglich, bei der Bundeswehr aus dieser Ausbildung Nutzen zu ziehen? Ich nehme an, dass bei einer Bewerbung in den Sanitätsdienst, als Arzt in der Offizierslaufbahn etc. eine solche Ausbildung ein Vorteil ist. Ich strebe allerdings keine Verwendung im Sanitätsdienst an.

Der Karriereberater sagte hierzu 'Prinzipiell ja, wie das ist mit ausländischen Ausbildungen weiß ich nicht.'

Die Frage hat sich mir gestellt, als ich vom Einsatzersthelfer B erfahren habe.


Um es kurz zu fassen, ist eine (österreichische)Ausbildung als Sanitäter förderlich in Verwendungen, die nicht Sanitäter sind?